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Russischer Zoll fasst Deutschen, der 13 Kilogramm Gold in einem Wohnwagen ins Land schmuggeln wollte

Russland

Deutscher versucht, 13 Kilogramm Gold im Wohnwagen nach Russland zu schmuggeln

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    Wohnwagen als ... –
In einem Wohnwagen wollte ein Deutscher 13 Kilogramm Gold nach Russland schmuggeln.
    Wohnwagen als ... – In einem Wohnwagen wollte ein Deutscher 13 Kilogramm Gold nach Russland schmuggeln. Foto: Hannes P Albert, dpa/dpa-tmn (Symboldbild)

    Ein Deutscher hat versucht, 13 Kilogramm Gold in einem Wohnwagen nach Russland zu schmuggeln. Der russische Zoll fasste den Mann nach eigenen Angaben an der Grenze zu Estland.

    Der 58-Jährige hatte 21 Goldbarren im Wert von insgesamt mehr als 900.000 Euro in seinem Wohnwagen transportiert. Die Barren hatten Prägestempel eines westlichen Unternehmens.

    Der russische Zoll fand die Goldbarren in Schränken im Wohnwagen

    Die russischen Zollbeamten hatten den Wohnwagen durchsucht und fanden die Goldbarren in einem Schrank. Als sie daraufhin den 58-jährigen Fahrer durchsuchten, fanden sie weitere, kleinere Goldbarren. Woher der Mann das Gold hatte, ist unklar.

    Wegen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine versuchen viele Ausländer in Russland, ihre Wertgegenstände aus Russland rauszubringen. Warum der Deutsche andersherum Gold ins Land hineinschmuggelte, ist bisher nicht bekannt.

    Dem Mann aus Deutschland drohen in Russland fünf Jahr Gefängnis

    Russische Behörden sagten, der Mann habe das Gold nicht deklariert, als er einreiste. Im droht deshalb ein Strafverfahren wegen Schmuggels von strategisch wichtigen Waren. Die russischen Beamten stellten den Mann unter Hausarrest. Falls er verurteilt werden sollte, könnte er für fünf Jahre im Gefängnis landen und zusätzlich 10.000 Euro Strafe zahlen müssen. Nur Waren im Wert von höchstens 10.000 Euro dürfen zollfrei nach Russland eingeführt werden. Andersherum bestehen für Goldausfuhren aus Russland wie für viele Rohstoffe Sanktionen der Europäischen Union.

    Wenn Deutsche in Russland mit dem Gesetz in Konflikt kommen, versucht Deutschland, ihnen zu helfen. „Das Auswärtige Amt weiß über den Fall Bescheid“, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Sie erklärte: „Das Generalkonsulat in Sankt Petersburg hat dem Betroffenen konsularische Betreuung angeboten.“ Um die Persönlichkeitsrechte des 58-Jährigen zu schützen, wollte die Behörde allerdings keine Details zu dem Fall nennen.

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