Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Schutt von Atomkraftwerk: Verwaltungsrichter prüfen Abrissgenehmigung für AKW Biblis

Schutt von Atomkraftwerk

Verwaltungsrichter prüfen Abrissgenehmigung für AKW Biblis

  • |
  • |
  • |
  • |
    Das einstige Atomkraftwerk wird seit 2017 abgerissen. (Archivbild)
    Das einstige Atomkraftwerk wird seit 2017 abgerissen. (Archivbild) Foto: -/RWE/dpa

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute (10.30 Uhr) über die Abriss-Genehmigung des Landes Hessen für Block A des stillgelegten Kernkraftwerks Biblis. Geklagt hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Hessen, es geht dabei um die Entsorgung von Bauschutt.

    Nach Ansicht des BUND war die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend. Die Organisation befürchtet, dass radioaktiv belastetes Material in die Umwelt freigesetzt werden könnte. Dabei geht es vor allem um schwach belasteten Schutt, der auf eine Deponie kommen soll.

    Hochradioaktives Material lagert in Castorbehältern in einem Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks, bis eine Lösung dafür gefunden ist. Die Verantwortlichen rechnen beim Abriss mit rund einer Million Tonnen Schutt und Schrott.

    Vorinstanz hatte Klage abgewiesen

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte in der Vorinstanz die Klage des BUND abgewiesen. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte noch am selben Tag fallen.

    Block A des einzigen hessischen Atomkraftwerks in Biblis war 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima heruntergefahren worden. Die damalige Betreiberin, die RWE Power AG, stellte einen Antrag auf Stilllegung und Abbau der betroffenen Anlagenteile. Diese Genehmigung wurde 2017 vom hessischen Umweltministerium erteilt.

    Die beiden Druckwasserreaktoren in Block A und Block B waren 1974 beziehungsweise 1976 in Betrieb gegangen. Die vier Kühltürme des einstigen AKW sind inzwischen alle abgerissen.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren