Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda gilt nach Angaben des Landkreises Kassel nun ganz Hessen als Sperrzone. Vorangegangen waren Ausbrüche der Tierseuche im Saarland und in der Eifel sowie im Februar dieses Jahres im südhessischen Kreis Bergstraße. Die bereits bestehende Sperrzone mit Handelsrestriktionen habe nach dem Nachweis im Kreis Fulda angepasst werden müssen: Nun ist auch der bisher noch nicht komplett betroffene Landkreis Kassel insgesamt erfasst.
Nach Vorgaben der EU müssen um betroffene Tierhaltungen herum Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus der Sperrzone heraus gelten strenge EU-Vorgaben. Dagegen bestehen innerhalb der Sperrzone keine Handelsbeschränkungen. Derzeit gelten die Regelungen den Angaben zufolge ausschließlich für die Blauzungenkrankheit BTV-8. In Bezug auf die Variante BTV-3 bestünden innerhalb Deutschlands keine Beschränkungen für die Verbringung.
Stechmücken als Überträger
Das Blauzungenvirus wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und befällt Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen können infiziert werden, aber auch etwa Lamas und Alpakas. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Tiere hingegen, die sich mit dem Virus infizieren, leiden schwer. Symptome wie hohes Fieber, Apathie und Fressunlust aufgrund Schwellung und Entzündungen an der Zunge sowie Lahmheit bis hin zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs sollten umgehend von einem Tierarzt abgeklärt und behandelt werden.
Das Virusgeschehen könne auch zu Todesfällen führen, erklärte der Landkreis. Eine Impfung gegen das Virus sei möglich und könne die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern. Daher rate der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz allen Tierhaltern dringend, empfängliche Arten impfen zu lassen.
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