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Tierkrankheiten: Vogelgrippe: Schutzmaßnahmen und Wachsamkeit angemahnt

Tierkrankheiten

Vogelgrippe: Schutzmaßnahmen und Wachsamkeit angemahnt

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    In Sachen Vogelgrippe ist das Jahr 2024 für Hessens Geflügelhalter vergleichsweise glimpflich verlaufen. Nach dem Nachweis der Krankheit bei einer in Frankfurt gefundenen Kanadagans mahnt der hessische Bauernverband zur Wachsamkeit. (Symbolbild)
    In Sachen Vogelgrippe ist das Jahr 2024 für Hessens Geflügelhalter vergleichsweise glimpflich verlaufen. Nach dem Nachweis der Krankheit bei einer in Frankfurt gefundenen Kanadagans mahnt der hessische Bauernverband zur Wachsamkeit. (Symbolbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

    Nach einem vergleichsweise glimpflich verlaufenen Jahr 2024 mahnt der hessische Bauernverband Geflügelhalter weiterhin zur Wachsamkeit hinsichtlich der Vogelgrippe. Der Nachweis der Tierkrankheit bei einer vor einigen Tagen in Frankfurt entdeckten Kanadagans zeige, dass die Ansteckungsgefahr weiter präsent sei, erklärte eine Sprecherin des hessischen Bauernverbands auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

    Im vergangenen Jahr habe es laut Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit insgesamt sieben Ausbrüche bei Wildvögeln gegeben. Derzeit gebe es keine betroffenen Geflügelbestände im Bundesland, sagte die Sprecherin. Der letzte Ausbruch in einem Bestand sei im Februar vergangenen Jahres bei Legehennen im Schwalm-Eder-Kreis gewesen.

    Auch private Geflügelhalter müssen vorsorgen

    Sowohl private Haltungen, etwa von Hühnern in heimischen Gärten, als auch landwirtschaftliche Geflügelhaltungen seien zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen gesetzlich verpflichtet und müssten Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Infektionsrisiken zu verringern. «Das kann beispielsweise das Minimieren von Kontaktmöglichkeiten von Wildvögeln und Hausgeflügel sein, aber auch der Wechsel zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie die wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu», erläuterte die Sprecherin. Informationen dazu habe das Friedrich-Löffler-Institut in Merkblättern auf seiner Homepage zusammengestellt.

    Wichtig zu wissen sei auch, dass jede Geflügelhaltung dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden müsse, unabhängig davon, ob es sich um eine landwirtschaftliche oder Hobby-Tierhaltung handele, so die Sprecherin.

    Ministerium ruft Bürger zu Meldung toter Tiere auf

    Das hessische Landwirtschaftsministerium rief auch die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, kranke oder tote Schwäne, Enten und Gänse an die zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Tot gefundene Singvögel sollten nur dann gemeldet werden, wenn sich mehrere tote Vögel an einem Ort fänden. Ein direkter Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln sei zu vermeiden, erklärte das Ministerium. Es verwies auch auf Ansteckungsgefahren für Vogelbestände in Zoos durch den Kontakt dort lebender Tiere mit Wildvögeln.

    Hochansteckende Variante bei Kanadagans entdeckt

    Vor einigen Tagen war bei einer Kanadagans, die im Frankfurter Stadtteil Eschersheim in der Nähe der Nidda gefunden wurde, die hochansteckende Vogelgrippe-Variante H5N1 entdeckt worden. Die Veterinärbehörde hatte alle Geflügelhalterinnen und -halter aufgerufen, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und anzupassen.

    Sollten Geflügelhalter in ihrem Tierbestand eine erhöhte Sterblichkeit feststellen, sollten sie sich umgehend an die Veterinärbehörde im Ordnungsamt wenden, hatte die Stadt mitgeteilt. Bürgerinnen und Bürger, die tote und kranke Tiere wie Schwäne, Enten oder Gänse finden, sollten dies ebenfalls so schnell wie möglich der Veterinärbehörde melden.

    2023 rund 1,2 Millionen Legehennen in Hessen gehalten

    In Hessen wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes im Jahr 2023 rund 1,2 Millionen Legehennen gehalten. Andere Geflügelarten werden in der Statistik nicht erfasst. Die Zahlen für das Jahr 2024 liegen laut Bauernverband noch nicht vor.

    Die Vogelgrippe oder Geflügelpest wird durch Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln sollte ein Arzt aufgesucht werden, erklärte das Landwirtschaftsministerium.

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