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Tirol zieht die Notbremse: Wer bei Stau die Autobahn verlässt, riskiert Strafen

Abfahrverbot im Winter

Tirol zieht die Notbremse: Wer bei Stau die Autobahn verlässt, riskiert Strafen

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    Im Winter dürfen durchreisende Urlauber bei Stau die Autobahn auf bestimmten Strecken in Tirol nicht verlassen.
    Im Winter dürfen durchreisende Urlauber bei Stau die Autobahn auf bestimmten Strecken in Tirol nicht verlassen. Foto: ambrozinio, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer in den Sommermonaten mit dem Auto durch Österreich nach Italien fährt – und zum Beispiel einen Urlaub mit Radfahren, Sightseeing und Wandern am Gardasee plant –, dürfte diese Regel bereits kennen: Abfahrverbote in Tirol. Das österreichische Bundesland hat das Verbot eingeführt, damit durchreisende Urlauber bei Stau nicht mehr auf kleinere Straßen ausweichen und diese verstopfen. Der Ausweichverkehr ist für die Anwohner nämlich eine große Belastung. Wie das Land Tirol auf Anfrage bestätigt hat, gelten die Abfahrtssperren und Fahrverbote auch in diesem Winter. Wer sich nicht daran hält, riskiert Strafen.

    Übrigens: Wer nicht mit dem Auto anreisen möchte, kann seit Dezember 2025 auf eine neue Zugverbindung zwischen Deutschland und Österreich ausweichen.

    Fahrverbote in Tirol: Wann und wo darf man die Autobahn nicht verlassen?

    Die Fahrverbote und Abfahrtssperren werden von der Landesregierung laut einer Sprecherin des Landes Tirol bereits seit 2019 für bestimmte Ausweichrouten während besonders reiseintensiven Zeiten verordnet. Sie sollen den Verkehr im Falle eines Staus auf den Autobahnen und Hauptrouten halten. Wer kein regionales Ziel in Tirol ansteuert, muss den Stau dann aussitzen. Die Verbote wurden laut dem ADAC in der Vergangenheit von den Behörden auch in die Navigationssysteme eingespielt. Wie die Tiroler Landesregierung mitteilt, ist das auch in diesem Winter der Fall, sodass die gesperrten Strecken erst gar nicht als Alternativrouten angegeben werden.

    Der Tiroler Landesregierung zufolge handelt es sich bei den Fahrverboten um eine „Notwehrmaßnahme“. Angesichts der steigenden Verkehrsdichte sei das Ausweichverkehr-Problem nämlich immer größer geworden. Trotzdem gelten die Fahrverbote keineswegs in ganz Tirol, sondern nur auf einigen Landesstraßen und auf ausgewählten Strecken im „niederrangigen Straßennetz“ in den Bezirken Schwaz, Imst, Kufstein, Innsbruck Land und Reutte.

    Die Fahrverbote gelten vom 20. Dezember 2025 bis 6. April 2026 jeweils am Samstag von 7 bis 19 Uhr, sowie in den Bezirken Innsbruck Land, Reutte, Imst und Kufstein zusätzlich an Sonn- und Feiertagen von 7 Uhr bis 19 Uhr. In den einzelnen Bezirken gibt es laut dem Land Tirol zum Teil zusätzliche Zeiträume für die Fahrverbote.

    Auf diesen Straßenabschnitten gelten die Winterfahrverbote in Tirol laut der dortigen Landesregierung:

    • Großraum Schwaz: Die L294 Bruckerstraße ist von km 0,020 in Reith im Alpbachtal bis km 2,320 in Bruck am Ziller und vom Beginn der Zillerstraße in Bruck am Ziller bis zur Kreuzung Zillerstraße / L298 Harterstraße in Hart im Zillertal für den Durchreiseverkehr gesperrt. Außerdem ist die L7 Jenbacher Straße (Kasbach) in Fahrtrichtung Jenbach gesperrt und in den Orten Strass, Schlitters, Fügen-Gagering, Fügen, Uderns, Hart, Bruck im Zillertal gibt es Durchfahrtsverbote.
    • Großraum Kufstein: Die Fahrverbote gelten auf der L 211 Unterinntalstraße (Kirchbichl/Langkampfen) in Fahrtrichtung Kufstein sowie in Fahrtrichtung Mariastein, auf der L 295 Buchberger Straße (Ebbs) ab km 3,0 in Fahrtrichtung Niederndorf, auf der „Alte Erler Straße“ (Niederndorf) nach der Abzweigung von der L 209 in Fahrtrichtung Niederndorf, auf der Gemeindestraße Endach/Kufstein ab dem Kreisverkehr „Kufstein Süd/B173/Krankenhaus“ in Fahrtrichtung Bezirkskrankenhaus Kufstein, vom Eiberg kommend in Fahrtrichtung Kufstein ab der Abzweigung Kreisverkehr Eibergstraße/Gemeindestraße Eibergstraße (B 173-Bayrischer Hof) und auf der Einfangstraße abzweigend von der B 171 in Fahrtrichtung Norden.
    • Großraum Reutte: Fahrverbote gelten auf der L 288 Pinswanger Straße ab der Abzweigung von der L 396 Weißhausstraße (km 6,250 + 35m) in Fahrtrichtung Pinswang und Pflach, auf der L 69 Reuttener Straße ab km 9,750 im Bereich der Anschlussstelle Vils in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach und auf der L 288–0–A1 Zufahrtsstraße nach Pflach ab der Einmündung der Abfahrtsrampe von der B 179 Fernpassstraße (Abfahrt Reutte Nord) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach.
    • Großraum Imst/Nassereith: Im Ortsgebiet von Nassereith sind die Kastnerstraße, der Kranewitterplatz und die Karl-Mayerstraße für den Durchreiseverkehr gesperrt.
    • Großraum Innsbruck/Innsbruck Land: In den Gemeinden Ampass und Tulfes sind die L 9 Mittelgebirgsstraße ab km 20,863 bis unmittelbar östlich der Kreuzung Gemeindestraße/Volderwaldstraße in Fahrtrichtung Tulfes und die L 38 Ellbögener Straße ab dem Kreisverkehr Ampass Häusern bis zur Kreuzung L 38/Gröbentalweg in Fahrtrichtung Ampass gesperrt. In der Gemeinde Patsch ist die L 38 Ellbögener Straße in mehreren Abschnitten gesperrt – ab km 10,250 bis zur Kreuzung L 38/Dorfstraße in Fahrtrichtung Ellbögen, ab km 11,750 bis zur Kreuzung L38/Auffahrt Tarzens in Fahrtrichtung Ellbögen und ab km 10,250 beim Staats- und Grenzpunkt 2903 des Grundstücks 2076/1 bis zur Kreuzung L 38/L 33 Patscher Staße in Fahrtrichtung Norden. In der Gemeinde Steinach am Brenner ist die Nößlacherstraße in Fahrtrichtung Nößlach gesperrt. In der Gemeinde Gries am Brenner ist die Gemeindestraße Nösslach bis zur Kreuzung mit der Gemeindestraße Nr. 1546 in Fahrtrichtung Süden und bis zur Kreuzung mit der Gemeindestraße Nr. 1653 in Steinach in Fahrtrichtung Norden gesperrt. In der Gemeinde Matrei am Brenner ist die L 38 Ellbögener Straße ab km 22,578 bis km 22,250 in Fahrtrichtung Norden für den Durchreiseverkehr gesperrt.

    Winter-Fahrverbote in Tirol: Wer bei Stau die Autobahn verlässt, riskiert Strafen

    Wer einen Urlaub in Tirol plant oder vor Ort Freunde oder Verwandte besuchen will, ist laut dem ADAC nicht von den Fahrverboten betroffen. Auch die Sprecherin des Landes Tirol betont, dass der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr von der Maßnahme ausgenommen sei. Autofahrerinnen und Autofahrer mit einem Ziel in Tirol müssen dies im Fall einer Kontrolle laut dem ADAC gegenüber den österreichischen Beamten glaubhaft machen können, zum Beispiel mit Buchungsbestätigungen oder genauen Angaben zum Ziel der Fahrt.

    Laut der Tiroler Landesregierung werden die Sperren von der Polizei und eigens geschulten „Straßenaufsichtsorganen“ kontrolliert. Wer die Verbote missachtet und von den Hauptverkehrsrouten auf gesperrte Straßen ausweicht, muss laut dem ADAC mit hohen Geldstrafen rechnen. Im Gegensatz dazu erklärt die Sprecherin des Landes Tirol, dass hohe Strafen nicht die Regel seien. Grundsätzlich gäbe es viel Verständnis für die Fahrverbote. Wahrscheinlicher als Strafen sei es daher, dass ausweichende Autofahrerinnen und Autofahrer lediglich zurück auf die Hauptreiseroute geleitet würden.

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