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Urteil in Italien: Urlauberin hat kein Recht auf Leitungswasser im Hotel

Italien

Gericht urteilt: Urlauberin hat in italienischem Hotel kein Recht auf Leitungswasser

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    Leitungswasser tut's doch auch, dachte sich die Touristin in den Dolomiten. Aber nicht bei uns, befand das Hotelpersonal.
    Leitungswasser tut's doch auch, dachte sich die Touristin in den Dolomiten. Aber nicht bei uns, befand das Hotelpersonal. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Der Besuch eines Restaurants kann nicht jedes Mal in einer kulinarischen Offenbarung gipfeln. Aber der Gast darf zumindest erwarten, sozusagen als Grundlage der Geschäftsbeziehung, stets einen eigenen Teller, Serviette, Messer und Gabel vorzufinden. Wobei so manches Lokal in Italien dafür noch immer eine Gebühr von ein paar Euro verlangt. Auf Italienisch heißt sie coperto, was in unseren Ohren gleich nach Gardasee und Sonne klingt statt nach deutsch-knallhartem Servicezuschlag. Nicht zu verwechseln übrigens mit der coppetta, dem Eisbecher. Was sich dann wirklich nach dolce vita anhört, aber ein anderes Thema ist.

    Eine die Dolomiten bereisende Touristin war nun der Auffassung, der Zugang zu Leitungswasser sei ein Grundrecht und gehöre somit auch zum Grundangebot eines Restaurants, was sie beim Personal eines Fünf-Sterne-Hotels deutlich zum Ausdruck brachte. Sie war sogar bereit, coperto-artig dafür zu zahlen. Doch das Hotel blieb hart: Auf den Tisch komme nur Mineralwasser – zum Preis von etwa sieben Euro die Flasche.

    Der Streit zwischen der Touristin und dem Hotel in den Dolomiten begann bereits Weihnachten 2019

    Die kochen auch nur mit Wasser, dachte sich die Urlauberin, zog vor Gericht und klagte sich durch mehrere Instanzen – erfolglos. Dazu muss man wissen: Der leitungswasserlose Vorgang ereignete sich bereits Weihnachten 2019. Der Oberste Kassationsgerichtshof in Rom zog nun einen Schlussstrich. Im italienischen Recht gebe es keine Vorschrift, die ein Restaurant oder ein Hotel verpflichte, Leitungswasser auszuschenken, befand er. Der Betrieb könne selbst entscheiden, ob ein Gast das stillste aller Getränke bekommt oder eben nicht. Schadenersatz gebe es auch nicht. Basta!

    Und damit wohl auch Ende der Geschäftsbeziehung.

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