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  3. Urteil: Mord-Urteil: Pflegerin tötete vier Bewohner eines Behindertenwohnheims

Urteil
22.12.2021

Mord-Urteil: Pflegerin tötete vier Bewohner eines Behindertenwohnheims

Die Angeklagte (3.v.r.) im Oktober im Gerichtssaal im Landgericht Potsdam. Jetzt wurde das Urteil verkündet.
Foto: Carsten Koall, dpa

Die gewaltsame Tötung von vier Menschen in einem Potsdamer Wohnheim für schwer behinderte Menschen hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Jetzt wurde eine ehemalige Pflegekraft zu langjähriger Haft verurteilt.

Wegen der Tötung von vier Bewohnern eines Wohnheims für behinderte Menschen in Brandenburg ist eine ehemalige Pflegekraft zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Daneben ordnete das Landgericht Potsdam am Mittwoch die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Angeklagte sei des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Täterin war zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig

Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Frau hatte die Taten laut eines psychiatrischen Gutachtens im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten wegen der psychischen Erkrankung der Frau die Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie beantragt. Daneben hatte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot plädiert. Der Verteidiger der 52-Jährigen hatte gefordert, dass das Gericht die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anerkennt. 

Eine Frau überlebte den Angriff der Pflegekraft

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am Abend des 28. Aprils vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt gewesen. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte den Angriff nach einer Notoperation. 

Die Angeklagte hatte sich in ihrem Schlusswort bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Es tue ihr leid. (dpa)

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