Die Gesetzeslage scheint klar: Wer als Ausländer keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland besitzt, muss ausreisen. Falls er das nicht freiwillig tut, wird er abgeschoben. Diese Regelung gilt für alle deutschen Bundesländer – aber die haben scheinbar ihre ganz eigenen Strategien, wann sie das Instrument der Abschiebung einsetzen.
Demnach wurden von Bremen im vergangenen Jahr nur 22 Abschiebungen veranlasst, wie eine Aufstellung des Bundesinnenministeriums zeigt, die unserer Redaktion vorliegt. Andernorts ist diese Zahl um ein Vielfaches höher: In Bayern wurden 4195 Ausreisepflichtige abgeschoben, in Hessen waren es rund 2651. Dabei muss zwar berücksichtigt werden, dass sich in Bremen mit insgesamt 425 Personen weniger ausreisepflichtige Ausländer aufgehalten haben als in Bayern (4881) oder Hessen (5612).
Dennoch ist der Anteil an Duldungen – beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder fehlender Papiere – im Bundesländervergleich in Bayern und Hessen mit unter einem Prozent besonders gering. In Baden-Württemberg beispielsweise leben derzeit fast so viele Ausländer wie in Bayern, jedoch mehr als doppelt so viele Geduldete.
Menschen aus den Westbalkanländern werden oft abgeschoben
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), kritisiert die geringen Abschiebungszahlen mancher Bundesländer. „In einzelnen Ländern, wie Bremen, finden kaum Abschiebungen statt“, sagte Mayer gegenüber der Zeitung Die Welt. „Ein Bleiberecht für alle, unabhängig davon, ob sie berechtigt Anspruch auf Asyl oder auf Anerkennung als Flüchtling haben, darf es nicht geben.“
Was bekommen Flüchtlinge?
Flüchtlinge erhalten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz Mittel zur Sicherung ihres Existenzminimums. Wie viel Bargeld ein Flüchtling bekommt, hängt davon ab, wie lange er in Deutschland ist und welche Sachleistungen er in seiner Unterkunft erhält.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden vorrangig Sachleistungen gewährt. Dinge des täglichen Bedarfs wie Essen oder Möbel werden dort meist zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es Bargeld für persönliche Bedürfnisse.
Alleinstehende erhalten 143 Euro im Monat. Erwachsene, die als Partner einen Haushalt teilen, bekommen je 129 Euro. Wer sonst noch im Haushalt lebt, kriegt 113 Euro. Für Kinder stehen Familien je nach Alter 85 bis 92 Euro zu.
Wenn Asylbewerber nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften des Landes untergebracht sind und damit in der Regel Essen und andere Sachleistungen wegfallen, gibt es mehr Bargeld.
Erwachsene Alleinstehende erhalten dann 216 Euro, Kinder oder weitere Haushaltsmitglieder 133 bis 194 Euro.
Hier gibt es allerdings etwas Spielraum: Anstelle der Geldleistungen können auch - "soweit es nach den Umständen erforderlich ist", wie es im Gesetz heißt - Wertgutscheine und Sachleistungen gewährt werden.
Zudem übernehmen die Behörden anfallende Wohnkosten. Auch bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt erstattet der Staat die Kosten.
Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu. Damit erhält ein Alleinstehender etwa 392 Euro. Zudem werden seine Wohnkosten erstattet. (dpa)
Bürger aus den Westbalkanländern zählen zu den größten Gruppen an abgeschobenen Flüchtlingen: Im Jahr 2015 waren unter den im gesamten Bundesgebiet 20888 Abgeschobenen 5956 Kosovaren, 3742 Albaner, 3627 Serben sowie 1597 Mazedonier. Aber nicht nur in dieser Statistik bilden Staatsangehörige der Westbalkanstaaten die Mehrheit: Von den im vergangenen Jahr 37220 Ausreisepflichtigen, die die Bundesrepublik freiwillig verlassen haben, waren 87 Prozent Bürger der Westbalkanstaaten (32494).