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  3. Corona-Pandemie: Bundesländer streiten über private Feiern

Corona-Pandemie
23.08.2020

Bundesländer streiten über private Feiern

Wie viele Freunde und Bekannte soll oder darf man zu einer Familienfeier einladen? Unser Bild zeigt eine Protestaktion, mit der Hochzeitsdienstleister auf dem Münchner Marienplatz im Juni auf die schwierige Lage für ihren Berufszweig hinweisen wollten.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Gesundheitsminister Spahn hofft auf eine bundesweite Obergrenze für Gäste bei Familienfesten. Doch von einheitlichen Regeln ist Deutschland weit entfernt.

Erstmals seit vier Monaten wieder wurden mehr als 2000 neue Corona-Fälle in Deutschland innerhalb von 24 Stunden registriert – diese Zahl, die das Robert-Koch-Institut (RKI) Ende letzter Woche meldete, wirkte alarmierend. Und sie führte dazu, dass die Debatten über die richtigen Konzepte gegen den Anstieg wieder mit einem nervösen und gereizten Unterton geführt werden. So stößt die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Teilnehmergrenze für private Feiern, die federführend von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verfochten wird, in mehreren Bundesländern auf Widerstand.

Private Feste: Ministerpräsidenten beraten sich am Donnerstag mit Merkel

Immerhin befürworten etwa Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz grundsätzlich eine einheitliche Obergrenze für Familienfeiern, Geburtstagspartys oder Hochzeiten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Länder wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern lehnen diese ab. Einige Länder, darunter Bayern und Baden-Württemberg, ziehen eine Verschärfung der Auflagen für private Feiern in Erwägung.

Bei einer Videokonferenz wollen die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch über dieses Thema beraten. Nach Ansicht der Bundesregierung tragen vor allem private Feiern, bei denen die Hygiene- und Abstandsregeln nicht eingehalten werden, sowie Rückkehrer aus Risikogebieten zu den steigenden Infektionszahlen in Deutschland bei. „Wenn wir merken, dass die Eigenverantwortung nicht weit genug geht, werden wir wieder stärker einschränken müssen“, sagte Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).

Söder will sich nicht auf konkrete Grenze für Gäste festlegen

Angesichts des Wiederanstiegs der Infektionszahlen schließt auch Bayern eine Verschärfung der Schutzauflagen für private Feiern nicht aus. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält eine gemeinsame Linie der Länder grundsätzlich für eine gute Sache. Allerdings nicht um jeden Preis, wie er im Deutschlandfunk präzisierte: „Wenn es eine vernünftige Grenze ist, natürlich. Die Grenze kann aber nicht irgendwo dann bei 200 oder 300 oder 400 oder 500 liegen, wie sie diskutiert wird, denn genau da entsteht das Ganze ja.“ Auf eine konkrete Grenze jedoch wollte sich Söder am Wochenende nicht festnageln lassen. „Da werden wir uns darüber unterhalten in der nächsten Woche“, sagte er dem Radiosender.

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Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind gegen bundeseinheitliche Regelung

Für eine einheitliche Regelung sprach sich Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) aus. „Zurzeit beobachten wir auch in Berlin, dass das Freizeitverhalten und private Feiern das Infektionsgeschehen nach oben treiben. Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung für private Feiern und öffentliche Großveranstaltungen“, sagte sie. In der Hauptstadt dürfen sich bei öffentlich wie privaten Feiern aktuell bis zu 500 Menschen treffen.

Gegen eine bundeseinheitliche Regelung sprachen sich Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aus. „Auf den ersten Blick mag eine bundeseinheitliche Lösung vorteilhaft wirken, allerdings verkennt sie die oft innerhalb Deutschlands sehr unterschiedliche Entwicklung des Infektionsgeschehens“, sagte ein Sprecher Landesregierung in Schleswig-Holstein. Derzeit sind private Feiern ohne Sitzungscharakter in Schleswig-Holstein auf 50 Personen beschränkt.

Gleichmäßigkeit klinge zwar gut, schränke aber alle auch gleichermaßen ein, hieß es aus Mecklenburg-Vorpommern. Es sei richtig, solche Entscheidungen in den Ländern zu treffen. „Warum soll ich im Norden bei mir im Bundesland die Bevölkerung genauso einschränken, wie es vielleicht in Bayern nötig wäre, wo wir die geringsten Infektionen haben und in Bayern die größten sind?“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dem Radiosender NDR Info.

 

Maskenpflicht am Arbeitsplatz: DGB kritisiert Vorschlag von AKK

Eine weitere Diskussion, die am Sonntag für Zwist und Vorwürfe sorgte, wurde von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer ausgelöst. „AKK“ hatte in der Welt am Sonntag darauf hingewiesen, dass bereits viele Unternehmen die Maskenpflicht am Arbeitsplatz eingeführt hätten und hinzugefügt: „Das könnte auf jeden Fall ein Schritt sein, der auch bundesweit verpflichtend wird, jedenfalls wenn damit die Schließung ganzer Branchen verhindert werden könnte.“

Ein Gedankenspiel, durch das sich der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) offensichtlich herausgefordert fühlte. Es könne nicht sein, dass mit einer „billigen Maskenlösung“ Arbeitgeber und Länder aus der Pflicht entlassen würden, für wirksame Maßnahmen zu sorgen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Sonntag: „Nicht blinder Aktionismus, sondern sachgerechte Maßnahmen, die tatsächlich vor Infektionen schützen, sind nun gefragt.“ (dpa, AZ)

Lesen Sie dazu auch: Bund will Einheitlichkeit: Bayern hält an eigenen Corona-Regelungen für Feiern fest

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