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Neues Unterhaltsrecht
05.11.2007

Der Trauschein ist nicht viel wert

Wenn Paare mit Kindern sich trennen, kommt das neue Unterhaltsrecht ins Spiel.
Foto: DPA

"Einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin - das gilt nicht mehr," sagt Justizministerin Zypries. Ab Januar 2008 wird sich im Unterhaltsrecht einiges ändern.

Von Rudi Wais

Berlin - "Einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin - das gilt nicht mehr." Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat mit der Union lange um das neue Unterhaltsrecht gerungen. Danach sollen nach einer Trennung alle Kinder gleich behandelt werden - unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet waren oder nicht. Ab Januar 2008 wird es in der Regel noch drei Jahre Unterhalt geben, in begründeten Einzelfällen auch länger. Fünf Fragen, fünf Antworten:

Die gegenwärtige Regelung, nach der eine geschiedene Mutter bis zu acht Jahre Unterhalt für die Betreuung eines Kindes bekomme, eine unverheiratete Mutter dagegen nur maximal drei Jahre, verstößt gegen das Grundgesetz. Sie benachteiligt nach Ansicht des Verfassungsgerichtes die nicht-ehelichen Kinder.

Künftig hat der Unterhalt der Kinder Vorrang vor allen anderen Ansprüchen. Sie können im Gegensatz zu Erwachsenen nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen und stehen daher, ob ehelich oder nicht, immer im "ersten Rang". Ist dann noch Geld übrig, folgen im "zweiten Rang" die Elternteile, die die Kinder erziehen - egal, ob mit Trauschein oder ohne. Ein Beispiel: Hat ein geschiedener Mann mit der neuen Freundin noch ein Kind, wird dessen Mutter ebenso behandelt wie die Ex-Frau, bei der die Kinder aus der gescheiterten Ehe leben. Bisher müssen sich unterhaltsberechtigte Kinder Rang eins mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen.

Mit dem Urteil aus Karlsruhe war der Spielraum für die Politik vergleichsweise gering. Danach ist für den Anspruch auf Betreuungunterhalt nicht der Status der Beziehung relevant, sondern alleine das Kind. Für Ehefrauen, die ihr Leben vor allem der Kindererziehung gewidmet und ihren Beruf aufgegeben haben, gibt es jedoch eine sogenannte Billigkeitsklausel. Damit sie wirtschaftlich nicht ins Bodenlose fallen, können die Richter ihnen länger als drei Jahre Unterhalt zusprechen.

Ohne Zweifel: Ja. Frauen müssten heute mehr Eigenverantwortung übernehmen, verlangt die Justizministerin. Eine Garantie für einen einmal erreichten Lebensstandard gebe es nicht mehr. Zypries wörtlich: "Man kann nicht davon ausgehen, dass man später alimentiert wird. Wir haben eine hohe Scheidungsrate, die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich gewandelt und neue Familienformen entstehen." Bei einem auf drei Jahre befristeten Unterhalt wächst so zwangsläufig der Druck, nach einer Trennung möglichst rasch wieder für sich selbst zu sorgen. Ging das alte Unterhaltsrecht noch von der klassischen Alleinverdiener-Ehe aus, so richtet sich das neue Recht nun nach den neuen Realitäten: Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden - und immer mehr Eltern leben ohne Trauschein zusammen.

Maßstab dafür ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle - eine Art Richtlinie für Familienrichter. Ein Vater von zwei Kindern im Alter von sieben und 13 Jahren, der sich von seiner Familie trennt und 2000 Euro netto im Monat verdient, muss danach 683 Euro im Monat Kindesunterhalt zahlen. Bei einem Vater mit 1700 Euro netto und zwei Kindern von drei und vier Jahren wären es 490 Euro. Das Kindergeld wird darauf zur Hälfte angerechnet.

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