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"Epidemische Lage"
19.10.2021

Endet Ausnahmezustand? Wie es mit der Corona-Politik weitergehen könnte

Die "epidemische Lage" ist Basis für viele Corona-Regeln.
Foto: Silvio Wyszengrad

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will den juristischen Ausnahmezustand der Pandemie beenden. Doch der CDU-Politiker ist ein Mann auf Abruf. Dem neuen Bundestag bieten sich drei Optionen.

Neben Kanzlerin Angela Merkel ist Jens Spahn der Politiker, der den Kampf gegen die Corona-Pandemie am stärksten geprägt hat. Nach anderthalb Jahren hält er das Virus wegen der Impfung großer Teile der Bevölkerung für so stark zurückgedrängt, dass er den Wählerinnen und Wählern eine kalte Jahreszeit ohne Zumutungen in Aussicht stellt.

Spahn will die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen lassen und damit auch die massiven Einschränkungen der Grundrechte, die der juristische Ausnahmezustand ermöglicht hat.

Jens Spahn ist ein Gesundheitsminister auf Abruf

Anders als im Herbst und Winter vor einem Jahr sollen sich die Menschen mit so vielen anderen treffen können, wie sie wollen. Restaurants und Kneipen sollen genauso geöffnet haben wie Kinos, Theater, Geschäfte und Fitnessstudios. Wirtschaft und Gesellschaft will er einen weiteren Zwangsstillstand ersparen. „Das Signal ist sehr wichtig. Die schwersten Monate liegen hinter uns“, sagte Spahn. Beibehalten will er Maskenpflicht, Abstandsregeln und den Zutritt zu Veranstaltungen und Gaststätten nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Allerdings ist es so, dass der 41-Jährige ein Gesundheitsminister auf Abruf ist. Wahrscheinlich ist, dass seine CDU gemeinsam mit der Schwester CSU in der Opposition landet. Kommt es so, wird nicht weiter die Koalition aus Union und SPD den Kurs bestimmen, sondern ein Ampel-Bündnis. Über das Ende des Corona-Ausnahmezustandes wird der neue Bundestag entscheiden.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält Spahns Vorstoß für voreilig

Die Abgeordneten haben dazu drei Optionen. Sie können die Notlage verlängern, womit die Grundrechte in der vierten Welle weiter massiv eingeschränkt werden könnten. Oder sie tun einfach nichts und lassen die epidemische Notlage am 25. November automatisch enden. Die dritte Möglichkeit ist, das Infektionsschutzgesetz zu verändern.

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In den Ländern, wie zum Beispiel in Bayern, gibt es die Forderung, dass der Bund weiter einen gesetzlichen Rahmen für die Seuchenpolitik vorgeben soll. Das ginge am einfachsten, indem die im Infektionsschutzgesetz aufgelisteten Corona-Maßnahmen vom Bundestag von der epidemischen Notlage entkoppelt würden.

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Im bisherigen Gesetzestext ist schon ein entsprechender Passus angelegt, der die Länder ermächtigt, bei entsprechenden Inzidenzwerten weiter auf den Katalog der Anti-Corona-Maßnahmen zugreifen zu können, wie zum Beispiel die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweis oder Kontaktbeschränkungen.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält Spahns Vorstoß für voreilig. „Das ist das falsche Signal. Der Winter wird als Covid-Problem unterschätzt“, erklärte er. Lauterbach gilt als ein möglicher Nachfolger Spahns im Amt des Gesundheitsministers. Selbst wenn es der 58-Jährige nicht wird, hat er großen Einfluss auf die Corona-Politik seiner Partei, die im neuen Bundestag die größte Fraktion stellt. Lauterbach plädiert dafür, erst einmal abzuwarten und zu schauen, ob weitere Impfungen den Erreger zurückdrängen und wenn nicht, notfalls wieder die härtere Gangart einzulegen.

Die Bayerische Staatsregierung wiederum hält Vorsicht für geboten

Die FDP als möglicher Koalitionspartner der Sozialdemokraten bewertet die Lage anders und hatte schon vor dem Vorstoß Spahns gefordert, die Notlage auslaufen zu lassen. „Die epidemische Lage liegt vor, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems zu drohen scheint. Das ist nicht mehr der Fall und auch nicht absehbar“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin, Christine Aschenberg-Dugnus, unserer Redaktion.

Ähnlich sehen es die Grünen, die mit Liberalen und SPD ein Ampelbündnis bilden wollen. „Wir bevorzugen eine rechtssichere Regelung, die die Bürgerrechte wahrt und die der neuen Situation durch eine zeitlich klar befristete Übergangsregelung Rechnung trägt“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin, Maria Klein-Schmeink, unserer Redaktion. Grundlegende Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht sollen einheitlich für ganz Deutschland geregelt werden. Dazu sei man in guten Gesprächen mit den anderen Parteien.

Die Staatsregierung sei „insgesamt sehr vorsichtig“, sagt der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Die Bayerische Staatsregierung wiederum hält ähnlich wie Lauterbach Vorsicht für geboten. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) hält eine Beendigung der epidemischen Lage für bedenklich. Eine Pandemie, so Herrmann am Dienstag in der Pressekonferenz nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts, lasse sich, weil das Virus nun mal seiner Natur folge, nicht „par ordre du mufti“ beenden. Die Staatsregierung sei „da insgesamt sehr vorsichtig“.

Es spricht derzeit also einiges dafür, dass der juristische Ausnahmezustand zwar endet, aber im Herbst und Winter das Tragen von Masken in bestimmten Situationen vorgeschrieben und der Besuch von Restaurants, Klubs oder Kinos an die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises geknüpft bleibt. Dass an einem sogenannten Freiheitstag bald alle Beschränkungen fallen, ist unwahrscheinlich.

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