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Ex-Whistleblower
06.02.2020

Prominente fordern in Appell Freilassung von Julian Assange

Wikileaks-Gründer Julian Assange im November 2019 in London nach einer Anhörung zum Auslieferungsgesuch der USA.
Foto: Dominic Lipinski, dpa

Kämpfer für die Freiheit oder krimineller Datendieb? Deutsche Journalisten, Politiker und Künstler fordern die Haftentlassung des Wikileaks-Gründers Assange.

Fast schon verzweifelt beklagten die Unterstützer Julian Assanges seit Monaten, dass das Schicksal des Wikileak-Gründers in Vergessenheit gerät. Damit dürfte es jetzt vorerst vorbei sein – und das hat gleich mehrere Gründe. Einmal ist es mit dem jahrelangen Stillstand in diesem beispiellosen Fall vorbei, andererseits mehren sich weltweit die öffentlichkeitswirksamen Aufrufe, den Gründer der Enthüllungsplattform aus britischer Haft zu entlassen. Und dann sind da die brisanten Vorwürfe des UN-Sonderberichterstatters Nils Melzer, der bei Assange Anzeichen von „psychologischer Folter“ wahrgenommen haben will. Zudem hat er in mehreren Interviews von manipulierten Beweisen und staatlichen Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze gesprochen. Träfe eine der beiden Anschuldigungen zu, würde sich ein internationaler politischer Skandal anbahnen.

Einen internationalen Aufruf von 1200 Journalisten gibt es bereits

Nachdem sich rund 1200 Journalisten aus fast 100 Ländern bereits unter dem Schlagwort „Speak up for Assange“ („Ergreife das Wort für Assange“) für den Inhaftierten einsetzen, forderten am Donnerstag in Berlin mehr als 130 Politiker, Künstler und Journalisten die sofortige Freilassung des australischen Polit-Aktivisten. Ihre Hauptforderung: Großbritannien soll Assange aus medizinischen und menschenrechtlichen Gründen aus der Haft entlassen. Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören unter anderen zehn ehemalige Bundesminister wie der frühere Außenminister Sigmar Gabriel (SPD), der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff oder die Schriftstellerin Elfriede Jelinek. Wallraff, der Initiator der Aktion, spannt den Bogen weiter: Für ihn geht es um die Verteidigung der Meinungs- und Pressefreiheit. Sein Argument: Wenn Journalisten und Whistleblower befürchten müssten, die Aufdeckung staatlicher Verbrechen mit „Einkerkerung“ oder ihrem Leben zu bezahlen, sei die „vierte Gewalt“ im Staate in Gefahr.

Bei einer Auslieferung wird sich Assange auch in den USA vor Gericht verantworten müssen. Dort ist er der Spionage angeklagt – und zwar nach einem Gesetz von 1917, das im Ersten Weltkrieg verabschiedet wurde, um feindlichen Geheimagenten das Handwerk zu legen. Nach dem sogenannten „Espionage Act“ droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren.

Gerhart Baum (früherer Bundesminister), der Journalist Günter Wallraff, Ex-Außenminister Sigmar Gabriel, Bundesminister und die Politikerin Sevim Dagdelen (Die Linke) stellen ihren Appell zur Freilassung von Wikileaks-Gründer Julian Assange vor.
Foto: Britta Pedersen, dpa

Seit April 2019 sitzt Assange im Hochsicherheitsgefängnis ein

Bei seinem letzten öffentlichen Auftritt erschien Julian Assange frisch rasiert, im weißen Hemd und mit blauem Jackett. Das war im November 2019, als er sich zur Anhörung am Westminster Magistrates’ Court in London einfand. Doch sein Aussehen täuschte Zeugen und auch Vertrauten zufolge über seinen wahren Zustand hinweg. Der 48-Jährigen ist offensichtlich gesundheitlich angeschlagen. Im Dezember wurde er dann nur noch per Videokonferenz zugeschaltet. Seit April letzten Jahres sitzt Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten Londons eine 50-wöchige Haftstrafe ab, weil er mit der Flucht in die ecuadorianische Botschaft in der britischen Hauptstadt gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Dort hatte er sich sieben Jahre lang verschanzt, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen, wo er wegen Missbrauchs- und Vergewaltigungsvorwürfen befragt werden sollte. Der Australier aber fürchtete, dass er dann in die USA ausgewiesen würde, wo ihm Strafverfolgung droht. Das Ermittlungsverfahren in Schweden wurde mittlerweile eingestellt. Ob es zu einer Auslieferung in die USA kommt, wird dagegen in den nächsten Monaten entschieden.

Von Bewunderung bis zu Hass - der Australier polarisiert

Wie erklärt sich, dass die Sicht auf Assange derart zwischen Bewunderung und Hass changiert? Eine Enthüllung machte ihn und seine Plattform vor knapp zehn Jahren weltberühmt. Im April 2010 veröffentlichte Wikileaks ein Video, das um die Welt ging. Zu sehen ist eine verstörende Sequenz, gefilmt aus einem US-Kampfhubschrauber: Die Besatzung feuert in Bagdad gezielt auf Journalisten sowie auf einen kleinen Bus – bei der Attacke sterben zehn Menschen. Offiziell hatte das US-Militär behauptet, der Angriff hätte feindlichen Milizen gegolten. Das Video bewies jedoch: Das war eine glatte Lüge.

Es folgte eine wahre Flut von Veröffentlichungen, die Wikileaks zusammen mit dem Guardian, der New York Times und dem Spiegel Ende 2010 publizierte. Darunter geheime Kriegsberichte der US-Armee aus dem Irak, aus Afghanistan sowie rund 250.000 Depeschen des US-Außenministeriums. Längst nicht alles erwies sich als brisant. Doch es wurde nicht nur das Fehlverhalten von Soldaten offengelegt, sondern auch, dass die US-Regierung im Irak-Krieg Opferzahlen nach unten manipuliert hatte und so die Öffentlichkeit täuschte. Eine Blamage für Washington.

Gleichzeitig gibt es auch scharfe Kritik an dem 48-Jährigen

Gleichzeitig gab es auch scharfe Kritik an Assange. So hätte die ungefilterte und unbearbeitete Veröffentlichung des Materials auf Wikileaks Menschenleben in Gefahr gebracht. Auch seien die Ziele des Anti-Terror-Kampfes gefährdet und in krimineller Absicht Geheimnisverrat begangen worden. Es handele sich nicht um Journalismus oder Aufklärung, sondern schlicht um den Diebstahl von geheimen Daten.

Eine Schlüsselfigur in der aktuellen Auseinandersetzung spielt der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer. Der Schweizer Rechtswissenschaftler, der sich nach eigenem Bekunden zu Beginn nur widerwillig mit dem Fall Assange beschäftigte, gilt heute als dessen hartnäckigster Verteidiger. Die Vereinten Nationen haben jüngst allerdings darauf verwiesen, dass Melzer in diesem Fall nicht für die UN spreche.

Schwere Vorwürfe des UN-Experten Nils Melzer

Melzer, der des Schwedischen mächtig ist, behauptet, dass ihm bei der Akteneinsicht klar geworden sei, dass die schwedischen Behörden den Vorwurf der Vergewaltigung gegen Assange konstruiert haben. Neun Jahre lang habe er sich in einer „strafrechtlichen Voruntersuchung zu einer Vergewaltigung“ befunden, ohne dass es zu einer Anklage gekommen sei, kritisiert Melzer im Gespräch mit dem Schweizer Onlinemagazin Republik. Quintessenz: Melzer glaubt, dass Assange „den Preis dafür zahlt, dass er schwere Regierungsvergehen aufgedeckt hat, einschließlich mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Korruption“.

Soweit gehen die 130 deutschen Politiker, Journalisten und Künstler in ihrem Appell längst nicht. Sie fordern die Bundesregierung aus humanitären Gründen auf, sich für die Haftentlassung von Julian Assange einzusetzen. Doch Berlin war in diesem Fall bisher streng bemüht, Neutralität zu wahren.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.02.2020

In dem Artikel wird u.a. behauptet, die Vereinten Nationen (UN) hätten sich von den Aussagen ihres eigenen Sonderbotschafters distanziert. Meiner Bitte um Klarstellung bzw. Klärung der Quellen wurde bisher leider nicht entsprochen, so dass ich noch immer nicht weiß, wie die Augsburger Allgemeine Zeitung zu dieser Behauptung kommt? Zumal in einem aktuellen Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 25.02.2020 der Sonderbotschafter Nils Melzer selbst erwähnt, "offizieller Mandatsträger" der UN zu sein (siehe: https://www.nzz.ch/meinung/replik-eine-wenig-glaubwuerdige-kritik-zum-fall-assange-ld.1542343). Da ich also bisher keine Beweise für die im Artikel gemachte Behauptung erhalten habe und auch nicht finden konnte, gehe ich davon aus, dass es diese nicht gibt und die Augsburger Allgemeine Zeitung sich diesbezüglich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Es würde von journalistischer Professionalität zeugen, der interessierten Leserin und dem interessierten Leser entweder entsprechende Nachweise zugänglich zu machen - oder genauso öffentlich, wie die Falschbehauptung aufgestellt wurde, zu widerrufen.

16.02.2020

Ihr Artikel zum Fall Assange benötigt Klarstellungen. Mehrfach ziehen Sie die Feststellungen des UN-Sonderberichterstatters für Folter, Nils Melzer, in Zweifel. Dazu ist festzuhalten, dass Herr Melzer seine Aussagen auf Dokumente ebenso wie auf Experten stützt. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung dürften wenige Menschen qualifizierter sein, Folter zu identifizieren, als Herr Melzer. Die Feststellung, dass Herr Assange Anzeichen psychischer Folter zeigt, wurden zudem von zwei Ärzten getroffen, die bei einem Treffen mit ihm im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh neurologische und kognitive Konsequenzen der psychologischen Folter physisch messen konnten.

Aufgrund seines Zugangs zu Originaldokumenten konnte Herr Melzer auch feststellen, dass der Vergewaltigungsvorwurf nicht korrekt ist und nicht korrekt wiedergegeben wird. Jeder, der diesen Vorwurf erhebt, muss sich also Oberflächlichkeit vorwerfen lassen. In Kürze dazu nur soviel: Keine der beiden fraglichen Zeuginnen hat eine „Vergewaltigung“ angezeigt. Auf dem als Beweis­mittel eingereichten Kondom konnte weder DNA von Assange noch der fraglichen Zeugin nachgewiesen werden. Dokumente belegen, dass die schwedische Polizei Aussagen umgeschrieben hat, und dass die englische Strafverfolgungsbehörde CPS unrechtmäßig Einfluss auf das schwedische Verfahren genommen hat. Nicht zuletzt: Herr Assange wurde nie der Vergewaltigung angeklagt, obwohl er von schwedischen Staatsanwälten in der ecuadorianischen Botschaft befragt worden ist, bevor die Untersuchung zum wiederholten Male eingestellt wurde.

Herr Assange hat sich auch nicht „verschanzt“, und schon gar nicht vor der schwedischen Gerichtsbarkeit. Im Gegenteil, er hat mehrfach (über dreißig Mal!) angeboten, mit den schwedischen Behörden zu kooperieren und war auch bereit, sich IN SCHWEDEN einer Untersuchung zu den Vergewaltigungsbehauptungen zu stellen.

Zu seinem Asylbegehren und seinem Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft kam es, weil Herr Assange befürchten musste, an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein rechtstaatlich fragwürdiges Verfahren und 175 Jahre Haft drohen (als Vergleich: die Haupt­kriegsverbrecher im Jugoslawien-Tribunal haben Strafen von 45 Jahren bekommen!).

Es gibt bis heute nirgendwo einen einzigen Hinweis darauf, dass die Veröffentlichungen auf WikiLeaks zum Tod von irgendjemandem irgendwo auf der Welt beigetragen haben. Sogar das US-amerikanische Pentagon musste im Jahr 2013 feststellen, dass keine solche Fälle entdeckt wurden.

Neben Herrn Wallraff und 130 Erstunterzeichnern des Appells sieht auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) die Inhaftierung und strafrechtliche Verfolgung von Julian Assange als einen gefährlichen Präzedenzfall für Journalisten an und fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Behandlung des WikiLeaks-Gründers als Bedrohung der Pressefreiheit zu verurteilen.

Relevante Informationen zu veröffentlichen, damit sich die Öffentlichkeit über das Geschehen in der Welt informieren kann, ist Journalismus. In einer Demokratie können Journalisten Kriegsverbrechen und Fälle von Folter und Missbrauch enthüllen, ohne dafür ins Gefängnis zu kommen. Genau das ist die Aufgabe der Presse in einer Demokratie. Genau deshalb wurde die Arbeit von Julian Assange mit zahlreichen internationalen Journalismus-Preisen ausgezeichnet. Und genau deshalb setzen sich u.a. das Committee to Protect Journalists, die International Federation of Journalists , der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), das PEN-Zentrum Deutschland, Reporter ohne Grenzen und Hunderte von Journalisten und Medienbeschäftigte aus der ganzen Welt für ihn ein.

Sie behaupten, dass sich die UN von den Aussagen ihres eigenen Sonderbotschafters distanziert hätten. Meine Recherchen – u.a. bei den Vereinten Nationen selbst – ergaben keinerlei Hinweise, die Ihre diesbezügliche Behauptung bestätigen. Daher bitte ich um entsprechende Nachweise.

Die Resolution 34/19 des Menschenrechtsrates fordert die Staaten unter anderem auf, den UN-Sonderberichterstatter zu unterstützen und seinen dringenden Aufforderungen umfassend und unverzüglich zu entsprechen. Zudem halten die UN die Mitgliedsstaaten zu einem konstruktiven Dialog mit dem Sonderberichterstatter an. Die UN-Resolution nimmt die Mitgliedsstaaten auch in die Pflicht, den Empfehlungen und Schlussfolgerungen des Sonderberichterstatters Folge zu leisten. Das Auswärtige Amt der BRD weigert(e) sich, die Berichte des UN-Sonderberichterstatters für Folter überhaupt zu lesen, und behauptete später, seine Berichte nicht bekommen zu haben. Dies konnte Herr Melzer widerlegen, so dass nun die Frage im Raum steht, warum die BRD (UN-Mitgliedsstaat) sich der Resolution 34/19 verweigert?

06.02.2020

Wieso schweigt die Regierung bei derartig gravierenden Verstößen?