FDP hat Klage gegen Staatstrojaner eingereicht
Die FDP hat gegen das Ausspionieren von Bürgern durch sogenannte Staatstrojaner auf Handys, Tablets oder Computern Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die FDP hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Staatstrojaner eingelegt. Der Einsatz solcher Spähsoftware auf Computern oder Smartphones greife in "unverhältnismäßiger Art und Weise" in den "empfindlichen Bereich der digitalen Privatsphäre" ein, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann am Montag.
Buschmann zeigte sich überzeugt vom Erfolg der Klage: Die große Koalition überschreite mit dem Staatstrojaner "bewusst" die Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Fraktionsvize Stephan Thomae unterstrich, dass sich Verbrecher ständig neuer Methoden und Techniken bedienten. Allerdings müsse der Staat im Kampf dagegen immer wieder die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Bürgerrechte und Privatsphäre von Bürgern prüfen. Der frühere FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch warnte: "Wir geraten an die Grenzen eines Überwachungsstaates."
Seit rund einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung von Straftaten beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Dafür nistet sie auf dem Handy unbemerkt vom Nutzer eine Spionage-Software ein.
Was ist ein Staatstrojaner?
Ein solcher Staatstrojaner greift die Kommunikation direkt beim Schreiben oder Lesen ab, solange sie nicht für den Versand verschlüsselt ist (Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche Daten durchforsten dürfen. Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt.
Die deutschen Sicherheitsbehörden nehmen schon heute immer öfter Handys von Verdächtigen ins Visier. So verschickte der Verfassungsschutz im ersten Halbjahr 2018 etwas mehr als 103.000 "stille SMS" zur Ortung von Handys - fast doppelt so viele wie vor vier Jahren.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Ein Jahr zuvor, als noch Union und FDP die Bundesregierung stellten, waren knapp 29.000 solcher auf dem Telefon nicht direkt sichtbarer Nachrichten versendet worden, meist zur Erstellung eines Bewegungsprofils.
BKA und Bundespolizei stellen nach Angaben der Bundesregierung außerdem mehr Funkzellenabfragen. Dabei wird eine Liste aller Handys angefordert, die in der Nähe eines Tatorts angeschaltet waren. Laut der Regierungsantwort setzte das BKA in der ersten Jahreshälfte insgesamt 20 solcher Abfragen ein, vier Jahre zuvor waren es nur drei. Die Bundespolizei machte 64 Male von dem Fahndungsinstrument Gebrauch und damit auch mehr als vor vier Jahren (unter 50).
Seit August darf das BKA zudem im großen Umfang die Daten von Flugpassagieren sammeln, die von Deutschland aus ins Ausland fliegen, in Deutschland landen oder zwischenlanden. Dazu gehören etwa Namen und Adressen der Passagiere und die Information, mit wie viel Gepäck jemand gereist ist. Diese Daten darf das BKA dann bis zu fünf Jahre speichern. (AZ, dpa, afp)
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