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  3. Fall Edathy: Hausdurchsuchung: Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein

Fall Edathy
04.05.2014

Hausdurchsuchung: Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein

Der frühere SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy wird mit neuen Kinderpornografie-Vorwürfen konfrontiert.
Foto: Maurizio Gambarini (dpa)

Der SPD-Politiker Edathy hat Verfassungsbeschwerde gegen die Hausdurchsuchungen eingelegt. Die Ermittler hätten "zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen", sagte sein Anwalt.

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy geht weiter juristisch gegen die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Kinderpornographie-Ermittlungen vor. Sein Mandant habe eingelegt, sagte Edathys Anwalt Christian Noll dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Die Ermittler hätten "zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen", erklärte Noll. Sie hätten "aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen". Ein solcher Schluss sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig: "Die ergangenen Beschlüsse sind daher verfassungswidrig."

Landgericht Hannover hatte Beschwerde Edathys abgewiesen

Das Landgericht Hannover hatte Anfang April eine Beschwerde Edathys gegen die Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume abgewiesen. Zu den am Wochenende publik gewordenen Vorwürfen gegen Edathy wollte sich Noll nicht äußern.

Der Sender NDR und die "Süddeutsche Zeitung" hatten unter Berufung auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) berichtete, dass Edathy in mehreren Fällen strafbares kinderpornographisches Material über das Internet aufgerufen haben soll. Dabei handele es sich nicht um die bereits bekannten Bestellungen bei dem kanadischen Anbieter "Azovfilms", die als strafrechtlich irrelevant zu werten seien.

Edathy: Ermittler fanden angeblich CD mit Jugendpornografie

Zudem fanden die Ermittler demnach im Zuge der Durchsuchungen von Büros und Privaträumen des Verdächtigen auch eine CD mit 45 angeblich sowie Hefte mit angeblich jugendpornographischen Bildern. Edathy hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet Nacktaufnahmen Jugendlicher "im Grenzbereich" zur Kinderpornografie bestellt. Der SPD-Politiker legte im Februar sein Bundestagsmandat nieder, kurz bevor die Affäre publik wurde.  afp/AZ

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