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Fall Nüßlein: Lobbyisten müssen endlich ans Licht der Öffentlichkeit

Kommentar Von Michael Stifter
03.03.2021

Plus Wir haben ein Recht darauf, zu erfahren, wer bei Gesetzen mitredet. Im Zwielicht des Falls Georg Nüßlein hat das nun auch die Union begriffen.

Politikern, die glauben, Gesetze ohne das Wissen von Fachleuten machen zu können, sollte man misstrauen. Ob Corona-Maßnahmen, Steuerrecht oder Bildung: Wer die Tragweite politischer Entscheidungen seriös einschätzen will, muss vorher möglichst alle Blickwinkel einnehmen. Hier kommen Lobbyisten ins Spiel und daran ist im Prinzip auch nichts Verwerfliches. Dass diese Branche trotzdem eine Aura des Dubiosen umweht, liegt vor allem daran, dass die geheimnisvollen Interessensvertreter ihre Interessen am liebsten im Geheimen vertreten. Das muss sich ändern. Das Lobbyregister, zu dem sich die Große Koalition nun doch noch durchgerungen hat, kann dabei helfen. Kriminelle wird es aber nicht aufhalten.

Das Lobbyregister hätte im Fall Georg Nüßlein kaum geholfen

In die Liste müssen sich künftig alle professionellen Lobbyisten eintragen, die Einfluss auf politische Prozesse im Bundestag oder in Ministerien nehmen. Das war längst überfällig. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer neben den Politikern bei der Gesetzgebung mitredet. Vieles bleibt allerdings auch künftig im Ungefähren, solange konkrete Gesprächstermine nicht dokumentiert werden müssen. Und: Die Causa Georg Nüßlein wäre selbst mit diesem Lobbyregister nicht aufgeflogen.

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