Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Familienaffären: Landtag veröffentlicht alle Namen

Familienaffären
03.05.2013

Landtag veröffentlicht alle Namen

2 Bilder
Foto: Frank Leonhardt

Die Verwandtenaffäre bringt die bayerischen Parteien in Misskredit. Landtagspräsidentin Barbara Stamm veröffentlichte am Freitag eine Liste mit Namen von 79 Abgeordneten.

Die Affäre um die mit Steuergeldern bezahlten Familienjobs von Abgeordneten und Kabinettsmitgliedern in Bayern schlägt immer höhere Wellen. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) veröffentlichte am Freitag die Namen von 79 Abgeordneten, die seit dem Jahr 2000 Ehepartner, Kinder oder Eltern als Bürohilfen engagiert hatten. Darunter sind zwei ehemalige Kabinettsmitglieder: der frühere Staatskanzleichef Siegfried Schneider und der langjährige Innenstaatssekretär Hermann Regensburger (beide CSU). Somit steht fest, dass insgesamt acht amtierende und ehemalige CSU-Minister und Staatssekretäre seit 2000 auf Familienhilfe zurückgegriffen haben.

Schwere Regierungskrise in Bayern

Der bayerische SPD-Spitzenkandidat Christian Ude sprach von einer "schweren Regierungskrise" und "Parlamentskrise" in Bayern. Er verlangte den Amtsverzicht von Kultusminister Ludwig Spaenle, Agrarminister Helmut Brunner, Kultusstaatssekretär Bernd Sibler, Innenstaatssekretär Gerhard Eck und Finanzstaatssekretär Franz Pschierer. "Es ist ein Skandal, wenn buchstäblich eine Handvoll Kabinettsmitglieder den Staat als Beute betrachten", sagte Ude. "Das weckt Erinnerungen an die schlimmsten Affären."

Auch 21 Sozialdemokraten hatten Verwandte angestellt

Allerdings hatten auch 21 Sozialdemokraten im vergangenen Jahrzehnt Familienmitglieder ersten Grades angeheuert, darunter die frühere SPD-Landesvorsitzende Renate Schmidt. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt wies Udes Forderungen zurück. Innenminister Joachim Herrmann nahm seinen Staatssekretär Eck in Schutz: "Diese Rücktrittsforderung ist völlig absurd." Eck habe nichts Verbotenes getan, sondern sich nach den Regeln verhalten, die der Landtag mit der Zustimmung der SPD und der Grünen beschlossen habe, betonte der Innenminister.

Altverträge durften weiter laufen

Tatsache ist: Im Jahr 2000 wurde den Parlamentariern verboten, Ehepartner, Kinder und Eltern als Mitarbeiter zu beschäftigten. Altverträge durften aber weiterlaufen. Und von dieser Altfallregelung haben viele Abgeordnete eifrig Gebrauch gemacht - einige davon bis heute. 17 waren es zuletzt bei der CSU, in der Legislaturperiode davor waren es 39 - fast jeder Dritte. Bei der SPD hatten zwischen 2003 und 2008 noch 7 von 41 Abgeordneten Ehepartner oder Kinder unter Vertrag. Und auch eine Grünen-Politikerin machte von der Altfallregelung Gebrauch. Rechtlich war und ist daran bis heute nichts auszusetzen. Und auch nicht an der Beschäftigung von Brüdern oder Schwestern, wie einige Abgeordnete inzwischen zugegeben haben. Nur: Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch und moralisch darstellbar - das hatte Seehofer schon vor zwei Wochen ganz deutlich gesagt. Unsensibel sei ihr Vorgehen gewesen, sagen auch viele Betroffene.

Beschäftigung von Geschwistern ist erlaubt

Als sechstes Kabinettsmitglied hatte auch Justizministerin Beate Merk zwischen 2010 und 2013 phasenweise ihre Schwester beschäftigt. Ude nahm Merk aber von seinen Rücktrittsforderungen aus, weil die Beschäftigung von Geschwistern nach bayerischem Abgeordnetenrecht erlaubt ist. Bei der CSU stehen als prominente Zeitgenossen noch der heutige Landkreispräsident Jakob Kreidl und der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, Jürgen Vocke, auf der Liste.

CSU-Fraktionschefin Christa Stewens wies daraufhin, dass die Abgeordneten in vielen Fällen Minijobs an ihre Angehörigen vergeben hätten, in der Regel habe es sich um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gehandelt. Auch Landtagspräsidentin Stamm appellierte an Medien und Bürger: "Es ist nicht gerecht, alle in einen Topf hineinzuwerfen." Die fünf von Ude zum Rücktritt aufgeforderten Minister und Staatssekretäre hatten ihren Frauen im Schnitt Beträge zwischen 500 und knapp 1000 Euro netto pro Monat für Teilzeitarbeit gezahlt - das allerdings über Jahre. Ausnahme war Spaenle, der seine Frau vor seiner Berufung ins Kabinett mit gut 2000 Euro netto entlohnt hatte und ihr Gehalt später reduzierte.

Ude fordert Rücktritt von fünf Kabinettsmitgliedern

"Der Kultusminister ist von Schüttel-Schorsch" - dem mittlerweile zurückgetretenen CSU-Fraktionschef Georg Schmid - "gar nicht so weit entfernt", sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Die Beschäftigung von Verwandten ersten Grades - also Ehepartnern, Eltern, Kindern - hatte der Landtag im Jahr 2000 für alle künftigen Abgeordneten verboten, den damals schon im Landtag sitzenden Volksvertretern aber bisher noch erlaubt. Dazu zählen auch die fünf aktiven Kabinettsmitglieder, die Ude gefeuert sehen möchte. Die Affäre schadet nach Udes Meinung nicht nur der CSU: "Es zementiert Vorurteile gegen Bayern, es mobilisiert Vorurteile gegen die Politik."

Politikwissenschaftler kritisieren Debatte als überzogen

Die Politikwissenschaftlerin Ursula Münch kritisierte die aufgeregte Debatte als überzogen. "Als Resultat wird bleiben, dass der Wähler nicht mehr zur Wahl geht, weil er die Wahrnehmung hat, die sind alle korrupt", sagte die Chefin der Akademie für Politische Bildung in Tutzing: "Eine Pauschalverdammung ist nicht zutreffend." Ude verlangte einen Sonderermittler zur Aufklärung der Angelegenheit und einen Transparenzbeauftragten für die Staatsregierung. CSU-Fraktionschefin Stewens zeigte sich in diesen Punkten gesprächsbereit.

Folgende Landtagsabgeordnete hatten vor dem Jahr 2000 Verwandte ersten Grades (Eltern, Ehefrau, Ehemann, Kinder) beschäftigt. Deshalb gelten diese Beschäftigungsverhältnisse, die seit 13 Jahren untersagt sind, als „Altfälle“. Sie hatten Bestandsschutz und liefen nicht nach einer bestimmten Frist aus. Abgeordnete aus der Region sind mit einer Fettung hervorgehoben.

Die Liste von Landtagspräsidentin Barbara Stamm

14. Wahlperiode 1998–2003

CSU: 15 Abgeordnete und zwei Verstorbene; insgesamt 17: Franz Brosch, Josef Eppeneder, Josef Göppel, Dieter Heckel, Walter Hofmann, Rudolf Klinger, Christian Knauer, Friedrich Loscher-Frühwald, Gerhard Merkl, Herbert Mirbeth, Willi Müller, Hermann Regensburger, Ludwig Ritter, Helmut Schreck, Rita Schweiger.

SPD: 13 Abgeordnete und ein Verstobener; insgesamt 14: Dieter Appelt, Hermann Geiger, Gerhard Hartmann, Inge Hecht, Anne Hirschmann, Heinz Köhler, Heinz Mehrlich, Fritz Möstl, Hermann Josef Niedermeier, Gudrun Peters, Renate Schmidt, Heiko Schultz, Johannes Strasser.

Fraktionslos: 1 Abgeordneter: Volker Hartenstein.

15. Wahlperiode 2003–2008

CSU: 22 Abgeordnete: Manfred Ach, Helmut Brunner, Herbert Ettengruber, Ingrid Fickler, Herbert Fischer, Günther Gabsteiger, Helmut Guckert, Henning Kaul, Jakob Kreidl, Helmut Müller, Johann Neumeier, Rudolf Peterke, Herbert Rubenbauer, Berta Schmid, Siegfried Schneider, Bernd Sibler, Hans-Gerhard Stockinger, Blasius Thätter, Jürgen Vocke, Peter Welnhofer, Alfons Zeller, Josef Zengerle.

SPD: sieben Abgeordnete: Rainer Boutter, Heinz Kaiser, Wilhelm Leichtle, Heidi Lück, Herbert Müller, Joachim Wahnschaffe, Klaus Wolfrum.

Die Grünen: eine Abgeordnete: Maria Scharfenberg.

16. Wahlperiode 2008–2013

CSU: 17 Abgeordnete: Gerhard Eck, Robert Kiesel, Alexander König, Christa Matschl, Walter Nadler, Eduard Nöth, Franz Josef Pschierer, Eberhard Rotter, Heinrich Rudrof, Georg Schmid, Peter Schmid, Ludwig Spaenle, Max Strehle, Joachim Unterländer Georg Winter, Manfred Weiß, Otto Zeitler.

Justizministerin Beate Merk (CSU, Neu-Ulm) taucht auf dieser Liste ebenso wenig auf wie der Augsburger SPD-Abgeordnete Linus Förster. Beide hatten Geschwister, also Verwandte zweiten Grades beschäftigt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.