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  3. Gleichstellung: Bayern-SPD enttäuscht über Urteil zum Paritätsgesetz

Gleichstellung
15.07.2020

Bayern-SPD enttäuscht über Urteil zum Paritätsgesetz

Simone Strohmayr, SPD-Landtagsabgeordnete und frauenpolitische Sprecherin ihrer Partei, ist enttäuscht über das Paritäts-Urteil aus Thüringen.
Foto: Erich Echter (Archiv)

Exklusiv Nach dem Urteil gegen das thüringische Paritätsgesetz fordert die bayerische SPD-Politikerin Simone Strohmayr eine Debatte über Parteifreiheit und Gleichberechtigung.

Entschieden wurde in Thüringen, Konsequenzen dürfte es für viele andere Bundesländer haben: Das Paritätsgesetz in Thüringen ist verfassungswidrig. Auch in Bayern hatten unter anderem die Grünen und die SPD dafür geworben, Listen für die Landtagswahl künftig abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Entsprechend groß ist die Enttäuschung über die juristische Einschätzung. „Das Urteil zeigt, wie stark verhaftet die traditionellen Rollenbilder sind und wie sehr sie in der Rechtsprechung nachwirken“, sagt Simone Strohmayr, SPD-Landtagsabgeordnete und frauenpolitische Sprecherin ihrer Partei unserer Redaktion.

Simone Strohmayr kritisiert Gerichtsentscheidung "gegen die Gleichstellung"

„Wieder wurde zulasten der Gleichstellung entschieden.“ Strohmayr fordert nun eine umfassende gesellschaftliche, aber auch juristische Debatte zum Thema Gleichstellung: „Welches Verfassungsgut hat höheren Rang: die Parteifreiheit auf der einen Seite, oder die Gleichstellung auf der anderen Seite?“, fragt Strohmayr. Bislang neige die Rechtsprechung dazu, die Beteiligung von Frauen als einfachen programmatischen Ansatz zu betrachten – nicht aber als Pflicht. Dabei sei beides in der Verfassung verankert. Artikel 3 schreibt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Aufgeben will Strohmayr nicht. „Auch das Frauenwahlrecht ist nicht von heute auf morgen eingeführt worden, das hat 60 Jahre Diskussion gebraucht.“ Notfalls müsse eben eine Änderung der Verfassung ins Auge gefasst werden. Denn die Thüringer Richter nehmen ausdrücklich Bezug auf das Grundgesetz.

Lesen Sie dazu auch: Enttäuschung auch in Bayern - Gericht kippt Paritätsgesetz in Thüringen

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.07.2020

@Nicola L.
Nach der Aufklärung sollte das Handlen auf Logik/Vernunft und Ethik beruhen. Alles hat zwei Seiten. "Selten ein Schaden , wo kein Nutzen ist". Es gibt oft gute Argumente für und gegen. Die gilt es gegeneinander abzuwägen.
Ich sehe generell eine Frauenqoute nicht als Königsweg an. Schon gar nicht in jedem Bereich. Dafür gibt es zu viele logische Argumente (gegen eine entsprechende Quote).
Aber gegen eine Frauenqoute mit "Sozialismus" zu argumentieren ... macht eine Argumentation gegen eine Frauenquote weder logischer noch richtiger. Sondern zeigt eher von einer einseitigen (ideologischen?) Sichtweise.

16.07.2020

"Simone Strohmayr kritisiert Gerichtsentscheidung "gegen die Gleichstellung"
Wer gegen den Gleichheitsgrundsatz Gesetze macht, befindet sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Nichts anderes ist die einseitige Besserstellung von einem Geschlecht. Die Justiz muss mal wieder die Politik einbremsen. Ähnliches bei den Rettungspaketen für Europa. Die Parteien und ihre Vertreter richten sich nur all zu oft gegen das GG. Leider wird auch das Verfassungsorgan BGH immer mehr ausgehöhlt. Es wird derzeit gerne mit Parteipolitikern besetzt und damit seine verfassungsmäßige Unabhängigkeit in Frage gestellt.

16.07.2020

Das Urteil war nicht einstimmig und stammt vom Thüringer Verfassungsgerichtshof, der nicht die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG prüfte, sondern nur die Vereinbarkeit mit einer Landesverfassung, in diesem Falle der Thüringer. Der BGH ist übrigens kein Verfassungsorgan, sondern das höchste deutsche Gericht, Zivil- und Strafrechtsverfahren betreffend.
Auch das Grundgesetz ist nicht sakrosankt. Es kann geändert werden und wurde bereits häufig geändert.

16.07.2020

Sie haben recht, das Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsorgan, nicht der BGH. Spielt auch keine Rolle. Ebenso ob Einstimmigkeit herrschte oder nicht. Aber das Grundgesetz ist sehr wohl sakrosankt, vor allem auch Artikel 3. https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

16.07.2020

"Ebenso ob Einstimmigkeit herrschte oder nicht."

Das scheint mir nicht unwichtig. Zeigt es doch, dass man durchaus anderer Meinung sein kann, ohne gleich als Verfassungsfeind deklariert zu werden. Interessant auch, dass von den 9 urteilenden Thüringer Verfassungsrichtern nur 2 weiblichen Geschlechts waren, was vielleicht auch Sie zum Nachdenken bringen könnte . . .

16.07.2020

Kleine Ergänzung noch:

Die Ewigkeitsklausel gilt nur für Artikel 1 GG.
Art. 3 GG betreffend wird aktuell gerade über eine Änderung diskutiert (Rasse-Begriff).

16.07.2020

"Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Wie kann man also nur auf die Idee kommen, ein Geschlecht per Quote zu bevorzugen? Wer sagt denn, dass Geschlechter benachteiligt sind, nur weil keine Parität in allem herrscht? Einige Frauen haben vielleicht auch andere Ziele, als z.B. im Vorstand einer DAX Firma zu sitzen oder Karriere zu machen? Auch die Studienwahl ist Geschlechter spezifisch höchst unterschiedlich. Daraus folgt z.B. ein geringerer Anteil bei Führungspositionen in den MINT Branchen. Also was soll das Ganze? Erinnert doch stark an die Gleichmacherei sozialistisch geprägter Länder.

Viele Frauen erfüllen wichtige Aufgaben, ohne finanziell dafür entschädigt zu werden. Erziehung der Kinder, Pflege der Eltern, geringfügige Beschäftigungen, unterbrochene Erwerbsbiografien usw. Bevor sinnlose Gesetze beschlossen werden, sollten erstmal die Leistungen der Frauen finanziell gewürdigt werden, von der die ganze Gesellschaft heute schon profitiert.

16.07.2020

@Nicola L.
Man kann eine Quote gut heißen oder nicht. Aber durch die Quote werden doch nicht unbedingt Frauen bevorzugt?

Frauen haben oft, gerade wegen Familie, Nachteile. Sei es beruflich oder politisch. Wer ein paar Jahre wegen Kindern daheim bleibt, kann in der Regel auch eine Karriere in einem Dax-Vorstand vergessen. In der MINT-Branche IT sind 3 Jahre Elternzeit oder mehr fatal ...

Und was hat eine Studienwahl mit Listen für eine Wahl zu tun? Dürfen Sozialpädagogen oder eine BWLerin sich nicht als Kandidaten aufstellen lassen. Sondern nur IT-Ingenieure?
Gerade Frauen sind oft strebsamer als Männer. Sieht man u.a. an den Abiturzahlen. Und damit nicht minder geeignet für ein politisches Amt wie ein Mann. Oft wird aber, die von Ihnen als wertvoll bezeichnete Arbeit (Kinder, Pflege von Eltern) zum Karriereknick. Während Männer Karriere machen und auch politisch Netzwerke aufbauen, bleiben Frauen (biologisch bedingt durch Kinderkriegen) daheim auf der Strecke.

Ob eine gesetzliche Quote für Wahlvorschlagslisten sinnvoll ist, ist durchaus diskussionswürdig. Aber eine Frauenquote per se als männerdiskiminierend hinzustellen ist schon sehr weit hergeholt. Außer wenn man eine Minderung der männlichen Abgeordneten auf 50 % als diskriminierend ansieht, weil das Palament ist nur noch zur Hälfte männlich ist.

16.07.2020

@ NICOLA L.

". . . Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin . . ."

Genau darum geht es - um die Untätigkeit und das klägliche Versagen von Staat und Gesellschaft auf diesem Gebiet.

Das lächerliche Gefasel von der "sozialistischen Gleichmacherei" wird inzwischen sogar Ihren Friseur und erst recht dessen für einen Hungerlohn malochende Kollegin langweilen . . .

16.07.2020

Ja liebe Herren im Forum. Immer wenn die Argumente fehlen, wird es immer persönlich beleidigend. Das spricht für sich.

16.07.2020

@Nicola L.
Persönlich Beleidigend? Wenn man Ihre Argumentation in Frage stellt ist es beleidigend?
Und ehrlich gesagt Ihr immer wiederkehrendes "Gefassel von sozialistischerr Gleichmacherei" ist eher ein Beleg, dass einem die Argumente ausgehen oder keine haben. Nach dem Motto, weiß ich nicht weiter, ist die Weltverschwörung Schuld ...

Übrigens kann man unter Art 3 Abs. 2 eher eine Frauenquote begründen. Da gerade aufgrund der bilogischen Grundlagen (Kinderkriegen) Frauen in der Karriere benachteiligt werden und dadurch in Spitzenpositionen unterrepräsentiert sind. Schließlich ist ja eine Vermehrung , Fortbestand der Deutschen ebenfalls gewünscht. Oder wir brauchen einfach mehr, die von Ihnen so gewünschte, Zuwanderung ... ;-.)

Übrigens wird nicht in der BRD aber in Polen die Justitz ausgehöhlt.

16.07.2020

@Harald mit Ihrer Argumentation und Logik kann man alles begründen. Sogar den Sozialismus. Richtig wird es dadurch auch nicht.

16.07.2020

@ NICOLA L.

Wenn man sieht, was der Kapitalismus aus seinem Musterland, den Vergammelten Staaten von Amerika, gemacht hat wo z. B. zig Millionen von Lebensmittelmarken und Armenküchen leben, braucht man nach Gründen für einen humanen Sozialismus nicht lange suchen . . .

17.07.2020

@georg Ja genau und weil die USA so schrecklich sind, wandern alle US Amerikaner in das sozialistische Venezuela aus. Das glauben auch nur Sie.
(persönlicher Angriff/edit/bleiben Sie bitte sachlich)

17.07.2020

(Folgeedit/Bleiben Sie bitte sachlich)

17.07.2020

(Folgeedit/bleiben Sie bitte sachlich)