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Hintergrund
05.05.2020

Was das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet

Im Corona-Abstand verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil, in dem es Abstand nimmt zur Praxis der Staatsanleihen in Europa.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Der Streit, ob und wie Deutschland für finanzielle Sünden der EU-Nachbarn aufkommen soll, flammt neu auf. Regierung und Parlament müssen Bankern auf die Finger sehen.

Heftig klopft das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Zentralbank (EZB) auf die Finger und erklärt die umstrittenen Käufe von Staatsanleihen für teilweise grundgesetzwidrig. Das stellt nicht nur die bisherige europäische Finanzarchitektur in Frage, sondern auch die deutsche Politik vor große Herausforderungen. Regierung und Parlament stehen nun in der Pflicht, die bisherige Praxis zu überprüfen – sie dürfen es nicht länger der EZB überlassen, Anleihen von schwächelnden EU-Staaten zu kaufen, die damit gestützt werden sollen. Und obwohl die aktuellen Corona-Hilfen der EZB nicht Gegenstand der Karlsruher Entscheidung sind, könnten diese ebenfalls auf den Prüfstand kommen.

Die Bundesbank ist mit mehr als 26 Prozent der größte Anteilseigner der EZB

„Auch wenn dieses Urteil jetzt nicht das Pandemic Ememergency Purchase Program (PEPP) betrifft, besteht natürlich nun auch die Gefahr, dass dieses vor Gericht angezweifelt wird“, warnt die Grünen-Haushaltspolitikerin Ekin Deligöz. Beim PEPP handelt es sich um das milliardenschwere EZB-Programm zur Bekämpfung der Pandemiefolgen. „Das ist eine Unsicherheit, die in dieser Lage gefährlich ist“, sagt Deligöz. Die Bundesregierung dürfe sich nun nicht länger europäischer fiskalischer Antworten verweigern.

Dem Urteil vorausgegangen war ein langer Streit darüber, wo die Grenzen der finanzpolitischen Macht der Euro-Banker liegen. 2015 und 2016 waren vier Verfassungsbeschwerden gegen die gängige Ankaufpraxis der EZB eingegangen. Kläger sind unter anderen der Ex-CSU-Vizechef Peter Gauweiler und die früheren AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel. Der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertrat weitere Kläger. Allen gemein ist die Ablehnung gegenüber jedweder deutscher Haftung für die Staatsfinanzen anderer EU-Länder. Der deutsche Steuerzahler, so der Tenor, dürfe nicht für Misswirtschaft und Disziplinlosigkeit kriselnder Staaten wie Griechenland oder Italien zur Kasse gebeten werden.

Durch den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB kommt viel Geld auf die Märkte, normalerweise wird dadurch die Inflation angeheizt. Die Bundesbank ist mit mehr als 26 Prozent der größte Anteilseigner der EZB. Nach dem Urteil darf sie sich nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten nicht mehr an den Anleihekäufen beteiligen. Es sei denn, der EZB-Rat kann schlüssig darlegen, dass die „angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“. Die Verfassungsrichter verpflichten Bundesregierung und Bundestag ausdrücklich dazu, auf die EZB einzuwirken, um die Frage der Verhältnismäßigkeit zu klären.

Finanzminister Scholz: Urteil stellt Zusammenhalt in der Europäischen Währungsunion nicht in Frage

Für Finanzminister Olaf Scholz (SPD) stellt das Urteil den Zusammenhalt in der Europäischen Währungsunion nicht in Frage: „Die Bundesbank darf sich vorerst weiterhin an dem gemeinsamen Kaufprogramm beteiligen.“ Die Regierung kündigte an, sie werde sich bei der EZB für eine gründliche Prüfung der Staatsanleihenkäufe einsetzen. „Darauf werden wir natürlich hinwirken, das ist klar“", so Finanzstaatssekretär Jörg Kukies.

Foto: AZ Infografik

Der Wirtschaftsrat der CDU nennt den Spruch des Karlsruher Richter einen „Paukenschlag“. Die Warnungen und Leitplanken des Bundesverfassungsgerichts müssten jetzt auch zu einem Umdenken führen, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger. Die EZB, so Steiger, besitze nicht das Mandat und auch nicht die demokratische Legitimierung, „die Europäische Union in eine Schuldenunion zu führen“. Nun müsse eine Debatte in Gang kommen, „wie das Mandat der Europäischen Zentralbank wieder klar eingegrenzt werden kann“. Denn die Grenzen zur Fiskalpolitik seien längst „bis zur Unkenntlichkeit verschwommen“, so Steiger. Mit dem PEPP-Programm vom März zur Bekämpfung der Pandemiefolgen habe die EZB „sogar noch weitere wichtige Säulen der Selbstbeschränkung eingerissen und ist noch direkter in die Rettungspolitik eingestiegen.“ Nach dem Urteilsspruch sei es umso wichtiger, die demokratische Legitimierung solcher Instrumente auf den Prüfstein zu stellen.

Auch die FDP begrüßte die Karlsruher Entscheidung. Bundestagsfraktionsvize Christian Dürr sagte: „Nach dem Urteil steht fest: Die Europäische Zentralbank darf nicht dauerhaft die Probleme der Euro-Zone lösen. Und wir stellen jetzt gerade in der Corona-Krise fest: Wer zu Hause solide wirtschaftet, der ist auf solche Programme nicht angewiesen.“

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