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Islamischer Staat: Deutsches IS-Mitglied kann auf milde Strafe hoffen

Islamischer Staat

Deutsches IS-Mitglied kann auf milde Strafe hoffen

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    Der Angeklagte (r) unterhält sich  im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main (Hessen) mit seinem Verteidiger Mutlu Günal.
    Der Angeklagte (r) unterhält sich im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main (Hessen) mit seinem Verteidiger Mutlu Günal. Foto: Boris Roessler, dpa

    Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main schlug am Montag zu Prozessbeginn eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Monaten und vier Jahren und drei Monaten vor, wenn der 20-jährige Kreshnik B. die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer eigenen Erklärung einräumt. Der Angeklagte will sich nach Angaben seines Anwalts am nächsten Verhandlungstag am Freitag zu dem Vorschlag äußern.

    Kreshnik B. soll sich im vergangenen Jahr der Dschihadistengruppe Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (Isis) angeschlossen haben, die mittlerweile unter dem Namen Islamischer Staat (IS) für Angst und Schrecken sorgt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm deshalb unter anderem Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Er soll auch an Kampfeinsätzen teilgenommen haben.

    Vor Beginn des Verfahrens gab es Gespräche zwischen Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung über die Möglichkeit einer Verständigung. Auf dieser Grundlage schlug der Staatsschutzsenat zum Prozessauftakt die milde Strafe im Fall eines Geständnisses vor. Der Vorwurf soll demnach in dem Fall auch auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beschränkt werden. Im Gegenzug erwarten die Richter, dass Kreshnik B. die Vorwürfe in einer selbst abgegebenen Erklärung einräumt und weitere Fragen beantwortet.

    "Wir wollen ihnen nicht mit aller Gewalt die Zukunft verbauen", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel zu dem Vorschlag des Gerichts. Es handele sich allerdings um einen "erheblichen Tatvorwurf". Kreshnik B. habe nun selbst die Chance, dass strafmildernde Aspekte berücksichtigt werden könnten.

    Keine Anschlagspläne in Deutschland bekannt

    Die Verteidigung will sich erst am Freitag dazu äußern, ob und wie sich Kreshnik B. zu den Vorwürfen äußert. "Wir werden das gemeinsam erörtern", sagte der Anwalt des Angeklagten, Mutlu Günal, am Rande des Verfahrens. Die freiwillige Rückkehr seines Mandanten aus Syrien zeige aber sein Abkehr von dem eingeschlagenen Weg. Er glaube, dass Kreshnik B. "sehr dankbar" sei, wieder in Deutschland zurück zu sein.

    Kreshnik B. wurde bei seiner Rückkehr aus Syrien im Dezember 2013 am Frankfurter Flughafen festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ihm werden keine konkreten Anschlagspläne in Deutschland vorgeworfen. afp

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