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Betreiber von Corona-Teststationen können zu leicht betrügen

Kommentar Von Christian Grimm
30.05.2021

Einige Inhaber von Corona-Schnelltest-Zentren rechnen offenbar nicht ordnungsgemäß ab. Überraschend ist das nicht. Denn der Staat kontrolliert kaum, ob sie sich an die Regeln halten.

Bei der Teststrategie gegen das Corona-Virus kommt Deutschland auf keinen grünen Zweig. Zunächst gelang es nicht, in Fußgängerzonen, Einkaufszentren oder Marktplätzen weiße Zelte aufzustellen und die Menschen zu testen, damit sie zum Friseur oder in die Geschäfte gehen können. Jetzt stehen zwar überall weiße Zelte und die Leute lassen reihenweise überprüfen, ob sie sich vielleicht mit Corona angesteckt haben, was eigentlich ein gutes Zeichen sein könnte.

Doch selbst die lange Vorlaufzeit konnte nicht verhindern, dass es Deutschland ein zweites Mal verpatzt hat. Denn das jetzige Test-Regime ist zu einer Gelddruckmaschine für die Betreiber der Stationen geworden. Das Geld fällt natürlich nicht vom Himmel, sondern kommt von den Steuerzahlern.

18 Euro zahlt der Staat für Corona-Schnelltests

Dass das Testen ein lukratives Geschäft geworden ist, lässt sich eindringlich daran studieren, dass es in leerstehenden Läden, aufgegebenen Spielhallen und geschlossenen Discos passiert. Pro Test zahlt der Staat 18 Euro, zwölf für den Abstrich und sechs für das Material. Im Groß-Einkauf sind die Tests mittlerweile für unter drei Euro zu erhalten.

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Das Entnehmen eines Abstrichs aus der Nase ist Minutensache. Durch die völlig überhöhte Vergütung hat der Staat ein kleines Eldorado geschaffen, in dem die Gewinnmargen so hoch sein dürften wie sonst nur im Drogenhandel. Wie bei jedem Goldrausch wollen natürlich viele Glücksritter davon profitieren. Ein Beispiel: In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl der Teststationen zwischen Mitte März und Mitte Mai mehr als vervierfacht.

Jens Spahn will Corona-Schnelltest-Stationen strenger kontrollieren

Einige Haushaltspolitiker hatten die Corona-Party auf Steuerzahlerkosten geahnt und wollten eine  geringere Vergütung von Test festsetzen. Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  blieb bei der üppigen Kompensation. Seine Testverordnung ist – entgegen des üblichen bürokratischen Dickichts – schlank. Die Testzentren dürfen weder Namen noch Anschrift der Getesteten an die Kassenärztliche Vereinigung übermitteln, sie müssen noch nicht mal belegen, dass sie überhaupt Antigentests angeschafft haben. Leichter kann man es Betrügern nicht machen.

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Demnächst will Spahn die Vergütung pro Test senken und jetzt auch etwas genauer kontrollieren lassen. Warum er damit warten will und aus der Abzocke bei den Schutzmasken im ersten Corona-Jahr nichts gelernt hat, bleibt sein Geheimnis.

Lesen Sie dazu auch: Behörden ermitteln gegen Betreiber von Corona-Teststation

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