Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kommentar: Die Grenzen des Asylrechts sind klar gezogen

Kommentar
21.06.2017

Die Grenzen des Asylrechts sind klar gezogen

Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration in Nürnberg: Abschiebungen müssen konsequenter durchgeführt werden. (Symbolbild)
Foto: Daniel Karmann, dpa

Abschiebungen sind ein Teil des Asylrechts und oftmals angebracht. Unberechtigte Ansprüche müssen klar erkannt und zurückgewiesen werden, sonst ist niemandem geholfen.

Abschieben oder nicht? Wer das Asylrecht schützen will, muss Abschiebungen akzeptieren. So verständlich die Flucht vor Hunger und Not aus Afrika sein mag, Europa kann und darf nicht glauben, man könne alles Unrecht der Welt auf dem eigenen Boden heilen.

Geltendes Recht muss durchgesetzt werden

Der Flüchtlings- und der Asyl-Status sind hohe Güter, die wir denen gewähren, die ihn brauchen. Der Verzicht auf die Rückführung abgelehnter Bewerber ist kein Beitrag zur Beseitigung der Not. Der besteht in gezielter Entwicklungszusammenarbeit. Dass faktisch jeder Afrikaner, der es nach Europa schafft, bleiben darf, widerspricht nicht nur den geltenden Regeln. Wenn die staatlichen Organe es nicht schaffen, berechtigte von unberechtigten Ansprüchen zu trennen, darf man sich nicht wundern, wenn die Menschen empört sind.

Die EU bemüht sich, den Boden für erfolgreiche Abschiebungen zu bereiten – mit großzügigen Zuwendungen für afrikanische Staaten, die Landsleute zurücknehmen. Einige Regierungen haben verstanden, wie viel die Anbindung an die Union wert ist. Diese Bemühungen müssen verstärkt werden. Wer Schutz braucht, soll diesen bekommen. Das ist, bei allem Verständnis für die Motive der anderen Flüchtlinge, aber nicht bei jedem der Fall.

Lesen Sie auch:

Studie: Jeder zweite abgelehnte Flüchtling bleibt 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.