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Die Vollmachten der Regierungen sind auf Dauer kein Zustand

Kommentar Von Uli Bachmeier
19.10.2020

Die Parlamente drängen auf mehr Kontrollrechte in der Corona-Pandemie. Allein es fehlt ein Vorschlag, wie Reaktionen auf neue Entwicklungen dabei nicht träge werden.

So verständlich und notwendig die jetzt aufflammende Debatte um mehr Mitsprache der Parlamente in der Corona-Politik auch ist – eine widerspruchsfreie Lösung gibt es bisher nicht. Dazu gibt es zu viele Zielkonflikte. Dazu zwei Beispiele: Die Corona-Regeln können kaum einheitlich für ganz Deutschland und gleichzeitig passgenau für verschieden stark betroffene Regionen sein. Die Entscheidungen über Maßnahmen gegen die Pandemie können nicht so schnell getroffen werden, wie es der Gesundheitsschutz erfordert, und gleichzeitig ausführlich im Bundestag und in 16 Landtagen diskutiert werden.

Regierungen entziehen sich der Kontrolle

Dennoch wächst der Unmut. Den kritischen Abgeordneten im Landtag wird erklärt, dass die Gesetzgebungskompetenz für den Infektionsschutz beim Bund liegt und die Staatsregierung „nur“ für die Verordnungen zuständig ist. Den Bundestagsabgeordneten wird erklärt, dass der Bund schließlich nur die Gesetze mache, die Ärgernisse im Land sich aber offenkundig daraus ergeben, dass jede Landesregierung andere Verordnungen erlässt. Hier wie dort entzieht sich die Exekutive der demokratischen Kontrolle. Auf Dauer kann das kein Zustand sein.

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