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EU-Urteil zu Zeiterfassung nimmt beiden Seiten Freiheiten

Kommentar Von Joachim Bomhard
14.05.2019

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit. Damit wird auch Arbeitnehmern Freiheit entzogen.

Das Luxemburger Stechuhr-Urteil wird die Welt der Arbeit verändern. Viele ungeschriebene Arbeitszeitregelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die auf Flexibilität und gegenseitigem Vertrauen aufbauen, sind nur noch Makulatur. Ebenso aber alle Geschäftsmodelle, die nur dank systematischen Zeitdiebstahls und Aushebelung von Arbeitnehmerrechten funktionieren.

EuGH-Urteil entzieht Arbeitgebern und Arbeitnehmern Freiheiten

Die Richter schreiben mit ihrer Entscheidung die vollständige Erfassung der Arbeitszeiten vor. Sie entziehen damit Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleichen Maßen Freiheiten. Den einen das (manchmal) grenzenlose Verfügen über die Zeit der Anderen, den Anderen die eigenverantwortliche Einteilung ihrer Tätigkeiten in einer modernen Arbeitswelt, was viel mit gegenseitigem Vertrauen zu tun hat.

Es ist ein absolut arbeitnehmerfreundliches Urteil, weil es Beschäftigten helfen kann, gesetzlich garantierte Rechte besser durchzusetzen. Zwar wird von Kritikern als Folge ein wahres Bürokratiemonster an die Wand gemalt, das nicht in diese Zeit passt. Aber dies klingt nach einer Schutzbehauptung, um weitermachen zu können wie bisher. Das weitreichende Urteil gäbe es vermutlich nicht, würden sich alle an grundlegende Rechte von Arbeitnehmern halten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.05.2019

Dieses Urteil, ist wieder ein typisches Beamtenurteil. Was macht der IT Spezialist, wenn seine 1
0 Stunden oder 48 Std voll sind, aber das Rechenzentrum noch nicht läuft, oder der LKWfahrer, der noch eine Std zum Ziel hätte, aber Staus verhindern seinen Zeitplan und und !! Man könnte meinen, viele Arbeitgeben sind Betrüger, dem ist nicht so. Die, die Betrügen wollen, können es in Zukunft auch noch.

15.05.2019

"Was macht . . . der LKW-Fahrer, der noch eine Std zum Ziel hätte, aber Staus verhindern seinen Zeitplan und und !!"

Sehr gutes Beispiel.
Hoffentlich nicht - wie allzu häufig - nach überschrittener Lenkzeit ungebremst in das Stau-Ende donnern . . ."
Ganz nebenbei auch zu diesem Problem: Viele Firmen betreiben inzwischen eine "Just-in-Time-Produktion" (Material wird erst dann geliefert, wenn es tatsächlich gebraucht wird) und haben ihre Lagerhaltung für sie kostengünstig auf die rechte Spur der Autobahnen outgesourct (pardon!). Die Dummen dürfen dabei nicht die Lkw-Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer sein.

Und ob es wirklich ein Riesenproblem darstellt, wenn ein Rechenzentrum erst etliche Stunden später einsatzbereit ist, scheint mir sehr fraglich.

15.05.2019

Es ist vor allem ein Urteil, das besser ins 19. Jahrhundert gepasst hätte. Moderne Arbeitszeitmodelle platt zu machen, verhindert nicht den Mißbrauch derer, die Überstunden nicht zahlen möchten. Außerdem fürchte ich, dass man in DE um halb acht ins Bett geht, wenn "Europa" anordnet, dass um Neun Schlafenszeit ist...

15.05.2019

"Moderne Arbeitszeitmodelle platt zu machen, verhindert nicht den Mißbrauch derer, die Überstunden nicht zahlen möchten."

Das trifft so nicht zu. Flexible Arbeitszeitmodelle werden durch die Dokumentationspflicht nicht "platt gemacht".
Wenn ich meine älteren Handwerker- oder Werkstattrechnungen durchsehe kann ich nur staunen wie präzise bereits damals z. B. zwischen 0,2 und 1,7 Azubi-, Gesellen- und Meisterstunden unterschieden werden konnte.


". . . verhindert nicht den Mißbrauch derer, die Überstunden nicht zahlen möchten"

Diese Herrschaften werden aber künftig damit rechnen müssen, kontrolliert und ggfls. verklagt zu werden. Und das ist gut so.

An den Stellungnahmen der Politiker zu diesem begrüßenswerten Urteil ist gut erkennbar, um wessen Interessen es beispielsweise den rechtskonservativen Parteien geht.