Die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock verspricht im Wahlkampf ein Klimaministerium mit Vetorecht. Warum das Vorhaben aber nicht mehr als heiße Luft ist.
Im Wahlkampf sind Superlative und Übertreibungen an der Tagesordnung. Die Grünen machen da keine Ausnahme, sie versprachen gerade ein Klimaministerium mit Vetorecht, sollten sie am 26. September die Bundestagswahl gewinnen. Der ehemalige Umweltminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel nannte das in der Rheinischen Post „Volksverdummung“ - ein sicherlich grober, aber nicht ganz falscher Begriff.
In der Geschäftsordnung der Bundesregierung (sowie in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien) kommt der Begriff „Veto“ nicht vor. Was nicht bedeutet, dass einzelne Ministerien die Entscheidungen anderer Häuser einfach so hinnehmen müssen. „Beschließt die Bundesregierung in einer Frage von finanzieller Bedeutung gegen oder ohne die Stimme des Bundesministers der Finanzen, so kann dieser gegen den Beschluss ausdrücklich Widerspruch erheben“, heißt es beispielsweise. Ein Widerspruchsrecht, man könnte es auch Vetorecht nennen, wird zudem ausdrücklich dem Justiz- sowie dem Innenministerium zugebilligt.
Baerbock und Habeck fordern ein Klimaministerium
Das Widerspruchsrecht dieser drei Ministerien bezieht sich aber auf konkrete Verstöße etwa gegen Haushaltsregeln oder geltendes Recht. Die Grünen jedoch - das legen zumindest die vagen Äußerungen ihrer Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck nahe - wollen einem Klimaministerium erlauben, gegen alles ein Veto einzulegen, was dem Klimaschutz schaden könnte. Der jedoch ist kein Gesetz, keine Richtlinie. Klimaschutz, selbst wenn von Zwei-Grad-Zielen und anderen Zahlen geredet wird, ist ein politisches Ziel, dessen Umsetzung je nach Couleur stark variiert.
Es gibt für die Ministerinnen und Minister ohnehin andere Möglichkeiten, indirekt ihr Veto einzulegen. Sie können, Gabriel wies darauf hin, ihre Zustimmung zu den Gesetzen und Vorhaben anderer Häuser einfach verweigern. Darüber hinaus werden Gesetze nicht von der Regierung, sondern vom Parlament beschlossen, auch der Bundesrat ist beteiligt. Und hier gibt es dann für die Parteien zahlreiche Möglichkeiten, Gesetzentwürfe noch zu verändern. Es gilt das nach dem SPD-Abgeordneten Peter Struck benannte Struck’sche Gesetz, wonach kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht wurde. Gesetzesinitiativen können zudem über die Fraktionen im Zusammenspiel mit den Ministerien auch komplett gestoppt werden, wie das Beispiel der Kinderrechte zeigt: Union und SPD konnten sich in dieser Legislaturperiode nicht darauf verständigen, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Mit der Folge, dass das Vorhaben platzte.
Trauen sich die Grünen das Kanzleramt nicht zu?
Vielleicht wären die Grünen auch gar nicht auf die Idee mit dem Vetorecht gekommen, wenn sie sich mehr zutrauen würden. Schließlich gilt, dass die Bundeskanzlerin „die Richtlinien der inneren und äußeren Politik“ bestimmt. In Zweifelsfällen, heißt es in der Geschäftsordnung weiter, sei die Entscheidung der Bundeskanzlerin einzuholen. Das setzt demokratische Abläufe natürlich nicht außer Kraft. Aber sollte Baerbock Kanzlerin werden, hätte sie deutlich mehr Möglichkeiten, den Klimaschutz nach ihrer Fasson zu gestalten, als ein Vetorecht es ihr jemals ermöglichen würde.
Die Diskussion ist geschlossen.
Herr Habeck hat sicherlich wieder sein "Indianer Ehrenwort" gegeben. Hat er sich dafür eigentlich schon entschuldigt? Diese Politiker kann man wirklich nur sehr schwer ernst nehmen.
Ja das mit dem Klimaministerium ist ein Hirnfurz.
Es verspricht einer Politischen Einheit in alles andere "reinzuregieren" , wodurch Fachkompetenz keine Rolle mehr spielen würde sondern nur noch die "richtige" Sichtweise und wird sowohl an der Koalitionsbildung als auch im täglichen Gebrauch, wenn es irgendwie doch kommen sollte, völlig scheitern.
Wir brauchen ganz sicher nicht mehr Bürokratie, nicht noch mehr Prüfung und Abstimmung und damit noch längere Zeiträume bei Umsetzungen.
"Viele Köche verderben den Brei".
Herr Gabriel ist als früherer Umweltminister und späterer Wirtschafts- und Energieminister einer der Hauptverantwortlichen dafür, dass wir in Deutschland nicht unseren Beitrag leisten, dass wir das in Paris vereinbarte 1,5 ° C max. 2 ° C Erhitzungsziel nicht überschreiten.
Wenn wir jetzt nicht entschieden handeln, überschreiten wir Kipppunkte im Klimasystem und dann kann alles zu spät sein.
Raimund Kamm
dies erfordert logisches Denken, das allerdings den besagten Grünen fehlt
Forderung:
Abschaffung aller Fortbewegungsmittel, die nicht biologisch beschaffen sind (Rinder sind besonders betroffen und müssen sofort eliminiert werden (falscher Ausstoß))
Den meisten Ausstoß produziert doch die Industrie. Hier müssen die CO2 Zahlungen so hoch sein, dass sich Alternativen (sind vorhanden) rechnen.
Aber lieber geht man ja auf die Kleinen - wie immer - schämt euch
„…was dem Klimaschutz schaden könnte. Der jedoch ist kein Gesetz…“
Da würde ich eventuell nochmal in Karlsruhe nachfragen
Naja, und wenn bestehende Gesetze und Verordnungen das nicht vorsehen, dann ist es dennoch notwendig, und man kann diese Gesetze beschließen. Wir beobachten halt in der Praxis, dass die Industrielobby längst ein Veto gegen alles was ihr nicht passt in den Ministerien praktiziert, und wir deswegen in eine Klimakrise geraten sind. Dem sollte selbstverständlich etwas legales entgegengehalten werden. Ob das eine repräsentative Bürgerversammlung ist oder ein Klimaministerium mit Vetorecht - gleichgültig. Hauptsache ein Gegengewicht gegen die Lobbys, die die Regierung und uns in die Krise geritten haben.