Muss wieder einmal die Justiz die Fehler der Politik reparieren? Alle Augen richten sich nach Karlsruhe, wenn am Dienstag die Hüter der Verfassung über die rot-grüne Agenda 2010 der Regierung Schröder verhandeln. Nach einem langwierigen Gang durch alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit geht es nun ums Grundsätzliche bei Hartz IV: Kann eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum sichern soll, durch Sanktionen noch gekürzt werden?
Hartz-IV-Sanktionen waren von Anfang an umstritten
Die Sanktionen waren von Anfang an umstritten. Gleichwohl sollte die SPD sich davor hüten, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Gewisse Sanktionen sind unumgänglich, wenn sich Betroffene weigern, Termine wahrzunehmen, Fristen einzuhalten, zu Vorstellungsgesprächen zu erscheinen oder sich um einen Job zu kümmern. Denn auch die Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, dass mit ihrem hart erarbeiteten Geld sorgsam umgegangen wird und nicht Anreize für Fehlverhalten geschaffen werden. Gute Sozialpolitik sollte beide Seiten im Blick haben – diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind, aber auch diejenigen, die mit ihrer Arbeit das Geld für die Sozialleistungen erwirtschaften.
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