
Wo das AKW Gundremmingen steht, dürfte kein Windrad hin

Plus Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Windräder mindestens 1000 Meter von Siedlungen entfernt sein müssen. Für Kraftwerke dagegen gibt es keinen Mindestabstand.

Die Frage, wie nahe an Wohnhäusern Windräder gebaut werden dürfen, sorgt mal wieder für Diskussionen. In Bayern ist das seit 2014 mit der "10H-Regelung" festgelegt. Der Abstand muss die zehnfache Höhe des Windrades betragen – bei einer modernen 200-Meter-Anlage sind das zwei Kilometer. Ein Entwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier sieht nun eine Abstandsregelung auf Bundesebene vor. Demnach soll beim Bau von Windrädern ein Mindestabstand von 1000 Metern gelten.
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