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Landtag
24.06.2021

Konsequenz aus Maskenaffäre: Bayern verschärft Regeln für Abgeordnete

Ein Wappen mit der Bayernraute ist während einer Landtagssitzung im Plenarsaal vom Maximilianeum auf einer Glasscheibe zu sehen. 
Foto: Matthias Balk, dpa

Unter dem Eindruck der Maskenaffäre verschärft die bayerische Staatsregierung die Regeln für Nebentätigkeiten und Lobby-Jobs der Landtagsabgeordneten deutlich.

CSU und Freie Wähler im Landtag ziehen Konsequenzen aus der Maskenaffäre um die schwäbischen CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter. Um Interessenkollisionen künftig zu vermeiden, volle Transparenz bei Nebeneinkünften herzustellen und private Bereicherung im Zusammenhang mit Geschäften mit dem Staat zu verhindern, soll Bayern das angeblich strengste Abgeordnetenrecht bundesweit erhalten. Die Chefs der beiden Regierungsfraktionen, Thomas Kreuzer (CSU) und Florian Streibl (Freie Wähler), stellten am Donnerstag im Landtag ihre Pläne vor und erklärten, dass sie alle Neuregelungen am liebsten im Einklang mit den Grünen, der SPD und der FDP beschließen wollen.

Für mehr Transparenz: Bayern führt ein Lobbyregister ein

Einen ersten Schritt in Richtung mehr Transparenz hat der Landtag am Donnerstag bereits getan. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten ein Lobbyregistergesetz. Es schreibt Lobbyisten nicht nur vor, sich beim Landtag registrieren zu lassen, sondern verpflichtet Landtag und Staatsregierung obendrein, den Einfluss von Lobbyisten auf Gesetzesvorhaben offenzulegen – legislativer und exekutiver Fußabdruck wurden in dem Gesetz, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, ausdrücklich festgeschrieben.

Die umfangreichsten Neuregelungen betreffen das Abgeordnetenrecht. "Es gibt niemanden, der in Zukunft so gläsern ist wie ein bayerischer Landtagsabgeordneter", sagte Landtagsvizepräsident Alexander Hold (Freie Wähler), der den Gesetzentwurf gemeinsam mit Ex-Justizminister Winfried Bausback (CSU) im Detail ausgearbeitet hat. Demnach müssen Abgeordnete Einkünfte aus Nebentätigkeiten künftig "betragsgenau und ab dem ersten Euro" veröffentlichen. Außerdem müssen sie Beteiligungen an Unternehmen künftig bereits ab fünf Prozent offenlegen. Bisher war das erst ab 25 Prozent verpflichtend vorgeschrieben.

Kein Verbot von Nebentätigkeiten: Landtag soll kein "Beamtenparlament" werden

Nebentätigkeiten von Abgeordneten sollen nach dem Willen von CSU und Freien Wählern eingeschränkt, aber nicht generell verboten werden, um Freiberufler, Rechtsanwälte und Unternehmer nicht von der Übernahme eines Abgeordnetenmandats abzuschrecken. Niemand wolle ein reines "Beamtenparlament".

Komplett untersagt werden sollen bezahlte Lobbytätigkeiten "gegenüber den Organen des Freistaats Bayern sowie den Gemeinden und Gemeindeverbänden". Abgeordnete sollen als Rechtsanwälte nicht mehr für Dritte gegenüber Staatsministerien oder Landesämtern auftreten dürfen. Auch Provisionen für die Anbahnung, Vermittlung und Abwicklung von Geschäften mit dem Staat im Auftrag Dritter dürfen Abgeordnete nicht mehr nehmen. Gleiches gilt im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften. Für Vorträge und Reden Honorare zu nehmen soll verboten werden. Eigene Geschäfte mit dem Staat sollen nur noch "in eng begrenzten Ausnahmefällen" gestattet sein.

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Fraktionschef Kreuzer: Das modernste Gesetz dieser Art

CSU-Fraktionschef Kreuzer gab sich überzeugt: "Die neuen Verhaltensregeln stellen sicher, dass Abgeordnete ihr Mandat nicht für private Bereicherung nutzen können." Das Gesetz sei "das modernste und weitestgehende zu dieser Frage in Deutschland". FW-Fraktionschef Streibl sprach von einem "wichtigen Schritt, um durch die jüngsten Skandale verloren gegangenes Vertrauen in die Politik wieder herzustellen". Gleichzeitig warnte er davor, Abgeordnete unter Generalverdacht zu stellen, "denn die Abgeordneten arbeiten ehrenwert und mit großem Einsatz für den Freistaat Bayern".

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