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Strafe für FDP
27.04.2016

Möllemann-Spendenskandal: FDP muss weitere 1,2 Millionen zahlen

Möllemann hatte dem nordrhein-westfälischen FDP-Landesverband zwischen 1996 und 2002 Spenden über insgesamt rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen, deren Herkunft aber verschleiert.
Foto: Martin Gerten (dpa)

Wegen rechtswidriger Spenden von Jürgen Möllemann muss die FDP weitere Strafzahlungen leisten. Wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausfiel ...

Die FDP muss Strafe in Millionenhöhe zahlen. Wegen rechtswidriger Spenden ihres früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann muss die FDP weitere Strafzahlungen und Rückerstattungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro an den Bundestag leisten. Die FDP habe Spenden nur aus dem Jahr 1999 rechtzeitig offen gelegt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch in Leipzig verkündeten Urteil. Für Spenden aus den Jahren 2000 und 2002 gilt dies demnach nicht. (Az. 6 C 5.159)

FDP: Illegale Spenden haben Strafzahlungen zur Folge

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte wegen der illegalen Spenden Strafzahlungen und Rückerstattungen in Millionenhöhe gegen die FDP verhängt, wovon die Liberalen bereits einen Teil an die Bundestagsverwaltung zahlten. Umstritten waren zuletzt Forderungen über 1,4 Millionen Euro. Die FDP verweigerte diese Zahlungen mit dem Argument, die Spendeneingänge seien rechtzeitig dem Bundestag gemeldet worden.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass eine sanktionsbefreiende Selbstanzeige der FDP nur für das Jahr 1999 vorlag und die Partei die für dieses Jahr geforderte Zahlung von 200.000 Euro nicht leisten muss. Für die Jahre 2000 und 2002 kamen die Selbstanzeigen laut Urteil aber zu spät, weil die unrechtmäßigen Spenden wegen Presseberichten bereits öffentlich bekannt waren. Die FDP muss nun noch 1,2 Millionen Euro zahlen, um den Spendenskandal abschließen zu können.

Nach Auffassung der Gerichte hatte Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden in Millionenhöhe zukommen lassen, die teils über Strohmänner eingezahlt oder nicht nach den Vorschriften des Parteiengesetzes veröffentlicht wurden. Möllemann kam 2003 bei einem Fallschirmsprung ums Leben. afp/AZ

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