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  3. Attacke auf Flüchtling: Mutmaßlichem Lübcke-Mörder wird wohl wegen zweitem Fall angeklagt

Attacke auf Flüchtling
25.03.2020

Mutmaßlichem Lübcke-Mörder wird wohl wegen zweitem Fall angeklagt

Stephan E., den Tatverdächtigen im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, halten die Ermittler auch nach dessen geänderter Aussage für den Todesschützen.
Foto: Uli Deck/dpa

Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben. Hat er auch einem irakischen Flüchtling ein Messer in den Rücken gerammt? 

Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke muss sich voraussichtlich wegen einer zweiten rechtsextremistisch motivierten Bluttat vor Gericht verantworten.

Die Bundesanwaltschaft will Stephan E. auch wegen einer Messerattacke auf einen irakischen Asylbewerber 2016 anklagen. Ein bei E. sichergestelltes Messer wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur als mutmaßliche Tatwaffe identifiziert. NDR, Zeit Online und Der Spiegel hatten zuerst darüber berichtet.

Der 46-Jährige soll den hessischen CDU-Politiker Lübcke Anfang Juni 2019 auf dessen Terrasse erschossen haben, weil dieser für die Aufnahme von Flüchtlingen eintrat. Seit September ermittelt die Bundesanwaltschaft auch zu einem ungeklärten Angriff auf einen jungen Iraker in der Nähe. Ein Unbekannter hatte dem Mann am 6. Januar 2016 in Lohfelden bei Kassel von hinten ein Messer in den Rücken gestochen. Der Iraker musste auf die Intensivstation.

Ermittler wurden hellhörig, als E. nach dem Mord an Lübcke ein Geständnis ablegte

Wie die dpa erfuhr, wurde das Messer schon im vergangenen Sommer bei E. sichergestellt. Erst vor kurzem jedoch hätten die Kriminaltechniker bei ihren Untersuchungen Spuren gefunden, die von dem irakischen Opfer stammen sollen. E., der in der Nähe von Lohfelden wohnte, war nach dem Angriff befragt, aber formell nie als Beschuldigter geführt worden. Der Iraker lebte in der Unterkunft, für deren Einrichtung sich Lübcke stark gemacht hatte.

Den Informationen zufolge wurden die Ermittler hellhörig, als E. nach dem Lübcke-Mord zunächst ein Geständnis ablegte. Darin habe er auch geschildert, wie er an dem fraglichen Tag aufgewühlt von den Ereignissen der Kölner Silvesternacht durch die Straßen gelaufen sei und einen Passanten verbal angegriffen habe. Das habe die Ermittler dazu gebracht, sich mit dem Überfall noch einmal genauer zu befassen. Dabei seien sie auf mehrere belastende Dinge gestoßen wie das Messer.

Ein mutmaßlicher Komplize soll mit E. angeklagt werden

E. soll sich jetzt auch wegen versuchten Mordes und Körperverletzung vor Gericht verantworten. Hauptanklagepunkt ist der Mord an Lübcke. Die Anklage ist so gut wie fertig. Verteidiger Frank Hannig sagte Zeit Online und dem NDR, sein Mandant verwahre sich gegen den neuen Vorwurf. Die Behörden versuchten, ihm "jede ungelöste Straftat in Kassel der letzten Jahre in die Schuhe zu schieben".

Mit E. soll sein mutmaßlicher Komplize Markus H. angeklagt werden. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der 43-Jährige den Kontakt zu einem Waffenhändler herstellte und E. mit gemeinsamen Schießübungen im Schützenverein in seinem Vorhaben bestärkte. Der ebenfalls festgenommene Waffenhändler ist seit Januar wieder frei. E. vertritt inzwischen eine andere Version der Tat. Er beschuldigt H., mit ihm bei Lübcke gewesen zu sein. Dort habe H. aus Versehen den tödlichen Schuss abgegeben. Die Ermittler glauben ihm nicht. (dpa)

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