Die Koalition beschloss im Detail eine ganze Reihe Änderungen, die für private Solaranlagen-Besitzer eher von Nachteil sind, während Unternehmen profitieren.
Fördersätze: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass die örtlichen Energieversorger den Betreibern von Solaranlagen eine sogenannte Einspeisevergütung je Kilowattstunde Strom zahlen. Die Fördersätze, die bei Inbetriebnahme der Anlage gelten, werden jeweils 20 Jahre lang gezahlt. Besitzer, die bereits eine laufende Anlage haben, sind also nie von Förderkürzungen betroffen. Für neue Solaranlagen sinkt die Vergütung zum 1. April um - je nach Typ der Anlage - gut 20 bis über 32 Prozent. Das hatte auch die Bundesregierung so beschlossen.
Übergangsfristen: An sich gilt die Kürzung ab 1. April. Neu beschlossen hat die Koalition aber Übergangsfristen. Wer seine Dachanlage schon vor dem 24. Februar angemeldet hat, erhält die bislang gültige Vergütung - wenn die Anlage bis 30. Juni in Betrieb geht. Für Freiflächen-Anlagen auf sogenannten Konversionsflächen - das sind etwa alte Mülldeponien oder ehemalige Militärgelände - gilt eine Übergangsfrist bis 30. September.
Degression: Die Einspeisevergütung für jeweils neue Anlagen sinkt künftig monatlich um ein Prozent. Pro Jahr macht das ein Minus von 11,4 Prozent. Dies gilt allerdings nur, wenn die Gesamtleistung aller neuen Anlagen zwischen 2500 und 3500 Megawatt im Jahr liegt. Liegt sie - wie in den vergangenen Jahren - darüber, sinkt die Vergütung um bis zu 29 Prozent jährlich. Das ist mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen. Liegt sie darunter, kann sie um bis zu sechs Prozent steigen. Zudem sinkt der Zielkorridor ab 2014 um 400 Megawatt pro Jahr.
Eigenverbrauch: Bislang können Solaranlagen-Betreiber den kompletten Strom zum Satz der Einspeisevergütung verkaufen. Verbrauchen sie Strom selbst, wird ihnen dafür sogar Geld gezahlt. Das soll sich nun ändern: Künftig erhalten Besitzer von Dachanlagen nur noch für 80 Prozent ihres Stroms Geld, den Rest müssen sie zu Marktpreisen verkaufen oder selber verbrauchen. Betreiber größerer Anlagen erhalten 90 Prozent des Stroms vergütet, bei großen Solarparks sind es sogar 100 Prozent.
Profiteure: Von den Änderungen der Koalitionsfraktionen dürften vor allem Unternehmen profitieren, die große Solarparks betreiben. Sie werden unter anderem von der Auflage befreit, einen Teil ihres Stroms selbst zu vermarkten. Zudem haben sie nun bei Anlagen auf Konversionsflächen länger als alle anderen die Möglichkeit, noch von den bisherigen Fördersätzen zu profitieren. Profitieren sollen zudem alle Stromverbraucher, indem die EEG-Umlage zur Finanzierung der Solarförderung langsamer steigt. Bundestag und Bundesrat haben entgegen bisheriger Pläne auch künftig ein Mitspracherecht bei Förderkürzungen.
Kritik: Der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell kritisiert die Kürzungen als grundsätzlich zu hoch. Zudem hätten die Betreiber kleiner Anlagen das Nachsehen bei den beschlossenen Kürzungen, unter anderem da sie einen Teil ihres Stroms selbst vermarkten sollen. Der Bundesverband Solarwirtschaft moniert, binnen weniger Monate werde die Förderung um über 40 Prozent gesenkt - denn erst Anfang 2012 sanken die Fördersätze um 15 Prozent.
Weiteres Vorgehen: Der Bundestag soll die Förderkürzung schon am Donnerstag beschließen. Anschließend geht die Reform des EEG in den Bundesrat. Dieser muss dem Gesetz nicht zustimmen, kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen und so ein Inkrafttreten verzögern. afp/AZ