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06.04.2012

Streit um Betreuungsgeld geht weiter

Auch über Ostern kommt die Koalition im Streit um das 2013 geplante Betreuungsgeld  nicht zur Ruhe.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) machte erneut deutlich, dass sie die vor allem von der CSU gewünschte Leistung für verzichtbar hält. Das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita oder zur Tagesmutter schicken, "passt eigentlich nicht mehr in die Zeit", sagte sie dem "Spiegel". "Der Ausbau der Kinderbetreuung sollte angesichts der Unterfinanzierung Priorität haben."

Unions-Fraktionsvize Michael Kretschmer (CDU), der mit 22 anderen CDU-Abgeordneten mit der Ablehnung des Betreuungsgeldes gedroht hatte, sieht in der Debatte inzwischen eine Gefahr für die Koalition. Für ihn habe der Fortbestand der schwarz-gelben Bündnisses Vorrang vor einer Blockade des Betreuungsgeldes, sagte Kretschmer der "Leipziger Volkszeitung". Über die brisante Entwicklung seien er und seine Mitstreiter erschrocken. Sie hätten nicht geplant, mit ihrem Brief mit der Ablehnungsdrohung in die Zeitung zu kommen.

Familienministerin kritisiert zu geringes Engagement beim Krippen-Ausbau

Parallel zum Betreuungsgeld wird das Betreuungsangebot für Kleinkinder ausgebaut, ab August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kritisierte jedoch das aus ihrer Sicht zu geringe Engagement und die mangelnde Transparenz der Länder beim Krippen-Ausbau. Die Länder machten ein Staatsgeheimnis aus ihren Abweichungen von den Zielvorgaben, sagte sie dem "Focus". Sie bemängelte auch, dass die Länder zuerst alle Bundesmittel abrufen dürften und erst dann mit eigenem Geld in der Pflicht seien. "Das verlockt natürlich, mit den eigenen Anstrengungen länger zu warten als nötig."

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte ein Aktionsprogramm, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder fristgerecht zum August 2013 umsetzen zu können. Bestandteil des Notfallplans müssten etwa größere Betreuungsgruppen, schnell angelernte Erzieher sowie eine Selbstverpflichtungsklausel der Wirtschaft zur raschen Schaffung tausender betriebsnaher Betreuungsplätze sein, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Leipziger Volkszeitung".

Zuvor hatte die FDP verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld angemeldet. Die Vorsitzende  des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk, sagte der "Rheinischen Post" vom Mittwoch: "Ich bezweifle, dass der Bund für die Einführung eines  Betreuungsgeldes überhaupt zuständig ist." Die FDP-Fraktion werde einem  Gesetz, das verfassungsrechtlich zweifelhaft sei, nicht zustimmen können.

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Betreuungsgeld umstritten

Das Betreuungsgeld ist für Eltern vorgesehen, die ihre  Kleinkinder zu Hause betreuen oder dies privat organisieren wollen.  Bei der FDP ist die vor allem von der CSU geforderte Leistung schon  länger umstritten, Ende vergangener Woche hatten zudem mehrere  Unionsabgeordnete in einem Schreiben mit einem Nein im Bundestag  gedroht.

Eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld falle unter die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, sagte FDP-Politikerin Laurischk. Der Bund sei aber nur dann zuständig, wenn die  Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder  die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen  Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordere. Diese  Voraussetzung könne sie beim Betreuungsgeld "nicht erkennen", sagte  die Politikerin der Zeitung.

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