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Unter Hausarrest: Das sind die Auflagen für Strauss-Kahn

Unter Hausarrest

Das sind die Auflagen für Strauss-Kahn

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    Dominique Strauss-Kahn. dpa
    Dominique Strauss-Kahn. dpa

    Ein New Yorker Richter hat die strengen Auflagen für den Hausarrest des ehemaligen IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn noch einmal revidiert. Der 62-jährige Franzose ist der versuchten Vergewaltigung angeklagt und muss sich bis zu seinem Prozess in New York aufhalten.

    Diese Auflagen muss Dominique Strauss-Kahn einhalten: Er muss....

    -  seine Pässe abgeben und

    - eine elektronische Fussfesseln tragen.

    Außerdem wird er in der Wohnung von Videokameras beobachtet, vor seiner Haustür steht ein bewaffneter Sicherheitsbeamter.

    Er darf die Wohnung nur für folgende Anlässe verlassen:

    - für einen Arzttermin, zur Andacht in der Synagoge oder zur Konsultation beim Gericht oder mit seinen Anwälten.

    Jeden Ausgang muss Strauss-Kahn wenigstens sechs Stunden zuvor anmelden.  Außerhalb der Wohnung wird er auf Schritt und Tritt von einem bewaffneten Beamten begleitet wird, wobei er nur vier Personen ohne vorherige Genehmigung des Gerichts besuchen darf.  Die Kosten für die Überwachung in Höhe von etwa 200 000 Dollar (141 000 Euro) pro Monat muss der Tatverdächtige aus der eigenen Tasche bezahlen. dpa/AZ

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