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Unzulässige Wahlkampfhilfe?: Bundestag prüft Vorwürfe zu Brüderles Bürger-Brief

Unzulässige Wahlkampfhilfe?

Bundestag prüft Vorwürfe zu Brüderles Bürger-Brief

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    Ärger für die Liberalen? Der Bundestag prüft Vorwürfe, die FDP-Fraktion habe mit einem Brief ihres Chefs Rainer Brüderle an Bürger unzulässige Wahlkampfhilfe betrieben.
    Ärger für die Liberalen? Der Bundestag prüft Vorwürfe, die FDP-Fraktion habe mit einem Brief ihres Chefs Rainer Brüderle an Bürger unzulässige Wahlkampfhilfe betrieben. Foto: dpa

    Die Bundestagsverwaltung nehme derzeit eine Sachverhaltsklärung vor, erklärte ein Parlamentssprecher am Donnerstag in Berlin. In dem Brief, der bei der Opposition für Empörung sorgt, wirbt Brüderle für die Politik der Regierung: "Staatsschulden sind das süße Gift der Politik."

    In dem Schreiben verweist Brüderle auf das "milliardenschwere  Sparpaket" der Bundesregierung und fügt hinzu: "Wir haushalten mit Bedacht und Vorsicht." Inflation verhindere Wachstum, schreibt der Fraktionschef. "Deshalb kämpfe ich mit meiner Mannschaft, der FDP-Bundestagsfraktion, für unser stabiles Geld."

    Briefe in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen verteilt

    Berichten zufolge wurde das Schreiben auch in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen verteilt, wo am kommenden Sonntag  beziehungsweise am 13. Mai Landtagswahlen stattfinden. Nordrhein-Westfalens Grüne legten am Donnerstag ein Kurzgutachten des Düsseldorfer Staats- und Parteienrechtler Martin Morlok zu der FDP-Postwurfsendung vor. Darin kommt Morlok zu dem Ergebnis, dass  die Kampagne kurz vor der NRW-Wahl unzulässig sei. Das FDP-Schreiben erwecke "aus der Perspektive des Wählers als  Empfänger den Eindruck, für die Politik der FDP zu werben, anstatt schlicht über die Fraktionstätigkeit zu informieren".

    Grundsatz der Chancengleichheit für Parteien im Wahlkampf verletzt?

    Die Vorsitzende der NRW-Grünen, Monika Düker, wertete das  Ergebnis des Gutachtens als Beleg, dass mit der Postwurfsendung der  FDP-Bundestagsfraktion der Grundsatz der Chancengleichheit für  Parteien im Wahlkampf verletzt worden sei. Das Gutachten werde nun  Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zugestellt. "Wir erwarten  in den nächsten Tagen seine Stellungnahme dazu", erklärte Düker.  Sie forderte zugleich den Spitzenkandidaten der NRW-FDP, Christian  Lindner, auf, "Stellung zu beziehen und dafür zu sorgen, dass  Umfang und Kosten der Kampagne offen gelegt werden".

    FDP-Fraktion verteidigt Brüderles Schreiben

    Die FDP-Fraktion verteidigte hingegen das Schreiben Brüderles. Eine Sprecherin verwies am Donnerstag auf ein Gutachten der Universität Tübingen, in dem der Brief Brüderles als "zulässige öffentlichkeitswirksame Maßnahme" im Sinne des Abgeordnetengesetzes  eingestuft werde.

    Es sei Aufgabe der Bundestagsfraktionen, die Bevölkerung regelmäßig über die Arbeit der Abgeordneten zu informieren, erklärte die Sprecherin bereits am Mittwoch. Um diesem Auftrag  gerecht zu werden, sei seit Jahresanfang die Informationskampagne  "Freiheit bewegt" geplant worden. Die Informationsreihe läuft  deutschlandweit, es würden keineswegs nur bestimmte Regionen  bedient. Zudem ist "Freiheit bewegt" längerfristig angelegt. afp

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