Braunschweig (ddp.djn/dpa). Einst vergnügte er sich auf Lustreisen in Brasilien, jetzt muss er in den Knast. Der Ex-VW-Betriebsratschef Volkert ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neuen Monaten verurteilt worden.
Im VW-Prozess um Lustreisen und Sonderbonuszahlungen ist der Ex-VW-Betriebsratschef am Freitag vom Landgericht Braunschweig wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der ehemalige Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren der VW-Affäre. Die Anklage hatte Volkert Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen vorgeworfen. Gebauer musste sich wegen gemeinschaftlich begangener Untreue in 40 Fällen und Anstiftung zum Betrug in einem Fall verantworten.
Volkert hatte Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhalten. Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
"Der Angeklagte wusste, dass er die Zahlungen nur deshalb erhielt, weil er Betriebsratsvorsitzender war", sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, welchen Wert seine Arbeit für VW hatte. Volkert hatte argumentiert, er habe die Zahlungen erhalten, weil er mit seiner Arbeit als Betriebsratschef wichtige und wertschöpfende Aufgaben im Interesse des Unternehmens erfüllt habe.
Gebauer hatte Lustreisen, Sexparties und Geschenke auf VW-Kosten organisiert, nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte "großzügig" zu behandeln.
Das Gericht blieb mit seinen Urteilen für Volkert und Gebauer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für Volkert eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verlangt. Gebauer sollte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung erhalten. Die Verteidigung der beiden Angeklagten hatte auf Freisprüche in den zentralen Anklagepunkten plädiert. Letzen Endes erhielt Gebauer vom Gericht eine Strafe von zwölf Monaten auf Bewährung.
Die Verteidiger der beiden wollen Revision einlegen. "Die Entscheidung der Kammer wird nicht das letzte Wort sein", sagte der Verteidiger des früheren VW-Betriebsratschefs Klaus Volkert, Johann Schwenn, am Freitag in Braunschweig. Schwenn sprach mit Blick auf das Urteil gegen Peter Hartz von einem "krassen Fall von Zweiklassen-Strafjustiz". Volkert und Hartz seien ungleich behandelt worden.