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Verkehrssünderdatei: Bei acht ist Schluss

Verkehrssünderdatei

Bei acht ist Schluss

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    Nein, Peter Ramsauer hat keine eigene Spielshow. Der Minister präsentierte gestern sein Konzept für ein neues Flensburg-Punktesystem.
    Nein, Peter Ramsauer hat keine eigene Spielshow. Der Minister präsentierte gestern sein Konzept für ein neues Flensburg-Punktesystem. Foto: dpa

    Berlin Alles wird anders bei der Flensburger Verkehrssünderdatei, in der rund neun Millionen Bundesbürger registriert sind. Nach den Vorstellungen von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gibt es künftig, je nach der Schwere des Verstoßes, nur noch einen oder zwei Punkte, dafür ist bereits bei acht Punkten der Führerschein weg, bisher lag die Grenze bei 18 Punkten. Notorische Verkehrssünder können sich nicht durch den freiwilligen Besuch eines Seminars freikaufen und schwere Straftaten bleiben doppelt so lange wie bisher gespeichert. Das System, versprach Ramsauer bei der Vorstellung seiner Pläne am Dienstag, werde „einfacher, transparenter und verhältnismäßiger“.

    Wie sieht das neue Punktesystem aus?

    Erfasst werden nur noch Verstöße, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. Für Ordnungswidrigkeiten, die bislang mit einem bis vier Punkten geahndet wurden, gibt es künftig einen Punkt, für Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (bislang drei oder vier Punkte) oder Straftaten (fünf bis sieben Punkte) zwei Punkte. Die Ein-Punkt-Verstöße verjähren künftig nach zweieinhalb Jahren (bisher zwei), die Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot nach fünf Jahren (bislang ebenfalls zwei) und die Straftaten erst nach zehn Jahren (bislang fünf).

    Welche Maßnahmen sind geplant?

    Der von Ramsauer präsentierte „Punkte-Tacho“ sieht vier Phasen vor: Bei einem bis drei Punkte (Grün) erfolgt keine Unterrichtung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Bei vier und fünf Punkten (Gelb) gibt es eine Ermahnung. Bei sechs und sieben Punkten (Rot) erfolgen eine Verwarnung und eine Anordnung zur verbindlichen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Bei acht Punkten (Schwarz) wird automatisch der Führerschein entzogen.

    Kann man, wie bisher, durch den freiwilligen Besuch eines Seminars in einer Fahrschule vorfristig Punkte tilgen?

    Nein, die Möglichkeit, sich außerhalb des Systems von Verkehrsdelikten freizukaufen, entfällt künftig.

    Wird es weiterhin Fahrverbote auf Zeit geben?

    Ja. Fahrverbote sind auch künftig neben der Geldbuße ein Instrument der Bestrafung.

    Werden die Bußgelder erhöht?

    Das ist nicht vorgesehen.

    Wann ist der Führerschein weg?

    Sobald acht Punkte erreicht sind und der betroffene Autofahrer alle vorherigen Stufen mit den entsprechenden Maßnahmen durchlaufen hat, wird der Führerschein durch die zuständige Behörde entzogen. Nach Modellrechnungen wird die Zahl der Entzüge durch die Neuregelung um etwa zehn Prozent von 5000 auf rund 5500 im Jahr steigen, das sind bei rund 52 Millionen Autofahrern in Deutschland gerade einmal 0,01 Promille.

    Wie bekommt man seinen Führerschein wieder zurück?

    Es bleibt beim heutigen Stand: Antrag auf Neuerteilung nach frühestens sechs Monaten.

    Wird auch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, der sogenannte „Idiotentest“, reformiert?

    Das ist nicht Bestandteil des Systems, sondern soll in einem eigenständigen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden.

    Was passiert mit den in Flensburg registrierten Altpunkten?

    Eine „Generalamnestie“ und somit einen „Freibrief für weiterhin regelwidriges Verhalten“ lehnt der Bundesverkehrsminister ab. „Was Recht ist, muss Recht bleiben.“ Die Alt-Eintragungen sollen so in das neue System überführt werden, „dass niemand schlechter- oder bessergestellt wird“. Aus einem bis sieben Punkte werden demnach einer bis drei (Grün) aus acht bis 13 werden vier und fünf (Gelb), aus 14 bis 17 künftig sechs und sieben und aus 18 und mehr acht (Schwarz). Allerdings: Wer derzeit in Flensburg einen Punkt wegen Fahrens ohne Nummernschild oder in einer Umweltzone ohne Plakette hat, wird diesen Punkt durch die Neuregelung verlieren. Auf diese Weise werden voraussichtlich eine Million Autofahrer aus dem Flensburger Register herausfallen.

    Wann tritt die geplante Neuregelung in Kraft?

    Ramsauers Reformpläne sind im Augenblick nicht mehr als „Eckpunkte“ des Ministers. In den nächsten Wochen erfolgt die Abstimmung im Kabinett. Das letzte Wort haben Bundestag und Bundesrat. Ramsauer ist zuversichtlich, dass das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen wird und zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann.

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