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Arbeitsmarkt
06.12.2018

Viele Alleinerziehende haben selbst mit Vollzeit-Job weniger als Hartz-IV

Nach amtlichen Zahlen arbeitet rund jeder fünfte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Niedriglohn-Bereich.
Foto: Jens Büttner/Symbolbild (dpa)

Exklusiv Lohnt sich Arbeit mit Mindestlohn? Diese Frage stellen sich viele Beschäftigte. Nun hat die Bundesregierung eine ziemlich alarmierende Antwort gegeben.

Alleinerziehende verdienen selbst in Vollzeit in der Regel ein Einkommen unterhalb des Hartz-IV-Regelsatzes, wenn sie nur den Mindestlohn bekommen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt, dürfte ein Mindestlohnempfänger mit einem Kind unter sechs Jahren maximal 336 Euro für Miete und Nebenkosten ausgeben, um nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein. Die sei in weiten Teilen der Bundesrepublik allerdings angesichts explodierenden Mieten kaum noch möglich, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl unserer Redaktion.

Mehr als 90 Prozent der sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit  Anspruch auf Hartz-IV haben nach Angaben der Bundesregierung höhere Wohnkosten als 336 Euro. Eine Vollzeitstelle zum derzeitigen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde bringt nach Angaben der Bundesregierung derzeit bei einer durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden einen Bruttoverdienst von 1338,62 Euro im Monat. Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht, dem stehen in einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft im Bundesdurchschnitt 538 Euro im Monat für Unterkunft und Heizung zu.

Bundesregierung: Mindestlohn müsste zwischen elf und 13 Euro liegen

Nach Berechnungen der Bundesregierung müsste ein bedarfsdeckendes Stundenentgelt im Bundesschnitt bei knapp elf Euro liegen. In mehr als der Hälfte der 401 Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland müsste der Mindestlohn über zehn Euro liege. In 20 Städten und Kreisen mit besonders hohen Mieten wären sogar über zwölf Euro Mindestlohn nötig, um die laufenden Kosten zu decken. Spitzenreiter sind die Kreise Starnberg und Fürstenfeldbruck, dort müsste der Mindestlohn sogar mehr als 13 Euro betragen, so die Linksfraktion. In Augsburg müsst er genau elf Euro hoch sein.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete aus Kaufbeuren hatte nachgefragt, wie hoch in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands der Mindestlohn sein müsste, damit ein Alleinerziehender mit einem Vollzeitjob Einkünfte über dem gesetzlichen Hartz-IV-Anspruch erzielt. Ergebnis: In keiner Region genügt der derzeitige Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde dafür. Ferschl kritisiert: „Der Mindestlohn ist zu niedrig. Für Alleinerziehende reicht er in ganz Deutschland nicht. Er sichert nicht mal den Bedarf, der offiziell zugestanden wird.

Linken-Abgeordnete: Aktueller Mindestlohn wird zur Armutsfalle

Im bundesweiten Vergleich unterscheiden sich die anerkannten Kosten für die Unterkunft erheblich. In Hamburg etwa würden der Bedarfsgemeinschaft eines Alleinerziehenden 689 Euro zustehen, folglich wäre dort ein Mindestlohn von 12,55 Euro nötig. In Berlin müsste der Mindestlohn demnach 11,61 Euro betragen, in Hessen 11,47 Euro, Baden-Württemberg 11,30 Euro. Nordrhein-Westfalen und Bayern folgen mit jeweils 11,09 Euro.

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Vergleichsweise günstig wohnt es sich demnach in Sachsen, Sachsen-Anhalt in Thüringen, wo ein Mindestlohn um die zehn Euro ausreichen würde. Dass der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 9,19 Euro und 2020 auf 9,35 Euro steigt, wird nach Darstellung der Linksfraktion am Problem kaum etwas ändern. Nur im strukturschwachen niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau an der Grenze zu Tschechien und Österreich würde der Mindestlohn nach der geplanten Erhöhung ausreichen.

Die Linken-Abgeordnete Ferschl fordert deshalb: „Arbeitgeber müssen endlich einen angemessenen Preis für die von ihnen eingekaufte Ware Arbeit bezahlen. Sonst wird der Mindestlohn zur Armutsfalle und schützt nicht vor einem Unterbietungswettbewerb, der allein auf niedrigen und niedrigsten Löhnen beruht.“ Die Linke verlangt daher einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro.

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