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Wahlkampf
18.09.2021

Wie die SPD beim Thema Wohnen punkten will

Kanzlerkandidat Olaf Scholz verspricht Entlastung und günstigen Wohnraum.
Foto: Christophe Gateau, dpa

In teuren Städten fünf Jahre keine Erhöhung mehr: Kanzlerkandidat Olaf Scholz verspricht Entlastung und günstigen Wohnraum. Vermieter sollen den CO2-Preis allein übernehmen.

Mit weitreichenden Versprechen umwirbt SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz im Wahlkampf-Endspurt Menschen, die unter hohen Wohnkosten leiden. „Bezahlbares Wohnen für alle Bürgerinnen und Bürger ist eine zentrale soziale Aufgabe unserer Zeit“, sagte Scholz gegenüber unserer Redaktion.

Überall in Deutschland seien günstige Mietwohnungen Mangelware, viele Menschen könnten sich den Traum vom Eigenheim nicht mehr erfüllen. „Jeder zweite Haushalt in Deutschlands Städten hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Das zeige, wie viele Menschen wenig verdienen. Scholz weiter: „Damit Mieten und Kaufpreise weniger stark steigen, müssen in ganz Deutschland 400.000 neue Wohnungen entstehen, darunter mindestens 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen.“ Scholz ist sicher: „Das ist kein Hexenwerk - wir müssen nur wollen.“ Er kündigte an, ein „Bündnis für Wohnen aus Bundesregierung, Ländern und Kommunen, Wohnungsunternehmen, Bauwirtschaft, sowie Mieter- und Vermieterverbänden“ zu schmieden. „Der Bund wird mit mir als Kanzler seine Investitionen in den sozialen Wohnungsbau fortsetzen“, verspricht er.

Für Vermieter bergen die Pläne der SPD einigen Zündstoff

In einem Fünf-Punkte-Programm, das unserer Redaktion vorliegt, hat die SPD ihre Pläne für den Bereich Bauen und Wohnen zusammengefasst. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Kommunen ein. Scholz: „In Hamburg habe ich als Bürgermeister ein riesiges Wohnungsbauprogramm organisiert. Daher weiß ich um die Schlüsselrolle der Kommunen. Das brauchen wir im ganzen Land.“ Teils gegen breiten Widerstand von CDU und CSU und der Immobilienwirtschaft seien in Hamburg neue Möglichkeiten geschaffen worden. „Zum Beispiel, dass die Kommunen entscheiden können, dass Mietwohnungen nicht in Eigentum umgewandelt werden können“, sagt Scholz.

Dabei bräuchten die Kommunen aber auch die Unterstützung der Länder, die entsprechende Verordnungen beschließen und den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum geben müssen. „In Bayern und Nordrhein-Westfalen geschieht das leider noch nicht“, kritisiert Scholz.

Für Vermieter bergen die Pläne der SPD einigen Zündstoff. In dem Papier heißt es: „Wir werden ein Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte einführen und gesetzlich festschreiben, dass die Mieten in den nächsten fünf Jahren nur wenig steigen dürfen.“ Geht es nach den Sozialdemokraten, wird zudem die Mietpreisbremse auf Dauer festgeschrieben. „Schlupflöcher“, etwa für möblierte Wohnungen, die nicht der Preisbindung unterliegen, sollen geschlossen werden. Die Mehrkosten durch den neu eingeführten CO2-Preis sollen dem SPD-Vorhaben zufolge künftig allein vom Vermieter bezahlt werden müssen. Mit dieser Forderung geht die SPD weit über ihre bisherige Forderung hinaus: Eine Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter war kürzlich am Widerstand des Koalitionspartners Union gescheitert. CDU und CSU argumentieren, dass Vermieter ja keinen Einfluss darauf haben, wie viel tatsächlich geheizt wird. So tragen weiter allein die Mieter die Kosten.

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Scholz: „Soziale Politik für Mieterinnen und Mieter gibt es nicht von CDU/CSU“

Das soll sich schnell ändern, fordert die SPD: „Nur so schafft der CO2-Preis auch einen Anreiz für klimafreundliches Verhalten, denn nur die Eigentümer können energetisch sanieren und neue Heizungen einbauen lassen.“ Scholz sagt: „Soziale Politik für Mieterinnen und Mieter gibt es nicht von CDU/CSU, sie sehen sich auf der anderen Seite und nehmen Mega-Spenden aus der Immobilienbranche entgegen.“

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) fordert darüber hinaus gesetzliche Maßnahmen, um das Umwandeln von Miet- in Eigentumswohnungen zu bremsen. „Wir brauchen mehr Instrumente, um Mieterinnen und Mieter vor der Vertreibung zu schützen“, betonte er in einem Interview mit unserer Redaktion. Ich habe einen ganzen Forderungskatalog, den ich an die neue Bundesregierung geben werde.“ "Bayern

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.09.2021

>> Geht es nach den Sozialdemokraten, wird zudem die Mietpreisbremse auf Dauer festgeschrieben. <<

Mal wieder das schwedische Modell zur Begrenzung von Migration und räumlicher Trennung derer die schon da sind...

https://www.nzz.ch/wirtschaft/schweden-mietendeckel-produziert-segregation-statt-ausgleich-ld.1631139

>> Schwedens staatlich gelenkter Wohnungsmarkt wurde einst geschaffen, um Ausgleich und soziale Durchmischung zu fördern. Doch die Überregulierung hat eine Wohnungsnot erzeugt, die nun der Segregation Vorschub leistet. <<

19.09.2021

Damit kann man natürlich auch Wähler fischen (es gibt wahrscheinlich viel mehr Mieter als Vermieter).

Der Vermieter muss gegenüber dem Finanzamt "Absicht zur Gewinnerzielung" nachweisen.
Das hat was zu Folge?
Die Miete wird erhöht (dank Scholz begründbar)
Nebenkosten und Heizkosten sind als Einnahmen gerechnet und der Steuersatz wird entsprechend erhöht (wird in die Miete mit eingerechnet)

Also liebe Mieter wählt die SPD und eure Mieterhöhung ist damit gesichert!

19.09.2021

Was soll so ein Kommentar? Dieser ist voller falscher Tatsachen.
Gewinnerzielungsabsicht muss man nachweisen wenn man Ausgaben absetzen will. Ansonsten kann man eben diese Ausgaben nicht steuerlich absetzen. Gilt auch für den Kanichenzüchter oder die Tuppertante.
Nebenkosten und Heizkosten werden auf die Mieter umgelegt. Wenn der Vermieter korrekt abrechnen, decken sich die Einnahmen und Ausgaben auf den Cent genau. Dann bleibt auch nichts zu versteuern. Wenn ein Vermieter zuviel Nebenkosten abrechnet, dann ist es nur gerecht, dass er diese verdeckten Mieteinnahmen bzw. Verdeckte und illegale Mieterhöhung versteuert
Das ganze ist übrigens seit Jahrzehnten so.

20.09.2021

@Harald V
Was verstehen Sie unter Vermieter?
Wenn ich als Wohnungsbesitzer diese Wohnung gegen Entgelt anderen überlasse bin ich Vermieter und damit muss ich auch Finanzamt gegenüber Gewinnabsichten erkennen lassen.

<< Wenn der Vermieter korrekt abrechnen, decken sich die Einnahmen und Ausgaben auf den Cent genau. Dann bleibt auch nichts zu versteuern. >>

Neben- und Heizkosten werden als Einnahmen gerechnet und erhöhen daher den zu zahlenden Steuersatz, obwohl diese Zahlungen nur durchgereicht werden
<< https://www.vermieter-ratgeber.de/mietrechtsurteile/nebenkosten-versteuern >>

20.09.2021

Genau. Die Nebenkosten werden durchgereicht. Die Nebenkosten die Mieter in Rechnung stellt werden als Einnahmen gerechnet, die Nebenkosten die man an Kommune, Heizöllieferant, Kundendienst Heizung, .... zahlt kann man alsAusgaben abziehen.wenn man die Nebenkosten in der Höhe, die man als Ausgaben abzieht den Mietern in Rechnung stellt, geht es Null auf Null auf und damit auch nichts zu versteuern. Wer es pauschal macht und nicht genau abrechnet, der nimmt u. U. mehr vom Mieter als Nebenkosten ein wie er tatsächlich ausgibt. Und damit sind das Mieteinnahmen egal wie manches bezeichnet und gehören versteuert. Wenn man weniger in der Pauschale einnimmt als man als Nebenkosten trägt, mindert es die Mieteinnahmen und man muss weniger versteuern. Wie man die Einnahmen bezeichnet spielt keine Rolle. Die Ausgaben und die Afa werden von den Einnahmen abgezogen. Das ergibt den Gewinn oder Verlust. Der ist für die Steuer dann relevant.
Aber ja der böse Staat. Vermieter, die ihre Nebenkosten korrekt machen, müssen nichts zusätzlich versteuern.

Es gibt auch Fälle, wo beispielsweise Wohnungen an Angehörige vermietet werden. Wenn die Miete zu gering ist, kann das FA fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellen und die Ausgaben nicht anerkennen, die Mietzahlungen werden dann auch nicht versteuert. Was aber im Endeffekt egal ist, weil bewusst Verluste erzeugt werden.

20.09.2021

@ Harald V.
Ihre Aussage
<< Genau. Die Nebenkosten werden durchgereicht. Die Nebenkosten die Mieter in Rechnung stellt werden als Einnahmen gerechnet, >>

und werden daher auch versteuert (sie EstG §8)

was anderes habe ich nicht gesagt.

Sie haben in einem Recht:
Es ist keine Gewinnabsicht, sondern eine Überschussabsicht

Alles andere, was sie geschrieben haben, war wohl "Harald's Märchenstunde"

21.09.2021

Hier gibt es keine Märchenstunde von mir aber Sie erzählen hier Halbwahrheiten und erwecken den Anschein, dass das Steuerrecht geändert werden soll. Was nicht ist und damit auch eine entsprechende Mieterhöhung nicht begründbar ist.

Alle Einnahmen im Rahmen der Vermietung müssen in der Einnahme-Überschuss-Rechnung angesetzt werden. Egal wie die heißen. Ob Miete, Nebenkostenabschlag, Pacht oder wie man sie auch immer bezeichnet. Hier werden dann alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung abgesetzt zuzüglcih einer Afa.
https://www.steuerberaten.de/tag/einnahme-ueberschuss-rechnung/
https://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmen%C3%BCberschussrechnung
Das ist seit Jahrzehnten geltendes Steuerrecht. Sie behaupten, dass wenn die SPD Nebenkosten nun besteuert werden und deshalb die Miete erhöht werden muss. Was definitiv nicht stimmt, weil die Nebenkosten zu einem schon immer als Einnahmen gerechnet werden und zum anderen die Nebenkosten als Ausgaben abziehbar sind und damit entsprechend einen möglichen Gewinn mindern. Wenn korrekt abgerechnet wird bleibt kein einziger Cent zum Versteuern übrig bei den Nebenkosten. Das einzige was dann versteuert wird, sind die "Mieteinahmen" abzüglich Afa, Aufwendungen für Instanthaltung und Verwaltungskosten sowie evntuell Schuldzinsen.
Wenn ein Vermieter mehr Nebenkosten verlangt als er tatsächlich entrichten muss, ist das Mehr an Einnahmen keine Nebenkosten sondern Miete. Schließlich darf der Vermieter nur die Nebenkosten umlegen, die er auch tatsächhlich hat.
https://www.haufe.de/thema/nebenkostenabrechnung/
https://objego.de/nebenkostenabrechnung-erstellen-7-dinge-die-vermieter-wissen-sollten/
Ansonsten würden der ein oder andere Vermieter sich so steuerfrei Mieten einnehmen.
DIe Grundsätze der Nebenkostenabrehcnung ist ebenfalls seit Jahrzehnten ziemlich gleich.
https://www.mineko.de/betriebskostenverordnung/

Um Ausgaben beim Finanzamt absetzen zu können, muss man egal bei welchen EInnahmeart eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Ansonsten kann man die Ausgaben nicht absetzen. Udn die Tätigkeit fällt unter sogenannte Liebhaberei.

Udn wer Wohnungen vermietet, macht dies zu 99% nicht aus Liebhaberei, sondern weil er Geld einnehmen will. Das restlcieh 1 % vermietet seine Wohnung z.B. an den studierenden Sohn usw. weil er diesen unterbringen will und gleichzeitig etwas zum Steuer absetzen haben will. Da muss er aber mindestens 50 % der ortsüblichen Miete von seinem Sohn verlangen. Ansonsten kann er die Ausgaben eben nicht absetzen. Das ist aber auch shcon sehr lange geltendes Steuerrecht.

Also was soll dann Ihre Märchenstunde im ersten Kommentar, dass Dank Scholz die Mieten erhöht werden müssen, wenn das Steuerrecht (Gewinnerzielungsabsicht, Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. bei großen Vermietern Bilanzrechnung) und die Nebenkostenabrechnung schon immer so ist?

18.09.2021

>> Die Mehrkosten durch den neu eingeführten CO2-Preis sollen dem SPD-Vorhaben zufolge künftig allein vom Vermieter bezahlt werden müssen. <<

Die SPD steht hier für ungerechte Politik !

2 Menschen nebeneinander in einem Mehrfamilienhaus - der Selbstnutzer muss die CO2 Steuer voll selbst bezahlten, für den Mieter bezahlt der Vermieter.

Auch im kürzlich gebauten KfW-55 Haus, dass vorerst überhaupt keine Sanierung benötigt - der Selbstnutzer zahlt, für den Mieter tritt der Vermieter ein, der erst kürzlich mehr Geld für ein energetisch gutes Haus ausgegeben hat.

Die CO2 Steuer ist hier im Grunde eine Vermögenssteuer durch die Hintertür, unabhängig davon, ob dem Vermögen vielleicht noch eine Bankfinanzierung entgegen steht.

18.09.2021

"2 Menschen nebeneinander in einem Mehrfamilienhaus - der Selbstnutzer muss die CO2 Steuer voll selbst bezahlten, für den Mieter bezahlt der Vermieter."

Was ist dabei ungerecht? In beiden Fällen zahlt der Eigentümer, also der, der über die Art der Heizung, den energetischen Zustand der Immobilie und damit weitgehend über die CO₂-Emissionen entscheidet.
Wobei aufgewendete Modernisierungskosten in der Regel mit 11% pro Jahr an die Mieter weitergegeben wurden. Und das dauerhaft.

Wer zahlt schafft an. Gilt auch in der Gegenrichtung.

"Die CO2 Steuer ist hier im Grunde eine Vermögenssteuer durch die Hintertür, unabhängig davon, ob dem Vermögen vielleicht noch eine Bankfinanzierung entgegen steht."

Das kann man so sehen. Nach ihren Vorstellungen allerdings auch für die oft vermögenslosen Mieter. Drum lohnt sich, die Ausgestaltung der CO₂-Steuer betreffend, ein Blick in die Schweiz und in die Parteiprogramme jetzt vor der Wahl.

18.09.2021

Der Unterschied zwischen Kapitalanlage und selbst genutztem Wohneigentum (ggf. auch mit Krediten finanziert) ist für rotgrüne Politik offensichtlich nur schwer zu verstehen...

18.09.2021

@ PETER P.

"Der Unterschied zwischen Kapitalanlage und selbst genutztem Wohneigentum"

In vielen Fällen ist es sowohl als auch.

Was hat es den Mieter zu interessieren oder deutlicher, was geht es ihn an, ob die Immobilie selbst oder mit Fremdkapital finanziert ist?

Nach Ihrem Verständnis sollten sich wohl die Mieter auch noch an Zins und Tilgung des Kredits beteiligen.

Neoliberale Sozialpolitik: Erlöse privatisieren und Kosten sozialisieren - gewissermaßen Sozialismus nach Gutsherrenart . . .

18.09.2021

Sie hatten oben zugestimmt, dass es quasi eine Vermögenssteuer auch für Eigennutzer ist.

Und ich hatte Ihnen gesagt, dass eigengenutzte Immobilien eben auch mal mit Darlehen gekauft werden und die SPD hier eben einen enorm ungerechten Politikansatz gegen selbst genutztes Wohneigentum zeigt.

19.09.2021

Schulden konnten früher bei der Vermögenssteuer entsprechend gegengerechnet werden.

Mit einer Vermögensteuer könnte man auch Vermögen, mit denen Einnahmen erzielt werden ( Mietswohnungen, Gewerbebetrieb, Gewerbebeteiligungen, ...) günstiger oder gar nicht besteuern. Und brach liegendes Kapital wie Bauplätze dafür umso stärker.