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Einwanderung
06.11.2019

Warum Horst Seehofer die Grenzen besser schützen will

Die Polizei soll ihre Grenzkontrollen nach dem Fall "Miri" ausdehnen.
Foto: Armin Weigel, dpa

Die Rückkehr des abgeschobenen Libanesen Miri löst eine neue Sicherheitsdebatte aus. Die Bundespolizei muss ab sofort engmaschiger kontrollieren.

Es hätte nicht passieren sollen: Im Juli wird ein mehrfach vorbestraftes führendes Mitglied des libanesischen Miri-Clans aus Deutschland abgeschoben. Dort kommt der Mann wenig später frei. Seit vergangener Woche sitzt der frühere Chef des seit 2011 verbotenen Rockerclubs „Mongols“ wieder in deutscher Abschiebehaft. Mit- hilfe von Schleppern ist der 46-Jährige auf dem Landweg nach Bremen zurückgekehrt und beantragte dort Asyl. Für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist das ein weiterer Anlass, die Kontrollen der Bundespolizei entlang der deutschen Grenzen zu intensivieren, damit so etwas nicht wieder passiert.

Ibrahim Miri, der als Intensivtäter gilt, stellte bereits 1986 als 13-Jähriger erstmals einen Asylantrag. Zuletzt war er 2014 wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er befand sich nach mehreren Jahren im Gefängnis aber wieder zur Bewährung auf freiem Fuß, als er abgeschoben wurde. Dem Miri-Clan werfen die Justizbehörden Organisierte Kriminalität vor.

SPD-Politiker: Clan-Mitglieder dürfen uns nicht auf der Nase herumtanzen

Seinen Asylantrag begründete der 46-Jährige mit Todesdrohungen aus Kreisen der Hisbollah-Miliz in seiner libanesischen Heimat wegen eines alten „Blutrachekonflikts“ – Hintergrund ist wohl eine tödliche Messerstecherei 2006 in Bremen. Darüber entscheidet jetzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Der Antrag müsse „unverzüglich als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden“, verlangte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Es könne nicht sein, dass „uns Clan-Mitglieder wie diese auf der Nase rumtanzen“.

Innenminister Seehofer sagte der Bild-Zeitung: „Der Fall Miri ist ein Lackmustest für die wehrhafte Demokratie. Wenn sich der Rechtsstaat hier nicht durchsetzt, verliert die Bevölkerung das Vertrauen in unser gesamtes Asylsystem.“ Also lässt er die Bundespolizei ab sofort an den Grenzen noch engmaschiger kontrollieren, um Personen aufzuspüren, die trotz Einreiseverbots versuchen ins Land zu gelangen.

Mehr Kontrollen: Polizei-Gewerkschaft fragt nach dem Personal

Seehofer spricht von „zeitlich flexiblen Kontrollen“ auch unmittelbar an den Grenzen und einer Ausweitung der Schleierfahndung, wie sie in Bayern schon seit vielen Jahren praktiziert wird. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) freut das. Diese Mischung sei „für eine Filterfunktion im Grenzraum optimal“, sagt Jörg Radek, bei der GdP der Vorsitzende für die Bundespolizei. Allerdings weist er darauf hin, dass eine hundertprozentige Kontrolldichte mangels Personal nicht möglich sei. Die Bundespolizei fahre schon jetzt „unter Volllast“, erklärte Radek. „Geschlossene Reviere im bahnpolizeilichen Bereich, eine permanente Überlastung der Bundesbereitschaftspolizei sowie die nach wie vor sehr hohen Überstundenzahlen sind Beleg dafür.“

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, begrüßt den Seehofer-Vorstoß als einen „ersten Schritt zur Wiederherstellung von Kontrolle und Schutz vor illegaler Migration“. Es seien keine „Grenzkontrollen im förmlichen Sinne“, erklärt ein Ministeriumssprecher. Ein Erlass, der am Mittwoch an die Bundespolizei gehen sollte, enthalte eine weitere Entscheidung Seehofers: Personen sollen an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn die Überprüfung ergeben hat, dass gegen sie eine Wiedereinreisesperre besteht.

Gegen Ibrahim Miri wird ermittelt. „Es besteht ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Einreise erfolgte daher offensichtlich auf illegalem Wege, entsprechende strafrechtliche Ermittlungen wurden eingeleitet“, sagte eine Sprecherin der Bremer Innenbehörde. Ihm würden bis zu drei Haft drohen.

Sein Anwalt will aber nachträglich gegen die Abschiebung vom Juli klagen und auch gegen die aktuelle Inhaftierung. „Herr Miri wollte das bisherige soziale Milieu verlassen, seiner Arbeit nachgehen und für seine Frau und Kinder da sein“, sagte er. Sein Mandant habe mit seiner von ihm gepflegten Mutter zu seiner deutschen Lebensgefährtin ziehen wollen. Ob die Bremer Innenbehörde den Wandel eines Intensivtäters zum Familienmenschen für glaubwürdig hält? Sie hält sich mit einer Bewertung bisher zurück.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Strengere Grenzkontrollen: Wer überprüft die Einreisenden?

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