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Bundestag: Was verdient ein Abgeordneter?

Frage der Woche

Was verdient ein Bundestagsabgeordneter?

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    Der Plenarsaal im Reichstagsgebäude, aufgenommen in Berlin während einer Sitzung des Bundestages.
    Der Plenarsaal im Reichstagsgebäude, aufgenommen in Berlin während einer Sitzung des Bundestages. Foto: Ole Spata, dpa (Symbolbild)

    Der Bundestag wird kleiner - und günstiger. Rund 90 Millionen Euro jährlich spart der Staat nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler, wenn im Parlament nur noch 630 Abgeordnete anstatt der gegenwärtig 736 sitzen, das Institut der deutschen Wirtschaft kommt sogar auf eine Summe von 125 Millionen Euro. Umgerechnet sind das knapp 1,2 Millionen Euro, die ein Mandat jedes Jahr kostet. Was aber verdient ein Bundestagsabgeordneter, und was bezahlt der Steuerzahler für seine Mitarbeiter, seine Büros oder seine Altersvorsorge?

    Einkommen: Seit Anfang Juli erhält ein Bundestagsabgeordnete monatlich 11.227 Euro, die er ganz normal versteuern muss. Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es im Dienste des Volkes nicht. Zusätzlich zu seinen Diäten hat jeder Abgeordnete noch Anspruch auf eine steuerfreie Kostenpauschale von gegenwärtig 5051 Euro pro Monat. Sie ist unter anderem für die Finanzierung einer Zweitwohnung in Berlin, für ein Büro im Wahlkreis, die Fahrten zu Terminen im Wahlkreis und ähnliche Aufwendungen gedacht. Allerdings: Abgeordnete, die ihre Wahlkreise in Berlin oder der näheren Umgebung haben und keine Zweitwohnung brauchen, erhalten die Kostenpauschale ebenfalls in voller Höhe.

    Büro: Neben der Kostenpauschale steht allen Abgeordneten ein Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter zu - Telefon, Internet und Möbel inklusive. Für seine Büroausstattung kann jeder Abgeordnete 12.000 Euro im Jahr ausgeben. Aus diesem Topf werden nicht nur Schreibmaterial oder Papier finanziert, sondern auch Kaffeemaschinen, Digitalkameras, Notebooks oder Tablet-Computer. Außerdem haben Abgeordnete eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen die Kosten für Inlandsflüge ersetzt, soweit sie in Ausübung ihres Mandates anfallen.

    Mitarbeiter:  Für Sekretärinnen, Referenten und andere Mitarbeiter stellt die Bundestagsverwaltung jedem Abgeordneten 25.874 Euro monatlich bereit. Mitarbeiter, die mit ihm verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, muss er allerdings selbst bezahlen.

    Altersversorgung: Die Versorgung von Abgeordneten sei ein besonderes Ärgernis, moniert der Bund der Streuerzahler. „Nirgendwo sonst gönnen sich die Politiker derart generöse Privilegien wie bei der eigenen Altersversorgung.“ Abgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung, erwerben aber bereits nach einem Jahr im Parlament schon einen Pensionsanspruch von knapp 281 Euro im Monat. Nach 26 Jahren rechnet der Steuerzahlerbund vor, addiert sich das dann auf den maximalen Anspruch von 7298 Euro pro Monat. Das heißt: bereits nach etwas mehr als einem halben Arbeitsleben erreichen Abgeordnete den maximalen Pensionsanspruch.

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    1 Kommentar
    Helmut Eimiller

    „Nirgendwo sonst gönnen sich die Politiker derart generöse Privilegien wie bei der eigenen Altersversorgung.“ Das mag stimmen, wenn man einen weltweiten Vergleich der Altersversorgung der Politiker anstellt. Aber es gibt durchaus weitere Felder, in denen sich deutsche Politiker besonders viel gönnen: Nach Wikipedia ist das Bundeskanzleramt rund achtmal so groß wie das Weiße Haus und mit seiner Brutto-Grundfläche von 64.413 m² schon jetzt der größte Regierungssitz der Welt. Trotzdem braucht es für den „deutlichen Aufwuchs des Personalkörpers“ einen Erweiterungsbau des Kanzleramtes, der dann im Ergebnis vielleicht annähernd eine Milliarde Euro kosten wird (vgl. „Die Pläne sind völlig aus der Zeit gefallen“; tagesspiegel.de; 07.03.2023) Außerdem gibt es hierzulande nichts Vergleichbares zum Ethik-Code in den USA (auch keine Nebentätigkeitsverordnung wie für Beamte), weshalb ein nahezu grenzenloser „Nebenverdienst“ möglich ist. …

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