Um bei der Bundestagswahl 2025 am 23. Februar seine Stimme abzugeben, muss man nicht zwangsläufig ein Wahllokal aufsuchen. Alternativ kann man den Stimmzettel auch vor dem Wahltag zu Hause ausfüllen und per Briefwahl abstimmen. Seit der Einführung im Jahr 1957 ist der Anteil der per Briefwahl abgegebenen Stimmen kontinuierlich gestiegen. Der bisherige Rekordwert von 47,3 Prozent wurde im Jahr 2021 erreicht, was teilweise auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist.
Im Ausland lebende Staatsangehörige haben auch ohne Meldeadresse in Deutschland die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche Anträge ausgefüllt werden müssen und unter welchen Bedingungen die Wahl im Ausland gestattet ist, erläutern wir hier für Sie. Außerdem beantworten wir folgende Fragen rund um die Briefwahl: Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen? Bis zu welchem Termin kann ich die Briefwahl beantragen? Wie versende ich den Wahlbrief und muss ich die Portokosten zahlen?
Bundestagswahl 2025: Briefwahl beantragen – wie funktioniert es?
Grundsätzlich kann jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Briefwahl beantragen. Wenn man bei der Bundestagswahl 2025 nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder eine Abstimmung per Post bevorzugt, sollten man so früh wie möglich die Briefwahl bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragen. Es ist nicht erforderlich, auf die Zustellung der Wahlbenachrichtigung zu warten.
Laut Bundeswahlleiterin kann der Antrag per Post oder auch per E-Mail gestellt werden. Eine mündliche Antragstellung ist ebenfalls möglich, allerdings muss man dafür persönlich im Bürgeramt erscheinen – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Antrag muss den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum sowie die aktuelle Wohnanschrift enthalten. Ein Vordruck befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die vor der Wahl per Post zugestellt wird.
Termine und Fristen: Bis wann kann man die Briefwahl beantragen?
Wie bereits erwähnt, sollte man die Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Der letzte Termin für die Antragstellung bei der Bundestagswahl 2025 ist der 21. Februar bis spätestens 15 Uhr.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist es auch möglich, die Briefwahl am Wahltag bis 15 Uhr zu beantragen. Dieser Ausnahmefall ist aber nur dann gegeben, wenn der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann oder die persönliche Stimmabgabe durch unzumutbare Schwierigkeiten unmöglich ist.
So wählt man per Briefwahl: Wann muss man die Unterlagen abschicken?
Genau wie im Wahllokal werden bei der Briefwahl zwei Kreuze gesetzt: Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin aus dem Wahlkreis, mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Partei. Anschließend wird der ausgefüllte Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag gelegt und sorgfältig verschlossen.
Der Wahlschein muss ebenfalls ausgefüllt und mit der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unterschrieben werden. Gemeinsam mit dem blauen Umschlag wird er in den roten Versandumschlag gesteckt, der ebenfalls verschlossen werden muss. Dieser kann portofrei innerhalb Deutschlands an die aufgedruckte Adresse geschickt werden.
Für den Versand der Briefwahlunterlagen gibt es keine festgelegte Frist. Allerdings müssen die Wahlunterlagen am 23. November bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen - sonst zählt die Stimme nicht. Wählerinnen und Wähler tragen das Risiko für das rechtzeitige Eingehen der Wahlunterlagen selbst. Man sollte den Brief also bestenfalls einige Werktage vor der Wahl abschicken oder persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben.
Wie vielen Menschen nutzen die Briefwahl bei Bundestagswahlen?
Seit 1990 hat der Anteil der Briefwähler bei jeder Bundestagswahl zugenommen. Den bisher größten Zuwachs von fast 20 Prozent gab es bei der Wahl 2021 - von 28,6 auf 47,3 Prozent. Hier finden Sie eine komplette Übersicht:
- Bundestagswahl 1990: 9,4 Prozent
- Bundestagswahl 1994: 13,4 Prozent
- Bundestagswahl 1998: 16,0 Prozent
- Bundestagswahl 2002: 18,0 Prozent
- Bundestagswahl 2005: 18,7 Prozent
- Bundestagswahl 2009: 21,4 Prozent
- Bundestagswahl 2013: 24,3 Prozent
- Bundestagswahl 2017: 28,6 Prozent
- Bundestagswahl 2021: 47,3 Prozent
Deutsche im Ausland: Wer ist wahlberechtigt?
Laut Bundeswahlleiterin gibt es zwei Kriterien, die Deutschen im Ausland die Teilnahme an einer Bundestagswahl ermöglichen, wobei nur eines davon erfüllt sein muss. Die erste Voraussetzung ist leicht verständlich und schnell erklärt: Man muss nach der Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate lang ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Dieser Aufenthalt in der Bundesrepublik darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen.
Das zweite Kriterium ist etwas komplexer: Man muss „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ in Deutschland erlangt haben und zusätzlich von diesen politischen Verhältnissen betroffen sein. Für das Erlangen der Vertrautheit ist der Konsum deutscher Medien im Ausland nicht ausreichend, die Erfahrung muss persönlich stattgefunden haben. Die Betroffenheit könnte sich beispielsweise daraus ergeben, dass man einem deutschen Hoheitsgebiet unterliegt. Für ein leichteres Verständnis dieses Kriteriums hat die Bundeswahlleiterin ein PDF mit verschiedenen Beispielen veröffentlicht. Ist eines der beiden Kriterien erfüllt, kann man einen Antrag auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
Ob man tatsächlich die Wahlberechtigung erhält, entscheidet die Gemeinde, in der man vor dem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet war. Hat man nie in Deutschland gelebt, ist die Gemeinde zuständig, mit der man am engsten verbunden ist. Das ist meistens die Gemeinde, auf die sich die Betroffenheit von den politischen Verhältnissen bezieht. Für einen Grenzpendler, der in Deutschland arbeitet, wäre es zum Beispiel der Ort, an dem er seine Arbeit verrichtet.
Wie wählt man im Ausland? Briefwahl außerhalb Deutschlands
Hat man den Antrag gestellt und die Wahlberechtigung erhalten, geht man genau wie bei der Briefwahl innerhalb Deutschlands vor. Der Umschlag mit den Wahlunterlagen muss beim Versand aus dem Ausland allerdings ausreichend frankiert werden. Auch hier gilt: Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, die Wahlunterlagen frühzeitig abzuschicken und aus dem außereuropäischen Ausland auf die Luftpost zurückzugreifen. Dazu wird ein Luftpostaufkleber benötigt, den man bei der Deutschen Post kaufen oder selbst ausdrucken und auf den Umschlag kleben kann.
Für weitere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 aus dem Ausland besuchen Sie die Webseite der Bundeswahlleiterin. Dort erhalten Sie auch die Formulare, die Sie zur Eintragung in das Wählerverzeichnis benötigen.
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