Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Corona: Bidens Impfpflicht vor Gericht

Corona
16.12.2021

Bidens Impfpflicht vor Gericht

Die Corona-Neuinfektionen und die Anzahl der hospitalisierten Infizierten steigt auch in den USA.
Foto: David Goldman, dpa

Die US-Regierung hat das Impfen für viele Bereiche obligatorisch gemacht. Nun ist die Streitfrage bei der Justiz gelandet. Die Air Force hat bereits die ersten Soldaten entlassen.

Jen Psaki, die Sprecherin des amerikanischen Präsidenten, gibt sich kämpferisch: „Wir werden die Impfpflichten energisch verteidigen“, versichert sie regelmäßig, wenn es ein neues Urteil gibt. Und das passiert öfter. Seit die Regierungen in Washington und in vielen Bundesstaaten mit unterschiedlichen Verordnungen eine Immunisierung von Beschäftigten vorgeschrieben haben, ist vor den Gerichten wie auf der politischen Bühne der USA ein heftiger Glaubenskrieg ausgebrochen.

Jüngst erst konnten die Befürworter der Vakzin-Vorschrift einen wichtigen Punktsieg verbuchen: Der Supreme Court schmetterte eine Klage von New Yorker Pflegern und Ärzten gegen die rigide Impfpflicht des Bundesstaates für Beschäftigte des Gesundheitswesens ab. Das Urteil ist bemerkenswert, denn die Kläger hatten sich auf ihre religiöse Überzeugung berufen, die es verbiete, ein Serum zu nutzen, für dessen Entwicklung embryonale Stammzellen verwendet worden seien. Mit sechs zu drei Stimmen wies der von Ex-Präsident Donald Trump stramm nach rechts gerückte Supreme Court dieses Argument aber zurück: Angesichts des Ausmaßes der Pandemie habe der Bundesstaat seine Macht „vernünftig“ eingesetzt, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Ähnlich hatte das Gericht im Oktober schon für den Bundesstaat Maine entschieden.

Die Bevölkerung ist tief gespalten

Präsident Joe Biden muss nun hoffen, dass der Supreme Court seine nationalen Vorschriften ähnlich positiv beurteilt. Auf kurz oder lang werden sie nämlich dort landen, nachdem die bundesweiten Impfpflichten in niederen Gerichtsinstanzen mächtig unter Feuer geraten. So haben Richter in vier Bundesstaaten die Impfvorgabe für Firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, vorerst gekippt. Auch der Versuch der staatlichen Krankenversicherung Medicare, die von ihr bezahlten Ärzte und Kliniken zu einem Impfmandat zu zwingen, wird rechtlich angefochten. Die staatliche Immunisierungspflicht für alle Bundesbediensteten ist zwar weiter gültig. Doch verzichtet die Regierung bislang auf Sanktionen, obwohl die Frist vor drei Wochen ablief.

Politisch besonders brisant ist die Verpflichtung aller privaten Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten, von ihrem Personal eine Impfung zu verlangen oder es wöchentlich zu testen. Diese von Biden im November erlassene Verordnung soll am 4. Januar in Kraft treten, liegt nach dem Urteil eines Berufungsgerichts aber auf Eis. Laut Umfragen unterstützt eine Mehrheit von 52 Prozent der Bevölkerung die Vorschrift, doch sind die Meinungen scharf polarisiert: Während 86 Prozent der Demokraten dafür sind, äußern sich 79 Prozent der Republikaner ablehnend. Dazu passt, dass der Senat mit knapper Mehrheit von 52 zu 48 Stimmen eine Aufhebung der Verordnung forderte, was aber folgenlos bleiben dürfte.

Die Air Force hat die ersten ungeimpften Soldaten entlassen

Die Unternehmen gehen mit der unklaren Rechtslage sehr unterschiedlich um. Während einige private Krankenhausbetreiber bereits verhängte Impfmandate inzwischen wieder aufgehoben haben, weil sich durch Kündigungen ihr Personalmangel dramatisch verschärfte, geht die Supermarktkette Kroger – mit immerhin fast einer halben Million Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber der USA – den umgekehrten Weg. Der Konzern hat soeben angekündigt, dass er ungeimpften Beschäftigten, die an Covid erkranken, die zweiwöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall streicht. Außerdem müssen Impfverweigerer einen monatlichen Zuschlag von 50 Dollar zu ihrer betrieblichen Krankenversicherung bezahlen.

Lesen Sie dazu auch

Strenge Regeln herrschen auch beim US-Militär, das schon früh eine Impfpflicht eingeführt hat. Nach dem Auslaufen der Frist schon am 2. November hat die Air Force nun die ersten 27 ungeimpften Soldaten entlassen, weil sie eine Anordnung nicht befolgt hätten. Nach offiziellen Angaben haben inzwischen 97 Prozent der Angehörigen der amerikanischen Luftwaffe zumindest ihre erste Spritze erhalten.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.