Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Corona: Diese Vorschläge zu einer Impfpflicht diskutiert der Bundestag

Corona
17.03.2022

Diese Vorschläge zu einer Impfpflicht diskutiert der Bundestag

Kommt in Deutschland bald die Impflpflicht für alle ab 18 Jahren? Darüber debattieren heute die Abgeordneten im Bundestag.
Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

Wie es mit der Corona-Impfpflicht weitergehen soll, ist am Donnerstag Thema im Bundestag. Die Abgeordneten wollen mehrere Vorschläge diskutieren. Ein Überblick.

Die Infektionszahlen erreichen in Deutschland täglich neue Höchstwerte. Die Impfquote steigt dagegen nur langsam. Deswegen berät der Bundestag über verschiedene Modelle, die das ändern sollen. Derzeit stehen fünf verschiedene Vorschläge zur Debatte.

Abgeordnete der Ampel-Koalition fordern: Allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren

Abgeordnete der Ampel-Koalition schlagen eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Bis zum 1. Oktober müssten alle Menschen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, drei Impfungen gegen das Coronavirus nachweisen. Vorher sollen die Krankenkassen bis zum 15. Mai ihre Mitglieder anschreiben und über die Impfung informieren. Von dieser Regel wären Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, und Schwangere ausgenommen.

Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2023 befristet werden. Alle drei Monate soll es auf seine Wirksamkeit überprüft werden.

Pflichtberatung und Impfpflicht ab 50

Eine Gruppe von Abgeordneten um den FDP-Politiker Andrew Ullmann will eine mögliche Impfpflicht für alle ab 50 Jahren. Allerdings ist die an das Infektionsgeschehen und die Impfquote gekoppelt. Zum Stichtag am 15. September wird überprüft, ob die Impfquote hoch genug ist, um das Gesundheitssystem nicht zu sehr zu belasten. Ist das nicht der Fall, müssten sich alle Menschen ab 50 Jahren impfen lassen. Dafür wäre aber zusätzlich ein Beschluss des Bundestages nötig.

Lesen Sie dazu auch

Vorher soll eine Pflichtberatung mehr Menschen dazu bringen, sich impfen zu lassen. Noch ist unklar, wer zu dieser Beratung muss. Wahrscheinlich betrifft dies Menschen ab 18 Jahren.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Die Begründung: Jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen belasteten das Gesundheitssystem nicht so stark. Auch dieses mögliche Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2023 befristet sein.

Vorschlag der CDU: Impfmechanismus statt Impfpflicht

Die CDU-Fraktion spricht sich für eine mehrstufige Impfpflicht, den sogenannten Impfmechanismus aus. Je nachdem, wie sich die Corona-Zahlen entwickeln, müssten sich unterschiedliche Bevölkerungsgruppen impfen lassen. Das beträfe zunächst alle Menschen ab 60 Jahren, die noch nicht geimpft sind. Sollte es danach immer noch viele Infektionen geben, müssten sich in einem nächsten Schritt auch alle Menschen ab 50 impfen lassen. In den darauffolgenden Stufen müssten sich Menschen, die etwa in Schulen oder bei der Polizei arbeiten, impfen lassen.

Allerdings gibt es derzeit noch keine genauen Kriterien, ab wann die verschiedenen Stufen aktiviert werden sollen. Außerdem wäre für diesen Vorschlag der Aufbau eines Impfregisters nötig.

Keine Impfpflicht, aber Ja zur Impfung

Klar gegen eine allgemeine Impfpflicht ist Wolfgang Kubicki und eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus verschiedenen Fraktionen. Sie betonen, dass die Impfung wichtig sei, aber eine Impfpflicht stark in die Grundrechte eingreife. Stattdessen solle es mehr Maßnahmen geben, um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Nein, zur Impfpflicht

Auch die AfD-Fraktion spricht sich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Nach Ansicht der Abgeordneten gebe es für ein solches Gesetz keine gesundheitspolitische Grundlage.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

17.03.2022

Welches Ziel soll denn eigentlich mit einer Impfpflicht erreicht werden?

Herdenimmunität et al. scheidet jedenfalls aus (Impfung schützt nicht effektiv vor einer Infektion und Übertragung). Wenn es um die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssytem geht, d. h. Reduzierung schwerer Verläufe, dann bräuchte man eine Impfpflicht für die über 50 oder 60jährigen.

"Staats- und Medizinrechtler Josef Franz Lindner hält den Entwurf für verfassungsrechtlich bedenklich, da der Gesetzgeber kein pandemiepolitisches Ziel formuliert habe." https://www.welt.de/vermischtes/article237564095/Infektionsschutzgesetz-und-Corona-Massnahmen-im-Bundestag-Verfassungsrechler-Josef-Franz-Lindner.html