Die Triage-Regeln drohen für Karl Lauterbach zum Fiasko zu werden
Wer bekommt rettende Behandlung, wenn die Kliniken überlastet sind? Der Bundesgesundheitsminister kassiert eigene Vorschläge zur Triage und sorgt erneut für Verwirrung.
Triage, das ist eigentlich ein Begriff aus der Kriegsmedizin, der die Entscheidung bezeichnet, welche Verwundeten zuerst behandelt werden. Wenn die ärztlichen Kapazitäten nicht reichen, um gleichzeitig allen zu helfen, werden etwa diejenigen, die reelle Überlebenschancen haben, denen vorgezogen, die höchstwahrscheinlich trotz Operation sterben werden. Es geht also um Leben oder Tod und in der Corona-Pandemie stellten sich plötzlich Fragen, die bislang zu Friedenszeiten kaum vorstellbar schienen:
Wer soll vorrangig behandelt werden, wenn in den Krankenhäusern die Intensivbetten knapp werden? Dürfen Behandlungen sogar abgebrochen werden, wenn andere Patientinnen oder Patienten mit höheren Genesungschancen etwa ein Beatmungsgerät brauchen? Welche Rolle spielen dabei Alter, Vorerkrankungen oder Impfstatus der Betroffenen? Als sich manche Kliniken der Belastungsgrenze näherten, drohten derartige Konflikte plötzlich ganz praktische Bedeutung zu bekommen.
Doch zur Triage gibt es bislang nur Empfehlungen, aber keine Rechtssicherheit. Das sorgt für Ängste. Menschen, die älter sind oder mit einer Behinderung leben, fürchten etwa, dass sie gegenüber anderen Patienten benachteiligt werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht forderte deshalb im vergangenen Dezember, als die letzte Corona-Welle sich gefährlich auftürmte, "unverzüglich" klare gesetzliche Vorgaben von der Bundesregierung. Für Notfälle müssten "wirksame Vorkehrungen" gegen eine Benachteiligung von Behinderten getroffen werden.
Das Bundesverfassungsgericht mahnt Lauterbach in Sachen Triage zur Eile
Ein eiliger Arbeitsauftrag also für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) – doch für den droht die Angelegenheit gerade zu einem neuen Fiasko zu werden. Erst vor wenigen Tagen schien es, als habe sich Lauterbach mit Justizminister Marco Buschmann von der FDP auf eine gemeinsame Linie verständigt. Das ging aus einem Papier aus dem Gesundheitsministerium hervor, das als "Orientierungshilfe" für die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP gedacht war. Demnach sollte das geplante Gesetz garantieren, dass niemand wegen seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt wird. Gleichzeitig war aber die Möglichkeit vorgesehen, die bereits begonnene intensivmedizinische Behandlung von Patientinnen oder Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abzubrechen, um Menschen mit einer besseren Prognose zu retten. Voraussetzung sei, dass drei Fachärzte zu einer gleichen Einschätzung kommen.
"Ex-Post-Triage" heißt eine solche nachträgliche Änderung der Behandlungspriorität in der Fachsprache und sie ist nicht nur rechtlich, in der Medizin und bei Patientenschutzorganisationen höchst umstritten. Sondern auch in der Politik. Beim Ampel-Partner, den Grünen, regte sich prompt heftiger Widerstand. Corinna Rüffer, in der Fraktion zuständig für den Behindertenschutz, warnte: "Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen, lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet werden."
Die Regeln der Triage sind ein höchst umstrittenes Thema
Fast postwendend korrigierte sich der Gesundheitsminister. "Ex-Post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder den Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten", sagte Lauterbach und distanzierte sich damit größtmöglich von dem Papier aus dem eigenen Haus. Er fügte hinzu: "Deshalb werden wir es auch nicht erlauben." Wieder einmal hatte der Bundesgesundheitsminister eine spektakuläre Kehrtwende vollzogen und für maximale Verwirrung und Unsicherheit gesorgt.
Wie schon bei der Änderung der Genesenen-Ordnung, dem Hickhack um die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion sowie beim Scheitern der Impfpflicht gab der Medizinprofessor im Ministeramt kein souveränes Bild ab. Dieses Mal, so heißt es im Umfeld der Bundesregierung, soll er versucht haben, der FDP mit der nachträglichen Triage entgegenzukommen, die er eigentlich persönlich ablehnt. So sollte das Triage-Gesetz Kabinett und Bundestag möglichst reibungslos passieren. Doch den Widerstand der Grünen in der Sache habe er offenbar völlig unterschätzt.
Inzwischen hat Lauterbach angekündigt, eine weitere "Formulierungshilfe" zu erarbeiten. Selbst die Auswahl zwischen Patienten vor Beginn einer Behandlung solle nur unter hohen Auflagen möglich sein, sagte er. Doch ein Entwurf für ein Triage-Gesetz, das die Triage in der Praxis fast unmöglich macht, dürfte neue Kritik auf sich ziehen und auch die Verfassungsrichter nicht zufriedenstellen. Denn sollte Lauterbachs eigene Befürchtung eintreten und der Herbst eine verheerende neue Corona-Welle mit einer Überlastung der Kliniken bringen, würden klare Regeln fehlen, welche Patienten die knappen Intensivbetten und Beatmungsgeräte bekommen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Klare Regeln (wer wird behandelt, wenn die Ressourcen verknappen) für unklare Situationen (wer wird bei Inanspruchnahme der Ressourcen am Ehesten überleben) verlangt das BVerfG. Dabei sollen genau die Aspekte, die in der Situation zur Abklärung beitragen können (Alter, Vorerkrankung), nicht berücksichtigt werden, weil sie diskriminierend sein würden. Das kommt der Quadratur des Kreises gleich.
Frau Rüffer möge erspart bleiben, dass sie selbst oder ein naher Angehöriger nicht behandelt werden kann, weil man einen schon vor seiner Coronaerkrankung Schwerstkranken bei vorhandenen Ressourcen noch an ein Beatmungsgerät anschloss, obwohl seine Überlebensaussichten eher gering waren und man nach ihren Vorstellungen nun die Behandlung nicht mehr abbrechen darf, obwohl der Tod nach Ansicht aller Fachkräfte unausweichlich sein wird.
Man kann es mit der angeblichen Diskriminierung auch so weit treiben, dass die Sache kippt und durch den vermeintlichen Schutz vor selbiger andere diskriminiert werden.
In einer Triagesituation muss Überlebenswahrscheinlikchkeit bewertet werden. Damit bewertet man nicht das Leben des Menschen an sich. Schade dass das BVerfG das nicht klar herausgearbeitet hat
Lauterbach, sollte Talkmaster werden!
Sich ständig widersprechen, dumm daher reden und Panik schüren kann er, ist auch das einzige!
Scholz, ein Typ ohne jegliche Courage und Frau Lambrecht, schlage ich als Reiseverkehrsministerin für Privatausflüge vor!
Wir werden nur noch "verarscht"!
In 4 Jhren wird die SPD hoffentlich "Geschichte" sein!
So eine Partei will und braucht niemand!
Eine Regelung für etwas, dass in 2 Corona-Jahren nie auch nur im Ansatz notwendig wurde, und von dem, außer im Haus Lauterbach nur noch in China diskutiert wird, wird für den Gesundheitsministers zum „Fiasko“?
Das Fiasko ist, dass der Mann überhaupt auf dem Posten sitzt. Die SPD-Regierungsmitglieder sind durch die Bank Ausfälle.
Es ist schon gut, dass er dort sitzt. Denn so wird der Guru mancher Leute gut erkennbar entzaubert.
Es muss nach System Relevanz sortiert werden, so dass zuerst behandelt werden:
Politiker
Lobbyisten
Gleichgeschaltete
Ich bin gespannt, welche Menschen für den super Minister und den Rest der Riege mehr Wert sind als andere.
Es gab in der Geschichte der BRD noch nie eine Knappheit bis Corona. Und die dortige Knappheit war alleine dadurch bedingt, daß seit Jahren wegen Personalmangel Kapazitäten reduziert waren. Sonst hätte es keine Knappheit gegeben. Die Politik ist schuld und versagt weiterhin, während der Minister als Geisterfahrer unterwegs ist und immer noch das Falsche macht, wie seine Vorgänger. Es werden die Symptome behandelt, nicht die Ursache.