Polizistinnen und Polizisten werden immer häufiger Opfer von Angriffen und Widerstandsdelikten, das zeigt die Statistik für politisch motivierte Kriminalität, die Innenminister Dobrindt jetzt vorstellte. Deswegen plant die Regierung, noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Schutz von Einsatz- und Rettungskräften sowie medizinischem Personal erhöhen soll.
Zuletzt ist die Anzahl der Straftaten gegen Beamte weiter gestiegen. Laut dem Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, ist die Lage mehr als dramatisch: In jeder zweiten Schicht müssten Polizistinnen und Polizisten an deutschen Hauptbahnhöfen mit einer Gewaltandrohung oder gewaltsamen Widerstandshandlungen rechnen. Das wirke sich auch psychisch auf die Beamten aus: „Dieser Zustand kann nicht so bestehen bleiben“, sagte Grötsch unserer Redaktion.
Beamte werden immer öfter Opfer von Gewalt
Aber nicht nur an den Verkehrsknotenpunkten ist die Polizei verstärkt Bedrohungen ausgesetzt. Minister Dobrindt beteuerte am Montag: „Es gibt offensichtlich eine hohe Bereitschaft im Rahmen von Demonstrationsgeschehen, gegen Polizistinnen und Polizisten vorzugehen.“ Laut ihm sei besonders die politische Linke verstärkt gewaltbereit: Ein Anstieg von fast 45 Prozent links-politisch motivierter Kriminalität zeige, dass „auch gerade eine linke Szene die Polizei als Feindbild stärker in den Blick nimmt“. Das BKA spricht hierbei von „Agitationen gegen Polizei und Staat“. In der Gesamtheit kann allerdings nur ein Drittel dieser Delikte dem linken Spektrum zugeordnet werden.
Die steigenden Fallzahlen zwingen die Bundesregierung jetzt zum Handeln: Das Strafrecht soll angepasst werden, damit Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte stärker geahndet werden können. „Ich glaube an die Abschreckungswirkung des Strafrechts“, sagte Dobrindt in der Pressekonferenz. Der entsprechende Gesetzesentwurf solle dem Kabinett schon bald vorgelegt werden, um ein deutliches Signal zu setzen, so der Minister: „Wir haben keine Bereitschaft, Widerstandsdelikte gegenüber Einsatzkräften zu akzeptieren.“
Staatsanwaltschaft soll konsequenter bestrafen
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, begrüßt diesen Schritt. Die Beamtinnen und Beamten seien heute größeren Gefahren im Dienstalltag ausgesetzt als früher. Deswegen sei es wichtig, dass sich die Regierung stark beim Schutz vor Übergriffen auf Uniformträger macht. „Immer öfter erleben wir Tumultlagen, Messerangriffe oder sogar verabredete Angriffe. Selbst im Fußball ist die Gewalt zurück im Stadion“, sagte Kopelke. Auch Polizeibeauftragter Grötsch hält den Vorstoß für ein „gutes politisches Signal“. An erster Stelle sehe er aber die Staatsanwaltschaften in der Verantwortung.
Es sei entscheidend, dass „diejenigen, die einen Repräsentanten des Staates angreifen, auch konsequent bestraft werden“. Dazu seien die Staatsanwaltschaften wegen akutem Personalmangel häufig nicht in der Lage. Auch in Bayern müssten diese personell breiter aufgestellt werden. In vielen anderen Bundesländern sei die Lage allerdings kritischer. Es sei wichtig, dass der Respekt gegenüber Beamten wieder zunehme, führte Grötsch aus.
Anpassung des Strafrechts: Das ist geplant
Das Problem sei allerdings vielschichtig, erklärt Kopelke: „Familien müssen Kinder wieder besser erziehen. Schule muss wieder Bildung und Werte vermitteln und die Polizei muss auf der Straße die Oberhand zurückgewinnen. Der digitale Raum muss viel härter und strenger kontrolliert und bestraft werden, weil hier Nährboden für Hass und Gewalt entsteht.“ Auch Demokratieprojekte könnten zur Verbesserung der Situation beitragen. Das sei alternativlos, wolle man die Polizei nicht weiter personell und finanziell aufstocken. Vorerst begrüßte die Gewerkschaft der Polizei aber die Gesetzesinitiative der Bundesregierung.
Aktuell wird der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Strafmaß auf maximal fünf Jahre anzuheben. Doch der Entwurf ist noch nicht final: Aktuell warte man noch auf die Stellungnahme der Länder, erklärt das Bundesjustizministerium. Der dann überarbeitete Gesetzesentwurf soll in den kommenden Monaten dem Kabinett vorgelegt werden.
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