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Ehegattensplitting: Abschaffung?, Kritik, Erklärung

Steuern

Wird Ehegattensplitting abgeschafft?

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    Ehepartner können von Ehegattensplitting profitieren.
    Ehepartner können von Ehegattensplitting profitieren. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Im Koalitionsstreit über Einsparungen beim Elterngeld hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil die Abschaffung des Ehegattensplittings statt einer Abschaffung des Elterngelds für Gutverdiener vorgeschlagen. "Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen", so Klingbeil gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

    Wie funktioniert Ehegattensplitting?

    Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren im deutschen Steuerrecht, nach dem Ehepaare und Lebenspartnerschaften besteuert werden, die keine Einzelveranlagung wählen. Verdient ein Partner in einer Beziehung wesentlich mehr Geld als der andere, lässt sich Geld sparen, wenn sich der besser verdienende Teil in die Steuerklasse 3 einteilen lässt. Der andere Partner beziehungsweise die Partnerin wählt Steuerklasse 5. 

    Beim Ehegattensplitting muss nicht jeder Ehepartner allein für sein Einkommen Steuern bezahlen. Stattdessen wird das Einkommen von beiden Eheleuten zusammengezählt und dann halbiert. Für diese geteilte Summe wird die Einkommenssteuer errechnet und dann verdoppelt. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung kostet das den Staat jährlich 20 Milliarden Euro.

    Für wen lohnt sich Ehegattensplitting?

    Das Ehegattensplitting lohnt sich vor allem, wenn die Einkommen in einer Ehe ungleich verteilt sind – also wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Zwar muss der weniger verdienende Partner etwas mehr versteuern als sonst, der Besserverdiener aber weniger. Und weil der Steuersatz immer stärker steigt, je höher das Einkommensniveau ist, überwiegt die Ersparnis beim Besserverdiener. Demnach sinkt die Gesamtlast an Steuern.

    Grundsätzlich ist der Effekt stärker, je höher der Einkommensunterschied ist. Sind die Einkommen in einer Ehe ähnlich verteilt, hat das Ehegattensplitting kaum Auswirkungen. Laut der Wirtschaftswoche wird es erst attraktiv, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des insgesamt zu versteuernden Einkommens eines Ehepaares verdient.

    Muss man einen Antrag für das Ehegattensplitting stellen?

    Beim laufenden Lohnsteuerabzug werden Ehepaare standardmäßig in die Steuerklassen 4 und 4 eingeteilt. Demnach profitieren sie noch nicht vom Ehegattensplitting. Damit man in die Steuerklassen 3 und 5 gelangt, muss das Ehepaar einen Antrag auf einen Steuerklassenwechsel stellen. Damit der Wechsel aber noch im laufenden Jahr berücksichtigt werden kann, ist ein Antrag bis Ende November nötig.

    Wird Ehegattensplitting abgeschafft?

    Das Ehegattensplitting ist seit Jahrzehnten umstritten. Von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der EU-Kommission wurde Deutschland öfter dafür kritisiert – mit dem Argument, dass es Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte. Zudem begünstigt es Verheiratete und bringt Besserverdienern einen Steuervorteil.

    "Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft", heißt es im Koalitionsvertrag. Dann wäre das Ehegattensplitting nicht mehr möglich. Stattdessen soll das Faktorverfahren in die Steuerklasse 4 überführt werden. Über den Zeitpunkt der Reform des Steuerrechts gibt es noch Unklarheit. Zunächst war von Sommer 2023 die Rede.

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