Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Montagabend erzielten.
Warum will Europa Rückkehrzentren außerhalb der EU einrichten?
Die Befürworter der massiven Verschärfung der EU-Migrationspolitik verwiesen auf die Statistik: Lediglich 28 Prozent der abgelehnten Asylbewerber haben 2025 die EU verlassen. In den Jahren zuvor war es sogar nur etwa jeder Fünfte. Unter dem Druck des europaweiten Erstarkens der Rechtspopulisten soll sich das nun ändern. Ziel ist es, Abschiebungen schneller und einfacher zu machen.
Was genau verbirgt sich hinter den so genannten „Return Hubs“?
Die „Rückführungszentren“ in Nicht-EU-Staaten sind der umstrittenste Aspekt der neuen Verordnung. In die geplanten Zentren („Return Hubs“) sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen, oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt. Das Kalkül hinter den „Return Hubs“ hat aber auch noch eine zweite Ebene: Asylsuchende ohne Bleibeperspektive könnten sich doch für eine freiwillige Rückkehr in ihre Heimatländer entscheiden, wenn ihnen stattdessen die Abschiebung nach Ruanda, Uganda oder Kasachstan droht.
Schickt Europa Migranten aus verschiedensten Regionen der Welt bald nach Uganda?
Das ostafrikanische Land wird gerne als Beispiel genannt, weil die Niederlande und die Regierung in Uganda vereinbart hatten, ein Transitlager für abgelehnte Asylbewerber zu bauen. Welche Länder bereit wären, solche Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist aber noch offen. Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel. Italien etwa hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern. Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell landete wegen einer Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht noch aus.
Was sagen Kritiker zu dem Drittstaaten-Modell?
Zwar soll das Land, in das abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, laut Verordnung gewisse völker- und menschenrechtliche Standards beachten. Doch Kritiker wie die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel sprechen von einer „erbarmungslosen“ Politik. Man habe „trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben“. Der Grüne Erik Marquardt moniert, man bewege sich in Richtung eines „Donald-Trump-ähnlichen“ Systems. „Nun können auch gut integrierte Familien mit Kindern jahrelang inhaftiert werden, obwohl sie gar nichts verbrochen haben.“
Welche neuen Regeln will die EU noch einführen?
Die Verordnung ermöglicht es den europäischen Mitgliedstaaten unter anderem, die Abschiebehaft auszuweiten, wovon auch Minderjährige betroffen sein können. Darüber hinaus müssen abgelehnte Asylbewerber stärker als derzeit mit den Behörden zusammenarbeiten, etwa wenn es um die Feststellung ihrer Identität geht. Sonst drohen harte Strafen. Die Reform sieht zudem vor, dass sich die Mitgliedstaaten über Abschiebe-Anordnungen austauschen und die Entscheidungen gegenseitig anerkennen. Lehnt beispielsweise Griechenland oder Italien einen Antrag ab, gilt dieser Bescheid auch in Deutschland, Dänemark oder Belgien. So will die Union verhindern, dass Flüchtlinge in mehreren Ländern einen Versuch starten. Die Regel ist zunächst freiwillig und nicht verpflichtend.
Wie kam es zu dem Durchbruch in der Migrationsfrage?
Der Durchbruch folgte auf wochenlange Verhandlungen. Streit gab es vor allem um die Frage, wann die Regeln in Kraft treten sollen. Einige hatten eine Übergangszeit gefordert. Doch zentrale Bestimmungen werden nun sofort wirksam, sobald der Rat der 27 Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zugestimmt haben. Damit wird in den nächsten Wochen gerechnet, es ist eine Formalie. Weil die Sozialdemokraten und viele Liberale im EU-Parlament die Verordnung in dieser Form ablehnen, wird die konservative EVP um ihren Parteichef Manfred Weber abermals auf die Stimmen von Rechtsaußen setzen. Das war bereits im März der Fall, als das Abgeordnetenhaus seine Verhandlungsposition festgelegt hatte. (mit dpa)
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