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Geldstrafe: Gericht glaubt nicht an Alkoholfahrt durch Schnaps-Pralinen

Geldstrafe

Gericht glaubt nicht an Alkoholfahrt durch Schnaps-Pralinen

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    Das Frankfurter Amtsgericht glaubte die Geschichte des Angeklagten nicht. (Archivbild)
    Das Frankfurter Amtsgericht glaubte die Geschichte des Angeklagten nicht. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa

    Ein Mann, der seine Trunkenheitsfahrt mit dem unwissentlichen Verzehr von Schnaps-Pralinen erklären wollte, ist vom Frankfurter Amtsgericht verurteilt worden. Das Gericht zweifelte an seiner Version und sprach ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr schuldig.

    Wie das Gericht mitteilte, wurde der Angeklagte im Januar bei einer nächtlichen Fahrt durch Hofheim am Taunus mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,32 Promille erwischt. Vor Gericht sagte der Mann, er sei nach einem Saunabesuch unterzuckert in seinem Auto auf dem Parkplatz eingeschlafen. Dann habe er von einem unbekannten Pärchen einen Beutel mit Pralinen bekommen, die etwa so groß wie Tischtennisbälle und vermutlich mit Wodka gefüllt gewesen seien. Von diesen habe er acht oder neun Stück gegessen und dabei nicht bemerkt, dass sie Alkohol enthielten.

    Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht. Um 1,32 Promille zu erreichen, hätte der Mann nach Einschätzung einer Sachverständigen etwa 0,2 bis 0,3 Liter eines hochprozentigen Getränks trinken müssen. Dies entspräche mindestens 132 gängigen Schnaps-Pralinen. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von knapp 5000 Euro. Außerdem soll ihm für elf Monate der Führerschein entzogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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