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Gerichtsentscheidung: Gericht: Wahl von Wiesbadener Dezernentin ist unwirksam

Gerichtsentscheidung

Gericht: Wahl von Wiesbadener Dezernentin ist unwirksam

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    Ein Gericht hat die Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) zur Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin in Wiesbaden für unwirksam erklärt. (Archivbild)
    Ein Gericht hat die Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) zur Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin in Wiesbaden für unwirksam erklärt. (Archivbild) Foto: Wilhelm Pischke/dpa

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) zur Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin der Landeshauptstadt für unwirksam erklärt. Das teilte das Gericht als Entscheidung zur Wahl im September 2022 mit, nachdem ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung geklagt hatte. Bei der Entscheidung ging es um einen laut Gericht unerlaubten Aufenthalt Hinningers in einem Sitzungssaal während einer Diskussion zu ihrer Wahl.

    Hinninger hatte während der Debatte den Sitzungssaal verlassen, sich laut Urteil zwischenzeitlich aber in einem Vorraum zum Sitzungssaal aufgehalten. Dabei sei ein Blickkontakt zu Stadtverordneten möglich gewesen. Dies sei einem unerlaubten Aufenthalt im Sitzungssaal gleichzustellen. Dabei sei es nicht relevant, ob sie tatsächlichen Einfluss auf die Wahl genommen habe oder nicht, hieß es.

    Hinninger gab im Verfahren an, nur kurzzeitig in dem Vorraum gewesen zu sein, als sie sich aus einem Nebenraum - einer Garderobe - ausgesperrt habe. Eine Wahrnehmung der Diskussion sei ihr dabei nicht möglich gewesen. Der Kläger hatte argumentiert, die Grünen-Politikerin habe die Debatte trotz eines möglichen Interessenkonflikts im Sitzungssaal indirekt verfolgt und so Einfluss auf die Wahl nehmen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann Berufung beantragen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden würde.

    Die Bürgermeisterin sagte, sie wolle die Entscheidung zunächst nicht kommentieren und erst die Begründung des Gerichts abwarten. Auf ihr jetziges Amt als Bürgermeisterin, in das sie in einer späteren Wahl gewählt worden war, hat die Entscheidung einer Gerichtssprecherin zufolge keine Auswirkungen. Es handle sich um eine gerichtliche Kontrolle einer Wahl, die inzwischen überholt sei.

    Nach der hessischen Gemeindeordnung müssen Haupt- oder Ehrenamtliche, die wegen eines möglichen Interessenkonflikts an einer Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen dürfen, den Beratungsraum verlassen. Beschlüsse, bei denen dagegen verstoßen wird, sind demnach unwirksam.

    «Wahlen haben in einer Demokratie eine extrem wichtige Rolle. Das muss doch Konsequenzen haben», sagte die Fraktionsvorsitzende der CDU-Rathausfraktion, Daniela Georgi, als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung.

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