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Österreich: Österreich verbietet Kopftuch für Mädchen an Schulen

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Österreich verbietet Kopftuch für Mädchen an Schulen

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    Das Kopftuchverbot in Österreich gilt für Schülerinnen unter 14 Jahren. 
    Das Kopftuchverbot in Österreich gilt für Schülerinnen unter 14 Jahren.  Foto: Julian Stratenschulte, dpa

    Eine „Verschleierung von Kleinkindern“, das sei „definitiv nichts, was in unserem Land Platz haben sollte“ – so tönte 2018 Sebastian Kurz, seinerzeit österreichischer Kanzler und in einer Koalition mit der extrem rechten FPÖ. Was Kurz damals mit seiner Regierung auf den Weg brachte, sorgte für heftige Kritik, von Vertretern der islamischen Glaubensgemeinschaft und anderer religiöser Verbände und Gemeinschaften, von zivilgesellschaftlichen Organisationen – und von den damaligen Oppositionsparteien SPÖ, Grüne und den liberalen Neos.

    Spitzenjuristen bezweifelten von Anfang an die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Verbots „religiös geprägter Kleidung“ für Kinder beider Geschlechter unter zehn Jahren. Und fast auf den Tag genau vor fünf Jahren hob der Verfassungsgerichtshof das Gesetz tatsächlich wieder auf. Begründung: Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf Religionsfreiheit. An diesem Donnerstag brachte die amtierende Koalition aus Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen nun wieder ein Verbot des „Kinderkopftuchs“ zur Abstimmung – und auch dieses Mal hagelt es heftige Kritik. Es sind nicht nur Verfassungsrechtler, die bezweifeln, dass das Verbot halten wird – selbst Anna Sporrer, SPÖ-Justizministern, gibt dem Gesetz, wie es formuliert und beschlossen wurde, keine Chance auf Bestehen. 

    Sanktionen reichten von Schulausschluss bis zu Geldstrafen

    Trotz aller Bedenken fand das Verbot, das ab dem kommenden Schuljahr Sanktionen ermöglicht, die von Schulausschluss oder Suspendierung bis zu Geldstrafen von mehreren hundert Euro reichen können, im Nationalrat breite Zustimmung. Mitgestimmt haben auch die Abgeordneten der FPÖ, insgesamt hätte die Mehrheit damit sogar für ein Gesetz im Verfassungsrang gereicht, wie es die Partei von Herbert Kickl gefordert hatte. Dem FPÖ-Chef geht das Gesetz, das eine „Verhüllung des Hauptes nach islamischen Traditionen“ verbietet, nicht weit genug: Die extrem Rechten hatten zudem verlangt, auch Lehrkräften das Tragen von Kopftüchern zu verbieten.

    Selbst im Justizministerium gibt es Zweifel an dem Kopftuchverbot

    „Absolut nachvollziehen“ kann das Vorhaben der Regierung die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen, Sigrid Maurer. „Kinderkopftücher“ seien zum Problem geworden. Die Regierung aber wisse selbst, dass auch dieses Gesetz gegen die Verfassung verstoßen würde, sagte sie in der Plenarsitzung. Das würden selbst regierungseigene Juristen betonen. Tatsächlich hatten Experten im SPÖ-geführten Justizministerium eine „religionsunabhängige“ Formulierung vermisst und kritisiert, dass nicht etwa die Vermeidung von Kinderrechtsverletzungen und Kindeswohlgefährdung als Ziel des Gesetzes genannt wurden. Das Kopftuchverbot gilt für Schülerinnen unter 14 Jahren. 

    Unklar ist heute, wie auch schon 2018 beim ersten Versuch, wie viele Schülerinnen vom Verbot überhaupt betroffen sind. Die Regierungsparteien verlassen sich lediglich auf eine Hochrechnung, die von rund 12.000 Mädchen im gesamten Bundesgebiet ausgeht. 

    Zahlreiche Begleitmaßnahmen zum Gesetz sollen verhindern, dass das Verbot auch dieses Mal vom Verfassungsgerichtshof gekippt wird. So soll es künftig an allen österreichischen Schulen Kinderschutzkonzepte geben, muslimische Mädchen sollen gezielt ermutigt und unterstützt werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zudem soll Arbeit mit männlichen Jugendlichen verstärkt in den Schulalltag integriert werden: Das betrifft etwa das viel diskutierte Phänomen, muslimische Jungen würden – oftmals motiviert durch islamistische Influencer im Internet – Mädchen zu islamischer Kleidung und entsprechendem Verhalten nötigen. 

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