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Foto: Kay Nietfeld, dpa
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Entschuldigten sich später für die aufdringlichen Auftritte von Gästen, die von AfD-Politikern ins Parlamentsgebäude gelotst worden waren: Die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland - hier im Bild mit dem Parteivorsitzenden Tino Chupalla.

Hintergrund
19.11.2020

Störaktion der AfD könnte strafrechtliche Konsequenzen haben

Von Bernhard Junginger

AfD-Abgeordnete schleusten Aktivisten ins Parlament, die andere Abgeordnete vor der Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz bedrängten. Folgen rechtliche Konsequenzen?

Auch einen Tag danach ist Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth noch immer tief erschüttert über die Störaktion der AfD im Bundestag. "Die "Feinde der Demokratie haben ihre Verachtung für demokratische Spielregeln zum Ausdruck gebracht und sie haben ihr wahres Gesicht gezeigt", sagte sie unserer Redaktion. Während der Bundestagsdebatte über die Reform des Infektionsschutzgesetzes am Mittwoch hatte die AfD, wie inzwischen feststeht, mehrere Besucher ins Parlament geschleust, die auf den Gängen vor dem Plenarsaal Abgeordnete bedrängten. Die Grünen-Politikerin ist entsetzt über die rechten Störer: "Die Vorfälle gestern im Bundestag sind skandalös, erschütternd und völlig unzulässig." Abgeordnete der AfD hätten zur Blockade des Bundestages von innen und außen aufgerufen, rechtsextreme Blogger und Störer ins Haus geschleust, Mitarbeiter seien bedrängt und Abgeordnete der demokratischen Fraktionen bedroht worden. "Wir haben einen Angriff auf die demokratische Institution Deutscher Bundestag und den Versuch seiner Verächtlichmachung erlebt", sagte Roth. Es bleibe die Aufgabe von allen demokratischen Kräften, "diese Demokratiefeinde gemeinsam zu bekämpfen".

Aufnahmen der Aktion kursieren im Internet

Aufnahmen von der Störaktion wurden im Internet verbreitet. Auf einem Video ist etwa zu sehen, wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf einem Bundestagsflur angegangen wird. Eine Frau mit dunklem Haar ruft ihm zu: "Sie haben kein Gewissen" und filmt die Konfrontation mit einer Handykamera. Altmaier bleibt souverän und steigt kurz darauf in den Aufzug. Von derselben Frau sowie weiteren Personen sollen auch andere Abgeordnete belästigt worden sein, während eine Handykamera lief. Das berichtet etwa FDP-Mann Konstantin Kuhle, der nach eigenen Angaben selbst gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt hat. Derartige Versuche der Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens empfinde er aber als "absolut unerhört". Auch Stefan Müller von der CSU bestätigt die Aktionen, die Abgeordnete "wohl hindern sollen, an der Abstimmung im Parlament teilzunehmen".

Am Donnerstag räumt die AfD ein: Die Störer waren Gäste der Fraktion

Noch am Mittwochabend hatte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann erklärt, der Bundestagsfraktion lägen keinerlei Erkenntnisse vor, dass AfD-Abgeordnete unbefugte Personen in den Bundestag geschleust hätten. Doch am Donnerstagnachmittag mussten die AfD-Bundestagsfraktionschefs Alice Weidel und Alexander Gauland einräumen, dass die Störer als Gäste von AfD-Abgeordneten in den Bundestag gelangt waren. Weiteres Leugnen hätte auch gar keinen Zweck gehabt. Wegen der aufgeheizten Stimmung war das übliche Prozedere außer Kraft gesetzt worden, wonach ein Abgeordneter bis zu sechs unangemeldete Besucher mit in den Bundestag nehmen darf. So musste an diesem besonderen Sitzungstag jeder Besucher mit seinen Personalien angemeldet werden. Jeder von ihnen konnte dadurch exakt den Abgeordneten zugeordnet werden, die sie eingeladen hatten.

Laut eines Sicherheitsberichts sind es folgende drei AfD-Abgeordnete, die die Störaktion ermöglichten: Udo Hemmelgarn, Petr Bystron und Hansjörg Müller. Sie hatten über ihre Büros etwa die ehemalige Flüchtlingshelferin und heutige rechte Aktivistin Rebecca Sommer angemeldet. Bei ihr soll es sich um die Frau handeln, die Wirtschaftsminister Peter Altmaier in der Szene am Aufzug bedrängte. In den Bundestag gelangt waren offenbar auch der Verschwörungstheoretiker Thorsten Schulte und der rechte Youtuber Eliyah Tee.

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Foto: Imago Images
Foto: Imago Images

Grundgesetz mit Trauerflor: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble beendete mit einer Mahnung die Plakataktion der AfD-Fraktion.

Weidel und Gauland erklärten, dass sich mehrere Gäste, die über Büros von AfD-Abgeordneten angemeldet worden seien, zeitweise unbegleitet im Bundestag aufgehalten hätten. Dabei sei Altmaier "in aufdringlicher Art und Weise gefilmt" worden. Sie bedauerten "das inakzeptable Verhalten", so die Fraktionschefs weiter. Dabei hatte die AfD am Mittwoch noch mit einer weiteren, nach den Regeln des Bundestags verbotenen Aktion für einen Eklat gesorgt. Vor der Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurden Plakate mit einem mit Trauerflor versehenen Grundgesetz gezeigt. Nach einer Mahnung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) wurden die Plakate wieder entfernt.

SPD-Politiker Carsten Schneider: "AfD hat anti-demokratische Fratze gezeigt."

Carsten Schneider, Parlamentarischer Geschäftsführers der SPD-Bundestagsfraktion, kritisierte: "Bei den Vorfällen in und um die Sitzung im Bundestag gestern hat die AfD erneut ihre anti-demokratische Fratze gezeigt. Sie steht nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes." Corona-Leugner in den Reichstag zu schleusen, die Abgeordnete und Mitarbeiter bedrängen, erinnere "an die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte".

Der Ältestenrat des Bundestags verständigte sich am Donnerstag darauf, mögliche strafrechtliche Konsequenzen der Vorfälle zu prüfen. Für die beteiligten AfD-Abgeordneten könne dies die Aufhebung der Immunität und ein Ermittlungsverfahren bedeuten. Am Freitagvormittag will sich der Bundestag auf Antrag von Union und SPD in einer Aktuellen Stunde mit den Vorfällen befassen.

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